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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Neues Heimrecht

Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Parlamentspraktikum in Ungarn gesucht

Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Ungarischem Parlament und Deutschem Bundestag bietet die ungarische Parlamentspräsidentin jungen deutschen Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern mit Universitätsabschluss ein Praktikum in Budapest an. Für diese spannende Erfahrung in Budapest können sich noch bis zum 30. April 2009 junge Absolventinnen und Absolventen bewerben.

Unter der Schirmherrschaft des Parlaments der Republik Ungarn sollen junge Leute aus Deutschland, die sich für das politische System und die öffentlichen Institutionen in Ungarn interessieren und einen Universitätsabschluss haben, die Organisationsstruktur des Staatsapparats und insbesondere des Parlaments in Ungarn kennenlernen.

Politik für Verbraucher ist sozialdemokratische Politik

Ob Verbraucherinformationsgesetz, Reform des Versicherungsvertragsrechts oder die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“: Die verbraucherpolitischen Reformprojekte der letzten Jahre tragen eine sozialdemokratische Handschrift. Die aktuellen Diskussionen über die Falschberatung bei Finanzprodukten oder den Schutz von Verbraucherdaten zeigen, dass sozialdemokratische Lösungsansätze mehr denn je gefragt sind. Für uns heißt moderne VerbraucherInnenpolitik: Wir sehen genau hin, wo der Staat mit sinnvoller Regulierung Leitplanken einziehen muss, wo er für mehr Transparenz sorgen soll und wo er auf Marktkräfte und die Zivilgesellschaft vertrauen kann.

In mehr als zehn Jahren sozialdemokratischer Regierungsverantwortung haben wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher immer weiter gestärkt und für mehr Transparenz und Sicherheit in immer vielfältigeren und oft unübersichtlichen Märkten gesorgt. Damit haben wir selbstbestimmte und nachhaltige Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht.

Vorschriften für Arzneimittel ändern

Am 19. März 2009 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drs. 16/12256) beraten. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Arzneimittelgesetzes an europäische Verordnungen und Erfahrungen aus dem Vollzug. Damit verbunden werden Änderungen in anderen Rechtsvorschriften, die teils mit Änderungen im Arzneimittelgesetz (Betäubungsmittelgesetz, Transfusionsgesetz, Verordnung über homöopathische Arzneimittel) zusammen hängen oder Regelungen insbesondere im Sozialgesetzbuch V (Krankengeld) betreffen.

Folgendes wird u. a. geändert:

Krankenversicherungsbeiträge besser absetzbar

Ab 2010 sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. Dazu wurde der Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Drs. 16/12254) am 19. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass ab 1.1.2010 alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Beitragsanteile, die dazu dienen, über die Grundversorgung hinauszugehen, wie z. B. die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus, können somit nicht abgesetzt werden. Die steuerliche Berücksichtigung aller Beiträge zugunsten einer Krankenvollversicherung wäre sozial ungerecht, da davon nur diejenigen profitieren würden, die sich die hohen Beiträge für diese Tarife leisten können.

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