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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet - Verbesserung für Alleinerziehende

Ein wichtiger Beschluss zum Internationalen Kindertag am 1. Juni: Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Außerdem entfällt die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer. Der Bund beteiligt sich stärker an den Kosten: Künftig übernimmt er 40 Prozent, und die Länder zahlen 60 Prozent.

Alleinerziehende müssen besser unterstützt werden

Gerade alleinerziehende Mütter und Väter machen täglich einen schwierigen Spagat zwischen Erziehung, Kita, Schule und Job. Oft ist bei ihnen auch das Geld knapp, weil Alleinerziehende häufig Teilzeitjobs haben. Gleichzeitig kommt es vor, dass der andere Elternteil den Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder nicht in voller Höhe oder gar nicht zahlt. Deshalb stecken viele Alleinerziehende und ihre Kinder in der Armutsfalle.

Der Deutsche Bundestag ratifiziert die Istanbul-Konvention

Der 1. Juni 2017 ist ein guter Tag für die Frauen in Deutschland: Heute findet die 2. und 3. Lesung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) statt.

Als deutsche Botschafterin im Parlamentarischen Netzwerk „Gewaltfreies Leben für Frauen“ des Europarats liegt mir die Ratifizierung der Konvention sehr am Herzen. Deutschland ist nun der 23. Staat, der die Konvention ratifiziert.

Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partner*innen

Der Tagesordnungspunkt „Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare“ am Mittwoch, 17. Mai 2017 im Deutschen Bundestag führte zu zahlreichen Anfragen in meinen Büros. Die Initiative „Ehe für alle“ hatte die „Mailing-Aktion initiiert. Teilweise kamen die Mails erst nach der Bundestagsdebatte, so dass ich in meiner Antwort auf die Abläufe in der Debatte eingehen konnte. Hier ist der Wortlaut meiner Antwort:

Der Hauptstadtvertrag stärkt Kultur und Sicherheit in Berlin

 Der Bund ist per Grundgesetz zu einem Ausgleich der Berliner Hauptstadtkosten verpflichtet. Der neue Hauptstadtvertrag wurde nun nach fast zweijährigen Verhandlungen am 8. Mai 2017 unterzeichnet. Berlin bekommt vom Bund ab 2018 für die nächsten zehn Jahre Einnahmen von rund zwei Milliarden Euro für Kultur, Sicherheit und Infrastruktur. Berlin hat dann pro Jahr 50 Millionen Euro mehr als bisher. Es profitieren vor allem die Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte und die Kultur davon. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Deutsche Bundestag den Vereinbarungen bei der Verabschiedung des nächsten Haushaltsplanes auch zustimmt.

Ein großer Gewinn für Berlin ist, dass wir nun vom Bund weitere Grundstücke und Gebäude erhalten, mit denen der Berliner Senat nun eine soziale Stadtentwicklungspolitik machen kann.

Mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser

 Aus vielen Krankenhäusern in Deutschland, so auch in Berlin, höre ich als Gesundheitspolitikerin zahlreiche Klagen über Personalmangel. Nun werden zur Stärkung der Pflege im Krankenhaus gesetzliche Personaluntergrenzen in den Bereichen eingezogen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist. Damit dieses zusätzliche Personal auch dauerhaft beschäftigt werden kann, wird ein Pflegezuschlag eingeführt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wurde zum Omnibusgesetz erklärt. Am 17. Mai 2017 fand dazu die entsprechende öffentliche Anhörung im Bundestag statt.

Für uns Sozialdemokrat*innen steht fest: Wir wollen mehr und gut bezahltes Pflegepersonal im Krankenhaus. Deshalb brauchen wir Personaluntergrenzen. Ziel der Anhörung mit den Expert*innen war, wie wir dafür sorgen können, dass die Vorgaben von den Krankenhäusern schnellstmöglich umgesetzt werden können. Wir wollen, dass die Vorgaben 2019 in Kraft treten. Ab diesem Jahr sollen die flächendeckend verbindlichen Untergrenzen für Pflegefachkräfte eingezogen sein. Diese dürfen nicht mehr unterschritten werden und sollen auch nicht mit Assistenz- oder Hilfskräften verrechnet werden dürfen. Die SPD ist sich darüber mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen einig. Wir wollen auch, dass die finanzielle Förderung für Pflegepersonal von 500 Millionen auf 880 Millionen Euro pro Jahr anwächst.

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