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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Gesundheit: Deutliche Verbesserungen bei der Pflege

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 22 - 65. Jahrgang,  14. November 2015)

Mechthild Rawert: Krankenhausstrukturgesetz mit sozialdemokratischer Handschrift

Die umfassendste Krankenhausreform seit Jahren trägt eine sozialdemokratische Handschrift: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller PatientInnen, Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern - einiges aufgrund der Koalitionsvereinbarung bereits vereinbart, anderes noch im parlamentarischen Beratungsverlauf hineingekämpft.

Initiative des Bundesrats für die „Öffnung der Ehe“

Ich begrüße es sehr, dass das Thema „Öffnung der Ehe“ die ParlamentarierInnen nicht in Ruhe lässt – bis die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch möglich ist. Seit dem 11. November 2015 liegt dem Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ des Bundesrates vor. Ob und wann dieser Thema im Plenum wird, kann ich noch nicht sagen. Ich vermute, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend sein wird.

In ihrer dem Bundestagspräsidenten zugesandten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht inhaltlich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ein. Sie verweist lediglich auf die bisher vorgenommenen Schritte zur Angleichung des Rechts für Eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten und bekennt sich zum Ziel, "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden". Die Stellungnahme schließt mit der Feststellung, die Bundesregierung werde "die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen".

Rede zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II

Der heutige Freitag, der 13., ist ein guter, ein sehr guter Tag für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, für pflegebedürftige ältere Menschen, für die Angehörigen und für die haupt- und ehrenamtlich in der Begleitung, Betreuung und Pflege tätigen Menschen. Wir alle profitieren von dem Gesetz, welches wir gleich beschließen werden, nämlich dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz. 

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften(Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II), Drucksachen 18/5926, 18/6182, 18/6410.

Coming-out – und dann...?!

Die Ergebnisse der ersten bundesweiten Studie "Coming out - und dann?!" liegen vor. Vorgestellt wurde die Studie zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen am 6. November 2015 vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut. Am Forschungsprojekt haben über 5.000 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren teilgenommen und von ihren Erfahrungen berichtet. Ich bin dankbar für diese Studie und unterstütze die hier erhobenen Forderungen. Der Druck der Broschüre wurde gefördert durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Pflegende Angehörige: Who Cares?

Mit dem seit dem 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz (PSG) I und dem am kommenden Freitag vom Deutschen Bundestag verabschiedeten PSG II werden die Angebote zur Unterstützung im Alltag  - Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden - deutlich ausgebaut. Die zusätzlichen Entlastungsangebote dienen vor allem dazu, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen Unterstützung bei der Versorgung finden und dass die professionelle Pflegebedarfsgerecht ergänzt wird. Dies gilt insbesondere auch für die Begleitung und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen. Diese vormals niedrigschwellige Betreuungsangebote genannten Unterstützungsmöglichkeiten (§ 45 SGB XI) müssen für die Anerkennung als förderungsfähiges Angebot im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung durch die zuständige Behörde der jeweiligen Landesregierung anerkannt werden.

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