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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Zusammenfassung zur Öffentliche Anhörung des Verbraucherausschusses zum Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte"

Uneins über Anlegerschutz bei Finanzprodukten

Banken und Verbraucherschutzorganisationen vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag deutlich. Die Vertreter des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken lehnten ebenso wie die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowohl eine Umkehr der Beweislast, als auch die Verlängerung der Verjährungsfrist ab. Stattdessen sprachen sich die Bankenvertreter für eine Aushändigung des Anlegerprofils an den Kunden sowie für Kurzinformationen über aktiv vertriebene komplexe Produkte aus.

Patientenverfügungen gesetzlich regeln

Am 21. Januar 2009 hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gruppenentwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) sowie den Gruppenentwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) beraten.

Viele Menschen treibt die Sorge um, am Lebensende einmal hilflos an „Apparaten angeschlossen" zu sein, ohne Aussicht auf ein für sie noch lebenswertes Weiterleben. Für ca. 7 Millionen Menschen ist eine Patientenverfügung bereits heute die Antwort auf diese Sorge. Allein die Bindungswirkung solcher Verfügungen ist umstritten und bedarf der gesetzlichen Klärung. Bei den Entwürfen beriet der Bundestag zwei kontroverse Vorschläge, die jeweils eine Antwort auf dieses Problem zu geben versuchen. Der Hauptunterschied zwischen den Entwürfen ist die Frage, wie verbindlich Patientenverfügungen sein sollen.

Öffentliche Anhörung des Verbraucherausschusses zum Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte"

Das Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte" beschäftigt den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 28. Januar 2009. Die Abgeordneten wollen drei Stunden lang Fragen an sieben Sachverständige richten.

Im Einzelnen interessieren den Ausschuss die Vergleichbarkeit von Produktinformationen und die Kostentransparenz, aber auch die Beratung und Verbraucheraufklärung. Auskunft erwarten sie ferner darüber, wie Produkte und Finanzvermittler besser reguliert werden können, wie Aufsicht und Kontrollen sowie die Einlagensicherung zu verbessern sind und wie verhindert werden kann, dass Rating- Agenturen versagen.

Öffentliche Anhörung zum Thema "Regeln für den Umgang mit Gendiagnosen"

50 Sachverständige nehmen im Gesundheitsausschuss Stellung

Der Umgang mit Gendiagnosen beschäftigt den Gesundheitsausschuss. Für Mittwoch, den 21. Januar 2009, hat er 50 Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Sie sollen sich zum Regierungsentwurf eines Gediagnostikgesetzes äußern.

Mit ihrem Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (16/10532, 16/10582) will die Bundesregierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken und einen Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindern. Künftig soll es für jeden Bürger möglich sein, sich das eigene Genom für einen erschwinglichen Preis entschlüsseln zu lassen.

Bundestag debattiert über Patientenverfügungen

Mehr Rechtssicherheit für Betroffene, Ärzte und Betreuer

Millionen Bundesbürger haben sie unterschrieben: eine Patientenverfügung. Sie legen darin vorab fest, wie sie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Bislang jedoch müssen sich Ärzte nicht in jedem Fall an eine solche Willenserklärung halten. Der Bundestag plant nun, das zu ändern und die Patientenverfügung mit mehr Rechtssicherheit auszustatten. Am Mittwoch, dem 21. Januar, beraten die Abgeordneten dazu zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.

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