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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Bessere Versorgung für Schwerstkranke und Sterbende

Am 19. Juni wurde der Zwischenbericht “Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit” der Enquete- Kommission des Deutschen Bundestages aus der vergangenen Legislaturperiode ,„Ethik und Recht der modernen Medizin” im Plenum beraten.

Die Enquete- Kommission wurde durch Beschluss des Bundestages vom 18. Februar 2003 eingesetzt. Sie ist der Überzeugung, dass Tod und Sterben als natürlicher Teil des menschlichen Lebens wieder in die Gesellschaft zurückgeholt werden müssen.

Eine Insolvenzordnung für alle Krankenkassen

Am 19. Juni hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- OrgWG) in 1. Lesung beraten.

Der Entwurf setzt insgesamt in einem weiteren wichtigen Bereich die Gesundheitsreform um und schafft gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Organisations- und Finanzstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Wesentlichen wird die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen geregelt. Daneben enthält der Gesetzentwurf Parameter zu den künftigen Verwaltungsausgaben der Kassen.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2008

Am 1. Juni treten das "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" und das "Gesetz zur Flexibilisierung der Freiwilligendienste" in Kraft.

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft

Es soll einen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts verhindern. Behörden können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung einer Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung einer Vaterschaft erfordert nach geltendem Recht nur zwei Erklärungen: Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter. Normalerweise zeigt ein Vater mit einer solchen Erklärung, dass er Verantwortung für das Kind
übernehmen will. Jedoch können Vaterschaften auch allein zu dem Zweck anerkannt werden, für das Kind und einen Elternteil einen Aufenthaltstitel zu erhalten. In solchen Fällen können Behörden die Vaterschaftsanerkennung nun anfechten.

Rawert fordert: Island muss Walfang stoppen


Anlässlich der Freigabe von 45 Zwergwalen für die kommerzielle Jagd durch die isländische Regierung am 20. Mai teilt die zuständige Berichterstatterin der SPD- Bundestagsfraktion, Mechthild Rawert, mit:


Mit großem Bedauern habe ich die Entscheidung der isländischen Regierung zur Kenntnis genommen, den kommerziellen Walfang wieder aufzunehmen.



Eine solche Entscheidung widerspricht dem Willen der meisten Staaten, Wale zu schützen. Das Jagen und Töten von Walen verstößt gegen das internationale Walfangmoratorium und ist außerdem ein fatales Signal an Nationen wie Japan und Norwegen, die internationale Schutzabkommen offen missachten oder unter dem Deckmantel der Wissenschaft unterlaufen.
Die Entscheidung der isländischen Regierung ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal sie für das Land selbst einen herben Imageverlust und damit einen massiven Einbruch der Tourismusströme, auch deutscher, zur Folge haben kann.

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