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Inklusion

Die parlamentarische Beratung zum Bundesteilhabegesetz hat begonnen

Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Nach der in der Öffentlichkeit bereits rege stattfindenden Diskussion sowohl zum Referenten- als auch zum Kabinettsentwurf findet seit der 1. Lesung des „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) (Drs. 18/9522) am 22. September 2016 die Debatte nun auch im Deutschen Bundestag statt. Das begrüße ich sehr.

Bundesteilhabegesetz: „Wir schaffen Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen“

Teilhabe ist wichtig. Für jede und jeden, egal ob mit oder ohne Behinderung(en). Alle Menschen sollen überall mitmachen und mitwirken können. Um diesem Ziel näher zu kommen, arbeitet die Politik aktuell an einem neuen Gesetz, dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Zusammen mit diesem Gesetz soll ab dem 1. Januar 2017 auch eine neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) in Kraft treten. Diese regelt die neuen Vertretungsrechte von Menschen mit Behinderungen, regelt die Stärkung und Ausweitung ihrer Mitbestimmungsrechte.

Über einzelne Punkte des Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabegesetz wird derzeit viel und hitzig diskutiert. Leider gehen in der gesellschaftlichen Debatte einige der unstrittigen Erfolge des BTHG unter. Zu den Erfolgen gehören die Ausweitung der Vertretungs- und Mitbestimmungsrechte. Diese sind für eine inklusive Gesellschaft aber auch von höchster Bedeutung. So werden neu eingeführt bzw. ausgebaut:

Das Bundesteilhabegesetz: Die parlamentarische Beratung startet im September

 Am 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft treten - und auch ich möchte aktiv dazu beitragen, dass der parlamentarische Beratungs- und Entscheidungsprozess transparent ist. Ich werde auch dafür kämpfen, dass wir im letzten Quartal 2016 ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschließen. Dabei bin ich mir völlig bewusst, dass das Strucksche Gesetz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Auch beim BTHG gilt. Ich will den ersten Schritt für ein Bundesteilhabegesetz aber auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode gemacht wissen.

Ich werde Sie in den kommenden Monaten viele Informationen dazu auf meiner Website und bei Facebook finden. Dazu nutze ich bereits von Dritten aufbereitete Materialien, berichte aber auch über eigene Veranstaltungen oder die Dritter.

Bundesteilhabegesetz - es kommt! Das ist sehr wichtig

Es geht um Teilhabe und um eine inklusive Gesellschaft. Seit dem 26. April 2016 liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vor. Seitdem wird der Gesetzentwurf in der Zivilgesellschaft intensiv diskutiert. Und das ist gut so.

Voraussichtlich soll der mittlerweile veränderte Referentenentwurf am 28. Juni 2016 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach der Zuleitung in den Bundesrat wird dieser Kabinettsentwurf Grundlage der parlamentarischen Beratung zum BTHG. Diese beginnt mit der ersten Lesung voraussichtlich im September. Ich freue mich auf die weiterhin intensiven Debatten.

Bundesteilhabegesetz: Menschen mit Behinderungen ein eigenständigeres Leben ermöglichen

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)" in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Die Anhörung des Ministeriums soll am 24. Mai stattfinden. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf im Juni oder Juli beschließen. Inklusive der Begründung umfasst das Dokument mehr als 360 Seiten.

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