Uneins über Anlegerschutz bei Finanzprodukten
Banken und Verbraucherschutzorganisationen vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag deutlich. Die Vertreter des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken lehnten ebenso wie die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowohl eine Umkehr der Beweislast, als auch die Verlängerung der Verjährungsfrist ab. Stattdessen sprachen sich die Bankenvertreter für eine Aushändigung des Anlegerprofils an den Kunden sowie für Kurzinformationen über aktiv vertriebene komplexe Produkte aus.