„Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren“ heißt es im Koalitionsvertrag. Aus meiner Sicht genügte das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten diesem Anspruch nicht. Deshalb habe ich im Deutschen Bundestag bei der Schlussabstimmung am 16. Oktober 2015 mit NEIN gestimmt.
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird die Grundlage geschaffen, dass anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw. Monate gespeichert werden. Diese anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle BürgerInnen unter einen Generalverdacht stellt.