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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt: Der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird bekämpft!

 Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Für uns SozialdemokratInnen gehört dazu auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir wollen mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten und mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen auch verhindern, dass Stammarbeitsplätze durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen gefährdet werden. LeiharbeiterInnen bekommen nun einklagbare Rechte.

Frühjahrsempfang der SPD-Fraktion: „Klassentreffen“ im Zeichen Europas

„Klassentreffen“ lautet der Titel der Kurzgeschichte, mit der Stefan Endeward aus Berlin-Reinickendorf den 1. Preis des bundesweiten Jugendkreativwettbewerbs „Otto-Wels-Preis für Demokratie“ gewonnen hat. Ich freue mich, Stefan kennengelernt zu haben. Vielleicht sehen wir uns in Zukunft ja noch häufiger: Er zieht demnächst in meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg.

Der von der SPD-Bundestagsfraktion bereits zum vierten Mal verliehene Preis stand dieses Jahr unter dem Motto „Zukunft Europa(s)“. 60 Jugendliche und junge Erwachsene haben sich unter den Themenstellungen: „Europa 2030“, „Die Faszination der europäischen Idee“ oder „Demokratie stärken“ mit der Zukunft der europäischen Idee beeindruckend auseinandergesetzt. Die Preisverleihung geschah im Rahmen des Frühjahrsempfangs der SPD-Bundestagsfraktion am 11. Mai 2016.

Stärkung der Verantwortung der Kommunen für die Pflege

 Unsere Gesellschaft wird älter, die Geburtsziffern sinken, die Herausforderungen an die sozialen Sicherungssysteme und damit auch die gesetzliche Pflegeversicherung steigen. Nach der Ausweitung der Pflegeleistungen, der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit einhergehenden Umstellung auf ein neues Begutachtungsverfahren durch die Pflegestärkungsgesetze I und II, soll den Kommunen mit dem Pflegestärkungsgesetz III wieder eine stärkere Rolle bei der Pflege zugewiesen werden, vor allem in der Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Vor allem bei der Koordination, Kooperation und der Steuerung stoßen die Beteiligten in der Pflege vor Ort heute schnell an Grenzen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) sollen die Beratungsangebote und die niedrigschwelligen Angebote für die Pflege ausgebaut und besser verzahnt werden. Die Versorgung soll sichergestellt sein.

Jeder Betrugsfall ist einer zu viel

 Sozialbetrug gehört bestraft, egal ob abgerechnete Leistungen nicht erbracht wurden und PatientInnen erfunden wurden, die gar nicht pflegebedürftig sind - wie in Berlin - oder ob Sozialversicherungsabgaben für Scheinselbständige nicht abgeführt werden - wie in Schleswig-Holstein. Jeder Betrug in der ambulanten Pflege muss restlos aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Missbrauch zulasten der Solidargemeinschaft muss bekämpft werden.

Sexualstrafrechtsreform: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sichern - die Rechte der Opfer stärken

Die zahlreichen Medienkommentare über die parlamentarische Debatte zur Reform des Sexualstrafrechts im Deutschen Bundestag haben eines sehr deutlich gemacht: Die Gesellschaft weiß genau, dass die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung bestraft gehört und diese Bestrafung nicht vom wehrhaften Verhalten des Opfers abhängig gemacht werden darf. MedienmacherInnen als auch auf der Straße befragte Menschen zeigten sich höchst erstaunt, wie viele Täter bei der augenblicklichen Rechtslage ungeschoren davonkommen, obwohl sie gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Unsere Gesellschaft ist reif für ein Sexualstrafrecht mit Nein-heißt-Nein-Lösung.

Schon vor der 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 28. April 2016 haben SPD- und CDU/CSU-Koalitionäre Expertinnen aus dem Bereich Sexualstrafrecht, Frauenverbände und -Beratungsstellen, Vertreterinnen weiterer Verbände und der Länder sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, am 27. April zu einem Hearing eingeladen. Die Botschaft der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen lautet: Der vorgelegte Gesetzentwurf aus dem Hause Maas ist ein guter erster Schritt, die schon geplanten Verschärfungen sind ein guter zweiter Schritt - aber all das reicht nicht! Ein neues Gesetz zur Strafrechtsreform muss von Anfang an den Anforderungen der Istanbul-Konvention entsprechen.
Die Lösung heißt: Nein heißt Nein!

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