Hätte die Tür der Synagoge nicht standgehalten, wäre es wohl zur schlimmsten antisemitischen Straftat der deutschen Nachkriegsgeschichte gekommen: Am höchsten jüdischen Feiertag, dem Ruhe- und Fastentag Jom Kippur, versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019, schwer bewaffnet die Synagoge von Halle zu stürmen und die in ihr versammelten Menschen zu ermorden. Doch die Tür war zu robust; trotz des Werfens von Brand- und Sprengsätzen gelang es dem Täter nicht, sie überwinden.
In seiner Wut über das Scheitern der Tat erschoss der Rechtsextremist zwei Passant*innen und verletzte zwei weitere Menschen. Er filmte dabei seine Tat und übertrug die Bilder live ins Internet. In dem Video äußerte er sich massiv jüd*innenfeindlich und bezog sich auf antisemitische Verschwörungstheorien. Mittlerweile ist Stephan B. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Juristisch ist die Tat aufgearbeitet - gesellschaftlich jedoch nicht. Denn das schreckliche Attentat von Halle war die Tat eines Einzelnen, mitnichten aber handelte Stephan B. als Einzeltäter.