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Presse

Equal Pay Day - Frauen haben das Recht auf Mehr!

Anlässlich des Equal Pay Day, dem Aktionstag für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, am 21. März ruft Mechthild Rawert (SPD), Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin für Gesundheitsberufe und für Frauengesundheit, zur Teilnahme „in rot“ an der Demonstration um 12 Uhr am Brandenburger Tor auf.

„Ich unterstütze die gemeinsame Demonstration des Deutschen Frauenrat und des DGB am Brandenburger Tor. Gerade für Frauen sind die sozialdemokratischen Forderungen für einen gesetzlichen Mindestlohn als Lohnuntergrenze, für gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit und für die soziale Absicherung aller Arbeitsverhältnisse enorm wichtig. Frauen haben dieses Recht auf Mehr!“, so Rawert. „Ich will Schluss damit machen, dass Frauen in den Führungsetagen fehlen und sie aufgrund unzureichender Möglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege zu einer Erwerbsarbeit in Teilzeit gezwungen werden. Wir haben die bestausgebildetste Frauengeneration - diese hat tolle Jobs und gutes Einkommen verdient!“

102. Internationaler Frauentag - kein Grund zur Freude

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2013 erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, und stellv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellung der SPD-Bundestagsfraktion:
Auch 102 Internationale Frauentage haben nicht für die Gleichstellung von Frauen und Männern gereicht. Zwar haben wir das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, faktisch liegt die Gleichstellung der Geschlechter noch in weiter Ferne.

Deutlich sichtbar wird dies vor allem am Arbeitsmarkt: In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. In den Entscheidungsgremien von Unternehmen und Öffentlichem Dienst sind sie kaum anzutreffen. Selbst bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und gleichem Betrieb erhalten Frauen immer noch 12 Prozent weniger Entgelt.

Jetzt muss die Gleichstellung her! Das Bundesverfassungsgericht zeigt Schwarz-Gelb einmal mehr die »Rote Karte«

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März/Mai 2013, Nr. 9  2. Jahrgang)

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind wir der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wieder ein Stück näher: Nun können auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen das angenommene Kind der PartnerIn adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar entschieden: „Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung.“ Auf diese Entscheidung haben viele gleichgeschlechtliche Eltern gewartet.

Frauen verdienen mehr! Mit der Entgeltdiskriminierung von Frauen muss endlich Schluss sein

(Erschienen in TS Aktuell, Ausgabe März/Mai 2013, Nr. 9  2. Jahrgang)

Beschämende 22 Prozent liegt das Durchschnittsgehalt der Frauen hinter dem der Männer. Damit ist Deutschland Europameister im Diskriminieren. Überall in Deutschland protestieren Frauen am Equal Pay Day, dagegen mit Aktionen und Veranstaltungen. So auch am 21. März 2013, 12.00 Uhr, am Brandenburger Tor. Schwerpunkt der diesjährigen Equal-Pay-Day-Kampagne ist die Lohnsituation in den Gesundheitsberufen. Unter dem Motto „Viel Dienst - wenig Verdienst“ geht es darum, in diesem expandierenden Beschäftigungssektor nachhaltige Lösungen im Interesse der überwiegend weiblichen Beschäftigten zu finden.

Bundesverfassungsgericht gibt Regenbogenfamilien mehr Rechte

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht durch eingetragene Lebenspartner erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Berlin Tempelhof-Schöneberg:

Das geltende Adoptionsrecht ist verfassungswidrig, denn es diskriminiert gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und es diskriminiert deren Kinder. Bisher durften adoptierte Kinder nicht von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert werden. Dieses Verbot der Sukzessionsadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren hat das Bundesverfassungsgericht heute gekippt.

Spätestens seit heute gibt es keinen Grund mehr gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern. Ich erwarte jetzt ein schnelles Handeln der Bundesregierung und kein weiteres scheibchenweises Umfallen nach jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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