Gleichstellung ist ein langwieriger Prozess - nach Meinung der Queer-Community und der SPD ein zu langwieriger! In einer Reihe von Vorschriften des Zivil- und Verfahrensrechts und auch des öffentlichen Rechts werden bislang die Ehe und die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt - ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich ist. Diese Diskriminierung hat bald ein Ende!
In der nicht namentlicher Abstimmung ist mit den Stimmen der Regierungskoalition am 15. Oktober 2015 der „Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ beschlossen worden. Dank des von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes findet eine Vereinheitlichung der Rechtsordnung in rund zwei Dutzend Gesetzen und Verordnungen statt. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig auch LebenspartnerInnen ausdrücklich genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen, im Asyl- und Aufenthaltsrecht und im Mietrecht. Angepasst wurde auch das Adoptionsvermittlungsgesetz.