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Presse

„Sexuelle Gewalt muss strafbar sein“

(Erschienen in der Berliner Stimme, 8.11.2014, S. 7, Nr. 22, 64. Jahrgang)

Mechthild Rawert zur Reform des Paragraphen 177

Ein wirklicher Fall: Eine Frau trennt sich von ihrem Freund, zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nach einiger Zeit taucht der Ex-Freund in der neuen Wohnung auf, in der sie sich mit dem neuen Lebensgefährten befindet. Er zieht eine Schusswaffe und erschießt ihren Partner. Der Ex-Freund zwingt die Frau ihm in die alte Wohnung zu folgen. Dort verlangt er den Beischlaf. Die Frau wehrt sich nicht, lässt die sexuellen Handlungen über sich ergehen. Der Mann wird festgenommen. Es kommt zur Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung. Verurteilt wird der Täter „nur“ wegen Mordes, im Fall der Vergewaltigung wird er frei gesprochen. Denn, so das Urteil: Es liegt keine fortgesetzte Gewalt oder Drohung vor. 

In Deutschland werden Vergewaltigungen kaum angezeigt. Bei den angezeigten Taten kommt es nur zu wenigen Anklagen und zu noch weniger Verurteilungen. Dies ist ein Skandal.

„Nichts wird wieder so wie es einmal war“

Anlässlich des 25. Jahrestags der historischen Rede von Willy Brandt vor dem Rathaus Schöneberg am 10. November 1989 erklärt die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, Mechthild Rawert:

 „Nichts wird wieder so wie es einmal war“

 Der Fall der Berliner Mauer am 9. November steht als Symbol für die Überwindung der deutschen Teilung. „Nichts wird wieder so wie es einmal war“ erklärte Willy Brandt in seiner historischen Rede vor dem Rathaus Schöneberg am 10. November 1989. Er traf den richtigen Ton und die richtigen Worte in dieser historisch einmaligen Situation.

Ballonpatin zum 25. Jahrestag des Mauerfalls

Anlässlich des 25. Jahrestages des Mauerfalls am 9. November erklärt die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg und Sprecherin der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion, Mechthild Rawert:

Ballonpatin zum 25. Jahrestag des Mauerfalls

Der Fall der Mauer am 9. November 1989 war nicht nur ein historisches Ereignis für Berlin und für Deutschland, sondern gilt weltweit als Symbol für die Überwindung des Ost-West-Konflikts.

Ich freue mich als Ballonpatin den Höhepunkt der Jubiläumsfeierlichkeiten zum 25. Jahrestag des Berliner Mauerfalls und der Friedlichen Revolution zu unterstützen. Die Ballons werden Teil der LICHTGRENZE sein. Die Installation markiert auf einer 15 Kilometer langen Strecke vom 7. bis 9. November den einstigen Mauerverlauf. Zusammen mit vielen anderen BallonpatInnen werde ich in einer großen Gemeinschaftsaktion an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnern. Mein Ballon wird am Sonntagabend, 9. November 2014, zwischen 19-20 Uhr vor der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft am Reichstagsufer / Ecke Friedrich-Ebert-Platz vor dem Reichstagsgebäude in den Berliner Nachhimmel steigen. Kommen Sie vorbei!

Sirius2015: Mit innovativen Präventionsideen sexuell übertragbare Krankheiten und HIV bekämpfen

Chlamydien, HPV, Tripper (Gonorrhö), Syphilis, Trichomonaden, Herpes und Hepatitis B gehören neben HIV zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen, den sogenannten STIs (Sexually Transmitted Infections)  in Deutschland. Die Zahl der STIs nimmt bei uns seit einiger Zeit deutlich zu. Die Gefahren werden unterschätzt. Wer weiß schon, dass die STIs das Risiko einer HIV-Infektion um das zwei- bis achtfache erhöhen. Gute Präventionsstrategien zur Verhütung einer Ansteckung mit STIs sind daher zusammen mit der HIV-Prävention in Deutschland zunehmend wichtig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt diese Infektionen daher in den Mittelpunkt des Bundeswettbewerbs Sirius2015.

Grund genug für mich als Berichterstatterin für HIV/Aids und andere sexuell übertragbaren Erkrankungen auf den Bundeswettbewerb Sirius2015 aufmerksam zu machen. Bitte beeilen Sie sich: Teilnahmeende ist der 12. November!

Mehr und bessere Leistungen in der Pflege: Pflegestärkungsgesetz 1 vom Bundestag verabschiedet

Das Pflegestärkungsgesetz 1 wurde am Freitag, dem 17. Oktober vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige, an Demenz Erkrankte und pflegende Angehörige, und stärkt die häusliche Pflege. Am 1. Januar 2015 tritt es in Kraft. Es ist als erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung Teil einer großen und nachhaltigen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. In einer zweiten Stufe führen wir zügig den neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit und ein neues Begutachtungsverfahren ein.

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Sie wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen  vier Wänden verbleiben zu können.
Als Teil einer nachhaltigen Reform beinhaltet das Pflegestärkungsgesetz eine Ausweitung der Leistungen und eine Erhöhung der Leistungsbeträge um 4%. Um dies zu finanzieren erhöhen wir den Beitragssatz zum 1. Januar um 0,3%. Davon fließen 0,1% in den von der Union geforderten Pflegevorsorgefonds, ein Sondervermögen zur zukünftigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Wir sichern 2,4 Milliarden Euro für die Leistungsverbesserungen.
Wir weiten die Leistungen der häuslichen Pflege aus und gestalten sie flexibler. Die Neuregelung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet flexiblere Möglichkeiten für Angehörige eine Auszeit zu nehmen. Tages- und Nachtpflege können künftig neben ambulanten Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld ohne Anrechnung voll in Anspruch genommen werden. Der Ausbau niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen bedeutet spürbare Verbesserungen im Alltag, z. B. durch Hilfe im Haushalt. Und wir erhöhen den Wohngruppenzuschlag und entwickeln ihn weiter. Am 1. Januar 2015 tritt ebenfalls das Pflegezeitgesetz in Kraft. Zur Stärkung der häuslichen Pflege führen wir damit eine 10-tägige bezahlte Auszeit für Berufstätige, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen, ein. All dies kommt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugute.
In der stationären Pflege verbessern wir den Betreuungsschlüssel von 1:24 auf 1:20 durch den zusätzlichen Einsatz von bis zu 45.000 Betreuungskräften. Die Betreuungskräfte können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Anspruch genommen werden, nicht nur von Pflegebedürftigen mit Demenz.
Auf Druck der SPD werden die Tariflöhne gestärkt. Die SPD hat in den Verhandlungen mit der Union sichergestellt, dass Kostenträger eine tarifvertraglich vereinbarte Vergütung der Beschäftigten in den Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen der Pflegeeinrichtungen anerkennen. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals dürfen nicht mehr als „unwirtschaftlich“ gelten. Wir führen zusätzlich stärkere Kontrollmöglichkeiten ein, damit der Lohn tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
Des weiteren haben wir durchgesetzt, dass für Pflegedienste die Pflicht entfällt, verschiedene Vergütungsvarianten gegenüberstellend anzubieten. Bisher mussten alternativ zu den pauschalen Komplexleistungen auch Leistungen nach Zeitvergütung angeboten werden. Die neue Regelung bedeutet erheblich weniger Bürokratie für die Pflegedienste.
Zudem werden auf Druck der SPD die ausgebauten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zeitnah evaluiert. Wir wollen im Interesse der Pflegebedürftigen und Beschäftigten überprüfen, wie sich die Trägerstrukturen und der Markt für niedrigschwellige Angebote entwickeln.
Zeitnah wird in der zweiten Stufe der Pflegereform der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven sowie psychischen Einschränkungen andererseits wird damit endlich wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jeder und jedes Einzelnen. Wir wollen so die Teilhabe aller stärke

Pflege ist in der Mitte der Gesellschaft. Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden pflegebedürftig. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Sie wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen  vier Wänden verbleiben zu können.

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