Darauf haben sich die Berliner Landesgruppen der SPD- und der CDU/CSU-Bundestagsfraktionen in einem gemeinsamen Positionspapier verständigt.
Veräußerungen von Wohnungen der BImA sollen solange unterbleiben, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind, nicht mehr nur das Höchstgebot, sondern auch stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Aspekte berücksichtigen zu können.
Ziel der beabsichtigten Neuregelung ist, dass die BImA ihre Wohnungen nicht ausschließlich zu Höchstpreisen verkaufen muss, sondern zum Beispiel auch eine Veräußerung an das Land Berlin und seine Wohnungsbaugesellschaften möglich wird. Zuvor hatten Senat und Abgeordnetenhaus bereits ihre Absicht erklärt, die Mietwohnungen der BImA in Berlin zu erwerben. Im Einklang mit der neuen Berliner Liegenschaftspolitik soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass Wohnraum in der Stadt bezahlbar bleibt und kein zusätzlicher Druck auf den Mietenmarkt entsteht.