Am 17.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- OrgWG) in 2./3. Lesung beschlossen.
Der Entwurf setzt in einem weiteren wichtigen Bereich die Gesundheitsreform um und schafft gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Organisations- und Finanzstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Wesentlichen wird die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen geregelt. Daneben regelt der Gesetzentwurf, wie zukünftig die Verwaltungsausgaben der Kassen bemessen werden.