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Inklusion

Europarat beschließt Resolution für mehr „Gleichstellung und Inklusion für Menschen mit Behinderungen“

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 30. Januar 2015 den Bericht und die Resolution „Gleichstellung und Inklusion für Menschen mit Behinderungen“ beschlossen. Als Chairwoman des Sub-Committee on Disability and Inclusion begrüße ich die Inhalte der Resolution und des Berichtes sehr und danke der Berichterstatterin Carmen Quintanilla aus Spanien für ihre Arbeit. Das ist die erste Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Thema Inklusion und sie kann ein wichtiger Meilenstein für eine inklusive Gesellschaft in Europa werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in Paris am 3. Dezember 2014 konnte ich einige Änderungsvorschläge bei der Erarbeitung der Resolution einbringen. In diesem Zusammenhang danke ich dem Institut für Menschenrechte für die gute und enge Zusammenarbeit. Das Institut für Menschenrechte fungiert als unabhängige Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

SPD-Fraktion beschließt Positionspapier für ein inklusives Petitionsrecht

Petitionen ermöglichen es jedem Menschen, sich direkt an den Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dennoch ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass das Petitionsrecht noch zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen hat. Ihre Forderungen haben die SPD-Abgeordneten im einstimmig beschlossenen Positionspapier "Wir wollen das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern" [barrierefreies PDF] jetzt veröffentlicht.

Es waren stets die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bundestag, die das Petitionsrecht entscheidend weiterentwickelt haben: So hat die SPD-Fraktion etwa Online-Petitionen eingeführt und öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses im Bundestag durchgesetzt. Dadurch ist das Einreichen einer Petition bereits heute recht niedrigschwellig. Dennoch gibt es noch Optimierungsbedarf, damit auch Menschen mit Behinderungen ihr Petitionsrecht problemlos wahrnehmen können. Uns freut der Zuspruch unter anderem auch von der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele.

Inklusion weiter vorantreiben

Die SPD macht eine moderne Inklusions- und Sozialpolitik zu einem Schwerpunktthema der kommenden Jahre. Mit dem Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen werden wichtige Weichen gestellt, aber die SPD denkt über diese Wahlperiode hinaus und will Teilhaberecht und Sozialpolitik weiter entwickeln. Wir wollen eine Sozialpolitik, die weniger institutionell denkt, sondern unterschiedlichste Menschen, Lebensweisen und Arbeitsformen auf die gleiche Art und Weise wertschätzt, sichert und unterstützt. Dieses Ziel verfolgt auch die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche am 19. November 2014 zum vierten Mal tagte.

Mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch neues Bundesleistungsgesetz

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht mehr Teilhabe. Erarbeitet werden soll in dieser 18. Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Das bestehende Recht der Eingliederungshilfe soll reformiert und die Leistungen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt werden. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen.

Seit dem 10. Juli 2014 läuft das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz mit VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Sozialversicherungsträgern und Sozialpartnern. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller eingerichtet. In insgesamt neun Sitzungen werden bis April 2015 werden wesentliche Aspekte des Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden soll, debattiert. Einen hohen Stellenwert hat die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Nach der Maxime „Nichts über uns – ohne uns“ sind 10 VertreterInnen von Behindertenverbände einbezogen, alle Behinderungsarten sind hierbei berücksichtigt. Alle Zwischenstände der Diskussion werden auf der Seite „Gemeinsam-einfach-machen“ dokumentiert.

„Das Parlament“ ab jetzt auch in "Leichter Sprache"

Ich begrüße den Beschluss der Redaktion von "Das Parlament", jede folgende Ausgabe der Parlamentszeitung ab dem 30. Juni 2014 mit einer Beilage in "Leichter Sprache" zu ergänzen. In einer vierseitigen, herausnehmbaren Beilage werden aktuelle politische Begriffe und Themen in Wort und Bild von Fachleuten verständlich aufbereitet.

Die rechtliche Grundlage liefert die in Deutschland gültige Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Tatsächlich ist das Angebot von Texten politischen Inhalts, die so aufbereitet sind, dass sie von Menschen mit kognitiven Behinderungen verstanden werden, aber ausgesprochen überschaubar.

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