Der §218 wurde genau vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen. Der Paragraph regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Seit seinem Bestehen ist der Paragraph Gegenstand gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen, Debatten und Kämpfe gewesen. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Paragraphen ruft ein breites Bündnis zur Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf – dem schließe ich mich an.
Wie jedes Jahr findet am 5. Mai 2021 der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt.
Viele Selbstvertretungsorganisationen sowie Behinderten- und Sozialverbände fordern aus diesem Anlass deutliche Nachbesserungen beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Sie bezweifeln, dass die sich im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages befindliche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen für eine barrierefreie Lebensgestaltung ausreicht.
Wir alle erkennen – gerade in diesen Pandemie-Zeiten – die Notwendigkeit von Barrierefreiheitsanforderungen in der digitalen Welt. Wir nehmen den rasanten Digitalisierungsschub, die Veränderungen und Erweiterungen auf dem Markt für digitale Produkte und Dienstleitungen wahr.
Erste Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie zu Kontaktreduzierung und Kontaktsettings
Das Parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie (PBG) hat sich am Donnerstag, dem 29. April 2021 in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Evidenzbasierte Kontaktreduzierung und risikoarme Kontaktsettings im Alltag“ befasst.
Dieses Gremium wurde jüngst vom Deutschen Bundestag als Unterausschuss des Gesundheitsausschuss eingerichtet, um sich intensiver mit den zahlreichen gesundheitlichen und sozialen Fragen zu befassen, die die Bewältigung der Covid-19-Pandemie als gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit sich bringt. Ihm gehören 21 Mitglieder aus allen Fachausschüssen an.
Als Ordentliches Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nehme ich als stellvertretendes Mitglied an den von nun bis zur Bundestagswahl wöchentlichen Sitzungen des PBG Covid-19-Pandemie teil.
Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erleichtern, auszubauen und zu stärken, das ist – wie der Name schon sagt – Sinn und Zweck des Teilhabestärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. April 2021 beschlossen hat.
Es enthält viele kleine, für viele auf den ersten Blick vielleicht unbedeutende Regelungen, die jedoch für Menschen mit Behinderung eine große Relevanz haben und ihnen helfen, mit den zahlreichen Hürden und Herausforderungen, die sie im Alltag und im Arbeitsleben zu bewältigen haben, besser zurechtzukommen.
Am Mittwoch, 21. April 2021 haben wir im Deutschen Bundestag die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach ausführlicher Debatte im Plenum und insgesamt sieben namentlichen Abstimmungen wurde der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet.
Damit ist der Weg frei für zusätzliche, bundeseinheitliche Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Erstmals gibt es damit deutschlandweit die gleichen Regeln und keinen Flickenteppich mehr