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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Viel Licht und viel Schatten - Bewertung des Asylpakets

Bei der Abstimmung zum „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ habe ich in der namentlichen Abstimmung am 15. Oktober 2015 mit „Enthaltung“ gestimmt. Ich möchte in der folgenden Bewertung sowohl die positiven Verhandlungserfolge beim Asylpaket als auch die Schattenseiten insbesondere des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz darstellen, die mich zu meiner Entscheidung bewogen haben:

Reform der Pflegeberufe: „Wir müssen das in dieser Legislatur schaffen!“

Fraktion vor Ort „Zukunft der Pflegeberufe“ am 13. Oktober 2015

Pflegekräfte brauchen mehr gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung in unserem Land. Eine Antwort darauf liegt in der Ausbildung und damit in der geplanten Reform der Pflegeberufe. Gemeinsam mit Bettina Müller, meiner Kollegin im Gesundheitsausschuss, diskutierte ich mit einem engagierten Fachpublikum im Nachbarschaftsheim Schöneberg. Einen Einblick in die bereits praktizierte generalistische Ausbildungspraxis gab Christine Vogler, Schulleiterin der Gesundheits- und Krankenpflegeschule der Wannsee-Schule für Gesundheitsberufe e. V., während Mathias Oberländer die Erwartungen der jungen Pflegefachkräfte an die Reform der Pflegeberufe schilderte. Unserer Einladung waren sehr viele VertreterInnen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Krankenkassen gefolgt.

Modernisiertes Vergaberecht stärkt kommunale Freiräume

Öffentliche AuftraggeberInnen und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. So sollen die Möglichkeiten der öffentlichen AuftraggeberInnen gestärkt werden, um zum Beispiel umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Ich bin der Meinung, dass auch die Frauenförderung ein solch innovativer Aspekt ist.

Der Bundestag hat jetzt in 1. Lesung am 16. Oktober 2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)" debattiert. Mit diesem Gesetz soll die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.

Ausbildungschancen für Geduldete verbessern

Geduldete Auszubildende müssen gezielt unterstützt werden. Die Integration junger Menschen in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt ist notwendig und sinnvoll.  Ich begrüße es daher sehr, dass der Gesetzentwurf „Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften“ vorsieht, dass junge Menschen mit einer Aufenthaltsduldung (Geduldete) bereits ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von15 Monaten Zugang zu drei ausbildungsfördernden Leistungen haben sollen. Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag am 15. Oktober 2015 in 1. Lesung beraten.

„Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren“

„Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren“ heißt es im Koalitionsvertrag. Aus meiner Sicht genügte das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten diesem Anspruch nicht. Deshalb habe ich im Deutschen Bundestag bei der Schlussabstimmung am 16. Oktober 2015 mit NEIN gestimmt.

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird die Grundlage geschaffen, dass anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert werden. Diese anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle BürgerInnen unter einen Generalverdacht stellt.

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