Die SPD macht eine moderne Inklusions- und Sozialpolitik zu einem Schwerpunktthema der kommenden Jahre. Mit dem Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen werden wichtige Weichen gestellt, aber die SPD denkt über diese Wahlperiode hinaus und will Teilhaberecht und Sozialpolitik weiter entwickeln. Wir wollen eine Sozialpolitik, die weniger institutionell denkt, sondern unterschiedlichste Menschen, Lebensweisen und Arbeitsformen auf die gleiche Art und Weise wertschätzt, sichert und unterstützt. Dieses Ziel verfolgt auch die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche am 19. November 2014 zum vierten Mal tagte.
Das Thema „Pflegekammer“ bewegt die Gemüter. Ich verhehle nicht, dass ich eine Anhängerin einer Pflegekammer bin. Warum soll für Pflegefachkräfte ungehörig sein, was für ÄrztInnen, was für PsychotherapeutInnen, was für ApothekerInnen, was für ArchitektInnen und für viele andere Berufe zur beruflichen Realität gehört? Der aktuelle Riss geht durch Parteien, Fachverbände, Gewerkschaften, quasi die ganze ambulante und stationäre, die öffentliche und private Trägerlandschaft.
In den vergangenen Monaten haben wir uns in der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit der Liegenschaftspolitik des Bundes befasst. Das Problem, das wir seit langem erkannt haben, wird an zahlreichen auch öffentlich viel beachteten Beispielen deutlich, so etwa bei den Wohnhäusern in der Großgörschen- und der Katzlerstraße:
Einerseits haben wir uns im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU auf zahlreiche Maßnahmen geeinigt, um bezahlbares Wohnen und Bauen zu sichern und auf dem angespannten Mietenmarkt gegenzusteuern. Andererseits tragen gerade die vom Bund durch seine Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veräußerten Wohnhäuser zu mehr Druck auf dem Wohnungsmarkt bei, weil die BImA bisher durch Gesetz verpflichtet ist, jenseits weniger Ausnahmefälle regelmäßig zum Höchstpreis zu verkaufen. Was haushaltspolitisch plausibel klingt und möglichst hohe Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen soll, wirkt auf dem Mietenmarkt kontraproduktiv.
Der Bundestag hat am 7. November 2014 der "Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" zugestimmt. Damit werden die Möglichkeiten für junge Eltern erweitert, Beruf und Familie zu vereinbaren. Eltern können sich künftig für eine der beiden Elterngeld-Varianten entscheiden oder sie kombinieren. Mit den Neuregelungen wird es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Der Vorteil auch für Arbeitgeber: Sie können ihre Beschäftigten auch in der Familienphase halten.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders schreckliches Verbrechen. Die SPD-Fraktion will, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft besser geschützt werden. Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, bestehende Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen. Insbesondere das Internet eröffnet neue Möglichkeiten, kinderpornographisches Material zu verbreiten. Hintergrund der Änderungen sind auch Vorgaben des Europarates aufgrund des „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ - die sogenannte Lanzarote-Konvention. Als von der SPD-Bundestagsfraktion entsandtes Mitglied des Europarates begrüße ich dieses Gesetz sehr.