Rede zu Protokoll von Mechthild Rawert, MdB, zu ZP 9+10, 2./3. Les. Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vom 18. Mai 2017
Menschen, die durch Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht, ihre Abstammung zu kennen, d. h. ihren genetischen Vater. Diesem Recht entsprechen wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, ein bundesweites Samenspenderegister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzurichten.
110 Jahre werden die Daten zu den Spendern aufbewahrt und genauso lang bestehen Auskunftspflichten gegenüber den Kindern von Samenspendern darüber, wer ihr genetischer Vater ist.