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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Zur Lage der Finanzmärkte - Zweites Konjunkturpaket

Mit dem am 12.1.2009 im Koalitionsausschuss beschlossenen zweiten Konjunkturpaket sollen vor allem folgende Ziele erreicht werden: Arbeit sichern, Menschen stärken, Zukunftsmärkte erschließen und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft voranbringen.

Die Maßnahmen sollen mit einem kurzfristigen Impuls die Binnenkonjunktur stützen, aber vor allem unser Land und die Menschen in der Krise strategisch stärken. Für eine innovative Wirtschaft, die auf nachhaltiges Wachstum setzt. Für eine Bildungs- und Qualifizierungsoffensive, weil die Kreativität unserer Kinder und aller Menschen Deutschlands wichtigste Produktivkraft sind. Für eine gerechte Gesellschaft, in der jeder Mensch eine faire Chance erhält, in der niemand abgestempelt oder zurückgelassen wird.

Durch die Finanzkrise stehen wir vor großen Herausforderungen. Doch Deutschland ist für die bevorstehenden Anstrengungen gut gerüstet: Unsere Wirtschaft ist stark, die Sozialkassen haben Reserven, unsere öffentlichen Haushalte sind konsolidiert. Die mutige, langfristig orientierte Politik der Sozialdemokraten hat die Spielräume geschaffen, damit wir jetzt in der Krise kraftvoll handeln können.

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern, Muscheln und hieraus hergestellte Weichtierzeugnisse sind so genannte "potente" Allergene. Für bestimmte Allergiker reichen bereits geringe Mengen aus, um allergische Symptome oder lebensmittelallergische Reaktionen auszulösen, die lebensbedrohlich sein können.

Peter Struck über die Ziele der SPD- Fraktion 2009

"Wege aus dem Konjunkturtief"
Das letzte Jahr der 16. Wahlperiode des Bundestages bricht an. Der Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Peter Struck, zieht Bilanz und gibt einen Ausblick auf die Leitlinien der anstehenden Fraktionsarbeit.
Die Bilanz und den Ausblick des Fraktionsvorsitzenden finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages

Bessere Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker

Neue Pflicht zur Kennzeichnung von "Weichtieren" und "Lupinen" auf Lebensmitteln

Seit dem 23.12.2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene zusätzlich gekennzeichnet werden: Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form "Weichtiere" oder "Lupine", muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet sein: im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis.

Künftig müssen auch geringste Gehalte angegeben werden, da es grundsätzlich keine Schwellenwerte gibt.

Belastung beim Weihnachtsgebäck deutlich gesunken

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen erste von den Ländern erhobene Untersuchungsergebnisse zu Acrylamid im Weihnachtsgebäck vor. Auch wenn bislang nur eine geringe Anzahl von Daten vorliegt, ist bereits ein eindeutiger Trend erkennbar: Die Belastung von Weihnachtsgebäck mit Acrylamid ist deutlich gesunken. Alle Ergebnisse bescheinigen dem untersuchten Weihnachtsgebäck, dass der Verzehr unbedenklich ist.

„Auch wenn die ersten Untersuchungsergebnisse erfreulich sind, sind die zuständigen Länderbehörden aufgefordert, weitere Kontrollen vorzunehmen. Hierbei muss das Verbraucherinformationsgesetz in Sinne der VerbraucherInnen zum Tragen kommen. Hersteller- und Produktnamen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist“, so Rawert.

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