(Erschienen in der Berliner Stimme, 24.5.2014, S. 11, Nr. 10, 64. Jahrgang)
20 Jahre Pflegeversicherung haben sich bewährt. Dennoch bestehen strukturelle Reformnotwendigkeiten sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Finanzierungsseite. Pflege ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft. Pflege war im Interesse der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen und der Pflegefachkräfte in unserem Wahl- und Regierungsprogramm ein prominentes Thema. Der Bereich „Gesundheit und Pflege“ wurde hart verhandelt. Der Koalitionsvertrag macht deutlich: Pflege ist ein großer Arbeitsschwerpunkt dieser Regierung.
Vor 20 Jahren, am 26. Mai 1994, wurde das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ (Pflege-Versicherungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Teilleistungssystem Pflege als fünfte Säule der Sozialversicherung hat zur besseren Absicherung des Lebensrisiko Pflege geführt, hat Pflegebedürftigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert. Um dieser Aufgabe auch in Zukunft nachzukommen, muss die Soziale Pflegeversicherung reformiert werden: Vor allem muss der an körperlichen Einschränkungen orientierte Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert werden.