Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Pflegeberatung – auch schon vor dem Eintreten der Pflegebedürftigkeit. Dieser Rechtsanspruch wurde 2008 im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verankert. Die Umsetzung und Nutzung dieses Rechtsanspruchs durch die BürgerInnen liegt mir sehr am Herzen.
Damit dieser Rechtsanspruch von jeder Bürgerin, jedem Bürger eingelöst werden kann, haben wir sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet. Sie sind Anlaufstellen für all diejenigen, die sich rechtzeitig Gedanken machen wollen, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie informieren, beraten und unterstützen unabhängig und kostenfrei bei allen Fragen zur Pflege sowie rund ums Alter und im Vorfeld von Pflege. Auf Wunsch koordinieren die Pflegestützpunkte die notwendigen Hilfen. Die Beratung erfolgt telefonisch, im Pflegestützpunkt oder auch bei den Betroffenen zu Hause. Ich freue mich, dass in Tempelhof-Schöneberg nun der dritte Standort eines Pflegestützpunktes feierlich eröffnet wurde.