Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmittel verstärken“ auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschlossen.
Die in Deutschland erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf. Dennoch ist bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu konstatieren, dass regelmäßig Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb ihrer Grenzwerte festgestellt werden.

Rede vom 16. September 2008 zur 1. Lesung des Bundeshaushalts - Einzelplan 10: Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Drucksachen 16/9900, 16/9901)






