Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Rund 40 000 erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, erhalten künftig rund 80 Euro monatlich mehr.
Ich freue mich sehr, dass volljährige Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung weiter im elterlichen Haushalt leben, nun in die Regelbedarfsstufe I eingestuft werden. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben. Als Chairwoman des Unterausschusses „Behinderung und Inklusion“ in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates begrüße ich diese Entscheidung, denn die Kürzung der Sozialhilfe verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.