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Inklusion

Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz die inklusive Gesellschaft vorantreiben

Es müssen noch gewaltige Anstrengungen unternommen werden, damit Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Die Bundesregierung möchte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksamer verhindern und plant deshalb eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Das 2002 in Kraft gesetzte Gesetz ist zwar grundsätzlich geeignet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung zu gewährleisten, aber es gibt in der Praxis dennoch Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung und Probleme bei der Rechtsanwendung  unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Novellierung des Gesetzes notwendig.

Gut so: Die Inklusion schreitet voran

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hat ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) vorgelegt. Dieser ist am 13. Januar 2016 von der Bundesregierung beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag können beginnen.

Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und bringen die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voran. Menschen mit Behinderungen sollen in der Mitte unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.

„Aufzug statt Auszug - Barrierefreiheit jetzt!“

Seit 1992 wird am 5. Mai europaweit der Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begangen. Unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“ demonstrierten in Berlin die TeilnehmerInnen dieses Jahr gegen Diskriminierung durch bauliche Maßnahmen.

Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Berlin

Die Demonstration begann vor dem Bundeskanzleramt, wo Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverband e.V., sprachen. Verena Bentele forderte: „Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung maßgeblich zu verbessern, bedarf es umfassender und echter Reformen auf Bundesebene sowie eine solide Finanzierung. Alles andere wäre reine Sozialkosmetik.“ Als Mitglied des Landesvorstandes der „Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD“ unterstütze ich die Forderungen nach barrierefreien Wohnraum und nach einem echten Bundesteilhabegesetz. „Eingliederungshilfen“ dürfen nicht mehr in das „Fürsorgesystem“ fallen!

Aufruf zur Protestveranstaltung am 5. Mai 2015 „Aufzug statt Auszug“

Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert ruft die Berlinerinnen und Berliner zur Teilnahme am Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf. Kommen Sie zur Demonstration und anschließender Kundgebung der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“, des Berliner Behindertenverbandes, des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Sozialverbandes Deutschland unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“.

Protestiert werden soll gegen alle Formen der Diskriminierungen, die immer noch durch bauliche Maßnahmen stattfinden. Die VeranstalterInnen fordern 100prozentige Barrierefreiheit ohne faule Kompromisse.

Ungleichbehandlung für bis zu 40 000 Menschen mit Behinderung beendet

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Rund 40 000 erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, erhalten künftig rund 80 Euro monatlich mehr.

Ich freue mich sehr, dass volljährige Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung weiter im elterlichen Haushalt leben, nun in die Regelbedarfsstufe I eingestuft werden. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben. Als Chairwoman des Unterausschusses „Behinderung und Inklusion“ in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates begrüße ich diese Entscheidung, denn die Kürzung der Sozialhilfe verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.

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