Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag sowohl das Pflegestärkungsgesetz III als auch das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Zum Bundesteilhabegesetz wurde auf Initiative der SPD ein Entschließungsantrag verabschiedet, der deutlich macht: Die Erreichung der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch Aufgabe kommender Parlamente - unabhängig, wie diese sich zusammensetzen. Und das ist gut so!
Weitere Informationen zu der Debatte im Deutschen Bundestag sind auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu finden.
Nur eine Woche nach Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben Klaus Mindrup (SPD), Berliner MdB, und ich am 8. Dezember 2016 zu einer Fraktion vor Ort-Veranstaltung eingeladen. Beide Gesetzentwürfe haben gerade in den letzten Tagen vor ihrer Beschlussfassung durch die Parlamentarier*innen noch zahlreiche gewichtige Veränderungen erfahren. Zudem hatte es insbesondere um das BTHG in den letzten Monaten eine breite und kontroverse gesellschaftliche Debatte gegeben. Entsprechend groß war das Interesse, sodass die Veranstaltung in den Sitzungssaal der SPD-Bundestagsfraktion verlegt werden musste, damit die über 200 Teilnehmenden überhaupt Platz fanden. Ich danke allen für ihr großes Interesse.