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Nein heißt Nein

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 1 - 66. Jahrgang,  16. Januar 2016)

Mechthild Rawert über Gewalt, Sexismus und Rassismus

Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung – in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.

Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention.

Mehr Schutz für geflüchtete Frauen und Mädchen

Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Dabei stehen vor allem Fragen der Unterbringung und Kostenübernahme im Fokus, über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird wenig diskutiert. Schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie Frauen und Mädchen brauchen jedoch besondere Unterstützung. Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) organisierte am 14. Januar 2016 die Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren" gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, in Berlin.

Gut so: Die Inklusion schreitet voran

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hat ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) vorgelegt. Dieser ist am 13. Januar 2016 von der Bundesregierung beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag können beginnen.

Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und bringen die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voran. Menschen mit Behinderungen sollen in der Mitte unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.

Gegen Gewalt gegen Frauen - gegen Sexismus und gegen Rassismus

Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung - in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.

Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention. Wie groß die bestehenden rechtlichen Defizite im Sexualstrafrecht sind, führt das neue Gutachten aus dem Januar 2016 von Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke, Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg, aus. 

Wir brauchen eine abgestimmte europäische Migrations- und Asylpolitik!

13. - 16. September 2015, Europabüro der Friedrich-Ebert-Stiftung Brüssel

Europa erlebt derzeit die größte Fluchtbewegung seit den 1950er-Jahren. Laut Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) sind derzeit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Obwohl Europa im globalen Vergleich wenige Geflüchtete aufnimmt, stellen die Flüchtlingszahlen auch die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten vor Herausforderungen. Vielfach kritisiert wird die unzureichende Umsetzung bestehender EU-Regulierungen im Bereich der Migrations- und Asylpolitik auf nationaler Ebene.

Deutschland kennt sich mit Zu- und Einwanderung aus. Denken wir nur an die erfolgreiche Integration der 12 Millionen Geflüchteten und Vertriebenen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Trotz der zu diesem Zeitpunkt vielfältigen persönlichen Katastrophen durch Obdachlosigkeit, Hunger, Verlust von Angehörigen, Flucht und Vertreibung, Kriegsbeschädigung und Gefangenschaft , die häufig auch noch lange nachgewirkt haben, hat das demokratische Deutschland diese Herausforderung gemeistert - sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich. Ab den 50er Jahren wurden gemeinsam die sozialen Strukturen einer modernen Industriegesellschaft aufgebaut.

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