Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmittel verstärken“ auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschlossen.
Die in Deutschland erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf. Dennoch ist bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu konstatieren, dass regelmäßig Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb ihrer Grenzwerte festgestellt werden.