Am 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft treten - und auch ich möchte aktiv dazu beitragen, dass der parlamentarische Beratungs- und Entscheidungsprozess transparent ist. Ich werde auch dafür kämpfen, dass wir im letzten Quartal 2016 ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschließen. Dabei bin ich mir völlig bewusst, dass das Strucksche Gesetz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Auch beim BTHG gilt. Ich will den ersten Schritt für ein Bundesteilhabegesetz aber auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode gemacht wissen.
Ich werde Sie in den kommenden Monaten viele Informationen dazu auf meiner Website und bei Facebook finden. Dazu nutze ich bereits von Dritten aufbereitete Materialien, berichte aber auch über eigene Veranstaltungen oder die Dritter.