In Deutschland dürfen 84.550 Menschen nicht wählen, weil sie eine Behinderung haben. Das widerspricht den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention, denn politische Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass bereits bei der Bundestagswahl am 24. September auch alle Menschen mit Behinderungen wählen dürfen. Dafür muss der pauschale Wahlrechtsausschluss nach § 13 Bundestagswahlgesetz gestrichen werden. Das fordern in einem aktuellen gemeinsamen Papier auch alle Landesbehindertenbeauftragten und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele.
Leider verweigert sich die CDU/CSU-Fraktion diesem menschenrechtlichen Anliegen. Für mich ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. Für mich ist diese Haltung die mutwillige Fortsetzung bestehender Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen.