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Inklusion

Inklusion darf nicht zum Kollateralschaden der Coronakrise werden



Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat es lange gedauert bis Menschen mit Behinderungen in der für sie notwendigen Kommunikationsform über den Virus selbst und vor allem über die notwendigen Abstandsmaßnahmen und Sperrungen sachgerecht informiert wurden. Viele von ihnen gehören u.a. auch aufgrund (zusätzlicher) chronischer Erkrankungen zu den Risikogruppen. Nun stellen sich neue Herausforderungen: Menschen mit Behinderungen, die die Gesundheitserfordernisse einschätzen können, wollen von den Lockerungen ebenfalls profitieren. Sind die betrieblichen Hygienekonzepte inklusionsgerecht? Wird Barrierefreiheit in Corona-Zeiten umfassend von Anfang an mitgedacht? Wie wird auch in Corona-Zeiten das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleistet? Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch in Krisenzeiten ihre Wirkung entfalten kann.

Sichtbar werden. Sichtbar sein. Sichtbar bleiben.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgegrenzt werden sondern sind immer zu beteiligen und müssen in allen Programmen partizipieren. Viele hat es irritiert, dass in dem Anfang Juni im Koalitionsausschuss vereinbarten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket einerseits und ein zukunftsorientiertes Investitionsprogramm 

https://www.spd.de/aktuelles/unser-konjunkturprogramm/paket/

mit seinen positiven und umfangreichen Maßnahmen die Absicht einer sozialen und inklusiven Konjunktur von und für Menschen mit Behinderung vermisst wird. Aus der Community wird m. E. zu gerecht gefordert, dass alle Förderrichtlinien von Bund und Ländern an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit gekoppelt und in allen Bereichen gewährleistet werden. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zügig zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein bedeutsames Thema ist die Digitalisierung aller Lebensbereiche – stellt diese doch gerade für Menschen mit Behinderungen oft auch eine Chance hinsichtlich einer schulischen, beruflichen und kulturellen Inklusion.

Das Krankenhauszukunftsgesetz muss für umfassende Barrierefreiheit sorgen 

Unsere Krankenhäuser brauchen dringend einen Investitionsschub bei der Digitalisierung – diese notwendige Zukunftsinvestition muss Menschen mit Behinderungen gleichgestellt zu Gute kommen. In den nächsten Monaten werden wir uns im Parlament mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz –KHZG)“ 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

beschäftigen. Der Bund will 3 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit investieren. Alles soll der besseren Versorgung und Patient*innensicherheit dienen. 

Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Gesundheitswesen ehr die Regel als die Ausnahme. Das muss beendet werden. Ich begrüße es daher sehr, dass die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2437/PM%20Zukunftsprogramm%20f%C3%BCr%20Krankenh%C3%A4user%20muss%20Barrierefreiheit%20und%20Bedarfe%20behinderter%20Menschen%20ber%C3%BCcksichtigen.pdf


fordert, dass die Barrierefreiheit und die Bedarfe von behinderten Menschen in allen medizinischen Bereichen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtend berücksichtigt werden. Zu Recht wird m.E. auch gefordert, dass die finanzielle Förderung an die digitale als auch die bauliche Barrierefreiheit zu koppeln ist. Es gibt immer noch Krankenhäuser, die nicht von allem Menschen mit Behinderungen betret- bzw. berollbar sind. Unser Ziel muss es sein, Krankenhäuser so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen sich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gut zurechtfinden und sich frei bewegen können. Außerdem müssen sie in einer für ihre kognitiven Bedürfnisse angemessenen Sprache alle notwendigen Informationen erhalten.

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je.

Ein klares Nein erhält meinerseits die Forderung, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten und dafür im Gegenzug der Rest der Bevölkerung mit weitreichenden Lockerungen leben kann. Niemand darf aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die „AHA-Formel" gilt für uns alle: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität für alle.

SPD: Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit - Es ist Zeit für mehr Inklusion!

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft bleibt für uns ein wichtiges Ziel, das wir auch in Zukunft mit aller Kraft verfolgen werden.“ - so heißt es In der Broschüre „ES GEHT VORAN – AUF DEM WEG ZUR INKLUSIVEN GESELLSCHAFT“ der SPD-Bundestagsfraktion über die Legislaturperiode bis 2017.

Als stellvertretende Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin ist es nur folgerichtig, das SPD-Regierungsprogramm „Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken“ für die Bundestagswahl am 24. September 2017 darauf hin zu prüfen, wodurch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und eine inklusive Gesellschaft gewährleistet werden soll.

Inklusives Wahlrecht in der Slowakei

In der Slowakei ist der Weg frei für ein inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Diese wunderbare Nachricht überbrachte mir Zuzana Stavrovska, die slowakische Kommissarin für Menschen mit Behinderung. Zuzana Stavrovska absolvierte einen Informationsbesuch in Berlin und ich hatte sie am 21. Juni 2017 zu einem Gespräch im Deutschen Bundestag eingeladen.

25 Jahre „Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ unter dem Motto „Wir gestalten unsere Stadt. Einfach machen - für alle“

„Nicht länger über uns, ohne uns!“ ist ein Satz, dem auf dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2017 besondere Bedeutung zu teil wurde. Ein Satz, der von einer langen Geschichte der Diskriminierung und von der bis heute noch nicht vollständig erlangten Gleichstellung zeugt. Ein kämpferischer Satz. Und so war auch die Stimmung auf dem 25. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - kämpferisch. Es schwang in den Worten einzelner Demonstrierender auch hier und da ein wenig Stolz mit ob des hohen Einsatzes und der schon erreichten Erfolge.

Mich hat sehr gefreut, dass Martin Schulz, SPD-Parteivorsitzender und Kanzlerkandidat, den Teilnehmenden eine klare Botschaft zukommen ließ: „Eine gerechte Gesellschaft muss eine inklusive Gesellschaft sein“. Also: Packen wir es an!

Das Wahlrecht für alle schaffen - noch vor der Bundestagswahl

In Deutschland dürfen 84.550 Menschen nicht wählen, weil sie eine Behinderung haben. Das widerspricht den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, denn politische Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle Menschen mit und ohne Behinderungen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass bereits bei der Bundestagswahl am 24. September auch alle Menschen mit Behinderungen wählen dürfen. Dafür muss der pauschale Wahlrechtsausschluss nach § 13 Bundestagswahlgesetz gestrichen werden. Das fordern in einem aktuellen gemeinsamen Papier auch alle Landesbehindertenbeauftragten und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele.

Leider verweigert sich die CDU/CSU-Fraktion diesem menschenrechtlichen Anliegen. Für mich ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. Für mich ist diese Haltung die mutwillige Fortsetzung bestehender Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen.

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