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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Großes Interesse an der Konferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“

Angst und Unsicherheiten haben in der Bevölkerung zugenommen. Diesen Gefühlen und Eindrücken nachzugehen und Lösungen dafür zu finden, war Aufgabe der Fachkonferenz „Öffentliche Sicherheit in Deutschland“ der SPD-Bundestagsfraktion. Die Veranstaltung am 28. April 2016 im SPD-Fraktionssaal wurde von über 300 Angehörigen unterschiedlicher Polizeireviere des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehren und zahlreicher Hilfsorganisationen sehr stark besucht. Kein Stuhl blieb frei.

Es ist ein Paradox: Obwohl Deutschlands Kriminalstatistiken zeigen, dass das Land immer sicherer wird, obwohl die Zahl der Gewaltdelikte objektiv gesunken ist, steigt das Unsicherheitsgefühl der BürgerInnen. Die Garantie für öffentliche Sicherheit ist für uns als SozialdemokratInnen und SPD-Bundestagsfraktion ein gesellschaftliches Kernthema. Öffentliche Sicherheit reicht dabei von der Prävention bis zur Strafverfolgung, von der Katastrophenvorsorge bis zur Hilfeleistung im akuten Notfall. Es ging also um Antworten auf unter anderem folgende Fragen: Wie lässt sich Unsicherheiten und Ängsten in der Bevölkerung entgegenwirken? Wie können wir jede einzelne Person besser vor Kriminalität, Gewalt und deren Ursachen schätzen?

Wir SozialdemokratInnen bekämpfen Unsicherheit, denn diese bedeutet immer auch Unfreiheit, Ungleichheit und fehlende Solidarität mit denen, die auf den Staat zur Garantie ihrer persönlichen Sicherheit angewiesen sind. Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten!

Jugendverbände: „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schützen - ausnahmslos!“

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ beschlossen. Dieser ist dem Deutschen Bundestag zugegangen. Die erste Lesung findet am 28. April statt.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung habe ich für den 25. April VertreterInnen der Deutschen Jugendverbände ins Reichstagsgebäude eingeladen. Ich wollte erfahren, welche Vorstellungen junge Frauen dazu haben, wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt insbesondere gegen Mädchen und Frauen als umfassender Straftatbestand gesetzlich geahndet werden soll.

Persönliche Erklärung zur heutigen Abstimmung über Fracking

Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113)

Dass ParlamentarierInnen die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen. Beide Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema „Fracking“. In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Damit wird es auch unmöglich werden auf gravierende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: U.a. das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz, und und und.

Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab.

Wirkungsvolle Bestätigung: Der Mindestlohn übertrifft alle Erwartungen

 Seit dem 1. Januar 2015 kennt Deutschland einen gesetzlichen, flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen. Danach haben grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde.

Nun liegen die ersten belastbaren Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts von April 2016 vor. Darin zeigt sich nicht nur, dass alle positiven Prophezeiungen eingetroffen sind, sondern diese teilweise sogar übertroffen wurden!

Der Mindestlohn wirkt sich positiv aus auf die Angleichung der Löhne in Ost und West, bringt mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, mehr Lohngerechtigkeit zwischen tariflich gebundenen und ungebundenen Beschäftigungsverhältnissen. Der Mindestlohn hat eine flächendeckende Wirkungsmacht über alle Bereiche der Lohnungleichheit entfaltet.

Motor der Zukunft für Wirtschaft und Beschäftigung – Jede/r sechste arbeitet in der Gesundheitswirtschaft

Der Bericht zur Gesundheitswirtschaft in Ost- und Westdeutschland

Denkt mensch an Gesundheit, ist der nächste Gedanke nicht unbedingt gleich die Wirtschaft. Die Gesundheitswirtschaft gehört aber zu den größten Branchen der deutschen Wirtschaft. Sie ist durch ihre Innovationskraft und ihre Beschäftigungsintensität ein Wachstums- und Beschäftigungstreiber. Ihre Entwicklung verläuft zudem stetiger als die der Gesamtwirtschaft. 6,8 Millionen Menschen arbeiten in der Gesundheitswirtschaft - das ist jeder sechste Arbeitsplatz.

Die Gesundheitswirtschaft spielt eine erhebliche Rolle für den Beschäftigungssektor. So sind in Deutschland 6,8 Mio. Menschen im Gesundheitssektor beschäftigt - jeder sechste Arbeitsplatz ist im Gesundheitssektor zu verorten. Davon sind rund 81 Prozent in Westdeutschland beschäftigt. Im Osten und Westen spielt die Gesundheitswirtschaft als Beschäftigungssektor eine gleichermaßen entscheidende Rolle: Bei beiden stellt die Gesundheitswirtschaft rund 15 Prozent aller zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze. Jeder vierte Arbeitsplatz (24,6 Prozent) der ostdeutschen Gesundheitswirtschaft befinden sich in Berlin - das unterstreicht den Stellenwert des Berliner Gesundheitssektors.

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