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Inklusion

Bundesteilhabegesetz bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

 Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.

Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.

Bundesteilhabegesetz: Verbesserungen inklusive

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 23 - 66. Jahrgang 12. November 2016)

 Unsere gesamte Gesellschaft muss einen Perspektivwechsel vollziehen: Menschen mit Behinderung wollen nicht mehr aus der Fürsorgeperspektive behandelt werden, sondern selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft umfassend teilhaben.

Das ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Lebenssituation von rund 16,8 Mio. Menschen mit (drohenden) Behinderungen und rund 7,5 Mio. Menschen mit Schwerbehinderungen sollen verbessert werden. Wir wollen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft setzen.

Wahlen als fundamentales Recht der Demokratie - Ergebnisse der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“

„Jeder Mensch muss die Chance haben mitbestimmen zu können, was ihn bestimmt. Dabei ist die Berechtigung zu wählen in einer Demokratie das fundamentalste Recht.“ betonte Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zu den Erkenntnissen der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“. Leider bleibt dieses Recht in Deutschland aber 84.550 Menschen mit Behinderungen verwehrt. 

Bundesministerin Andrea Nahles fordert, dass ein Wahlrechtssauschluss zukünftig nur nach bundesweit strengen und einheitlichen Maßnahmen im Einzelfall möglich sein darf - und ich unterstütze diese Forderung sehr. Auch ich möchte ein inklusives Wahlrecht, möchte, dass - unabhängig von einer Behinderung ja oder nein - alle Menschen, die in der Lage sind, an der Wahl teilzunehmen, auch wählen dürfen. Barrierefreiheit ist auch beim Wahlrecht zu schaffen. Wählen ist ein BürgerInnenrecht.

Inklusionstage 2016 – Gemeinsam einfach machen

"10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" - Dieses Jubiläum nahm das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Motto für die Inklusionstage 2016. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland geltendes Bundesrecht und daher auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene von Verwaltungen, Gerichten sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts anzuwenden. Das deutsche Recht mit dem Recht der Vereinten Nationen in Einklang zu bringen ist ein fortlaufender Prozess und bleibt eine beständige Aufgabe. Der Austausch über die gemeinsame Umsetzung dieser Konvention ist das Ziel der Inklusionstage 2016 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Tag der Gehörlosen: „Bundesteilhabegesetz - Wir kämpfen gemeinsam für die volle Teilhabe von Gehörlosen und Taubblinden!

Seit Mitte der 70er Jahre wird auch in Deutschland am letzten Sonntag im September der weltweite Tag der Gehörlosen begangen. In diesem Jahr wollte der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) seine Mitglieder, Partner und weitere Interessierte über das aktuelle Thema „Bundesteilhabegesetz (BthG)“ informieren und an der Diskussion teilhaben lassen. Der DGB ist z.B. mit der Ausarbeitung der Stellungnahmen in den Prozess des Bundesteilhabegesetzes von Anfang an involviert. Aus diesem Grunde wurde am 24. September 2016 zur Podiumsdiskussion „Bundesteilhabegesetz - Wir kämpfen gemeinsam für volle Teilhabe von Gehörlosen und Taubblinden!“ ins Berliner Gehörlosenzentrum, Friedrichstraße 12, 10969 Berlin, eingeladen. Eigentümer und Träger ist die GFGB - Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V.. In der Podiumsdiskussion ging es vorrangig um die Darstellung der gesetzlichen Lage, vor allem in Bezug auf die gesellschaftliche und soziale Teilhabe der Gehörlosen und Taubblinden mit Verwendung der Gebärdensprache. Die Finanzierung des BTHG war ebenfalls Thema. Anschließend fand vor dem Gehörlosenzentrum auch noch ein Straßenfest mit vielen Informations- und Aktionsständen statt, an denen sich viele Initiativen, Selbsthilfegruppen, Institutionen sowie Firmen mit speziellen Angeboten für Gehörlose präsentierten. Also action pur an diesem Tag der Gehörlosen.

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