Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.
Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.