Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel
Das Urteil des Bundesverfassungsrecht vom 15. April 2021 zum Berliner Mietendeckel ist ein grauer Tag für alle Berliner Mieterinnen und Mieter gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ formell verfassungswidrig ist. Damit wurde jedoch lediglich entschieden, dass das Land Berlin auf Grund konkurrierender Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern keine Zuständigkeit für den Erlass eines solchen Gesetzes besitzt. Über den Inhalt des Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht hingegen nichts gesagt.
Mit dem Urteil drohen vielen Berliner*innen nun hohe Rückzahlungen an ihre Vermieter*innen. Der Berliner Senat stellt auf seiner Seite Informationen für alle vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Mieter*innen bereit.
In meiner Rede am 16.04.2021 im Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass uns Parlamentarier*innen nun niemand mehr daran hindert, das Mietrecht an dieser Stelle sozialverträglich fortzuentwickeln. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns schon seit Jahren für ein verfassungskonformes Bundesgesetz für einen Mietenstopp aktiv ein. Meine Rede können Sie noch einmal im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen.