Am 12. November hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in 1. Lesung beraten.
Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Außerdem werden vermehrt Fälle von vermeintlich oder tatsächlich „untergeschobenen“ Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Telefonwerbung bekannt.
Bereits nach geltendem Recht ist Werbung durch Telefonanrufe rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung des Angerufenen erfolgt. Die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis allerdings auf Schwierigkeiten. Meist liegen die erforderlichen Angaben zu dem AnruferInnen gar nicht vor. Das ist z. B. der Fall, wenn die Anrufer ihre Rufnummer unterdrücken.