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Rawert vor Ort

„100% Gleichstellung!“ nur mit uns

Mit dem 17. LesBiSchwulen Parkfest am 9. August, ab 15.00 Uhr, im Freiluftkino Friedrichshain im Volkspark Friedrichshain wird in Berlin traditionell die CSD-Saison beendet. Rechtzeitig dazu erschien der sehr lesenswerte QUEERBrief-Newsletter der AG Lesben & Schwule in der Berliner SPD (Schwusos) - QueerSozis. Dafür danke ich.

Der Koalitionsvertrag wird den Erwartungen der Queer-Community nicht gerecht. Als aktive Queerpolitikerin habe ich Anfang dieses Jahres darauf deutlich hingewiesen. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es bei den GroKo-Verhandlungen mit der CDU/CSU nicht gelungen ist, unser Wahlkampfversprechen „100% Gleichstellung - nur mit uns!“ einzulösen: Unter anderem wird in dieser Legislaturperiode keine Öffnung der Ehe erfolgen und auch das volle Adoptionsrecht wird nicht eingeführt. CDU/CSU haben hier einfach geblockt.

Der Kampf gegen Genitalverstümmelung beginnt im Kindergarten

Um Mädchen vor einer Genitalverstümmelung zu bewahren, haben sich Hadja Kitagbe Kaba, Gründerin des Vereins Mama Afrika e.V., das Nachbarschaftsheim Schöneberg und die Leiterin der Kita Riemenschneiderweg, Frau Babette Kalthoff, zusammengetan. Sie wollen im Oktober in Kankan/Guinea einen Kindergarten für 3- bis 6-jährige Kinder eröffnen. Hier soll das Selbstbewusstsein der Mädchen gezielt gestärkt werden, damit sie sich frei entscheiden und im Zweifel gegen die eigene Tradition und gegen eine Beschneidung stellen können.

Diesen Mädchen soll es nicht so gehen, wie es Hadja Kitagbe Kaba selber für sich beschreibt: „Mit sieben Jahren wurde ich beschnitten - auf meinen eigenen Wunsch. Um endlich „eine Frau zu sein". Erst meine Studienaufenthalte in Europa machten mir deutlich, dass es sich dabei um eine Menschenrechtsverletzung handelte. Heute trete ich in Dialog mit anderen Betroffenen und deren Familien - damit dieses Schicksal nicht nur meinen eigenen Töchtern und Enkelinnen erspart bleibt.“.

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hier aktiv im Ausschuss für Antidiskriminierung und Gleichstellung, dränge ich, dass hier getroffene Beschlüsse in den 47 Mitgliedsstaaten, insbesondere natürlich in Deutschland, auch umgesetzt werden. Dieses gilt verstärkt auch für die „Istanbul Konvention“, welche am 01. August in Kraft getreten ist. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hier aktiv im Ausschuss für Antidiskriminierung und Gleichstellung, dränge ich, dass hier getroffene Beschlüsse in den 47 Mitgliedsstaaten, insbesondere natürlich in Deutschland, auch umgesetzt werden. Dieses gilt verstärkt auch für die „Istanbul Konvention“, welche am 01. August in Kraft getreten ist. Mit der Maßgabe „null Toleranz für Gewalt“ leistet das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einen wichtigen Beitrag dazu, Europa ein Stück weit sicherer zu machen.
Konventionen dieser Art bedürfen der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit. Deutschland hat die Istanbul Konvention im Mai 2011 unterzeichnet. Sie ist aber noch nicht ratifiziert und hat hier noch keine Rechtskraft. Das muss sich ändern!
 
Daher freut es mich sehr, dass sich die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen auf ihrer diesjährigen Bundesfrauenkonferenz intensiv mit diesen drängenden Herausforderungen LINK     http://www.asf.de/spd-webapp/servlet/elementblob/16661406/content befasst hat, und hier als politische Treiberin wirken will. 
Um vor Ort in Tempelhof-Schöneberg zu erfahren, welche gesetzgeberischen und Maßnahmen aus Sicht hiesiger ExpertInnen auf dem Weg zur Ratifizierung noch zu ergreifen sind, habe ich am 31. Juli das Projekt „LARA - Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen“  LINK  http://www.lara-berlin.de/        besucht. Fazit: Deutschland muss noch gewaltige Hausaufgaben machen, damit Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tatsächlich umfassend greift.
Was regelt die Istanbul Konvention?
Dieses neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, CETS No. 210        LINK          http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ebg.admin.ch%2Fthemen%2F00009%2F00089%2F00161%2Findex.html%3Flang%3Dde%26download%3DNHzLpZeg7t%2Clnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn15fWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--&ei=mmPiU83VIoqL4gSO44CYCQ&usg=AFQjCNE9s8Zx29pRpTVw1gMxCA5eoFl-rg&bvm=bv.72197243,d.bGE  (hier PDF), so der offizielle Name der Istanbul Konvention, ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, welches einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft.
Das Übereinkommen erkennt Gewalt gegen Frauen als das an, was es ist: eine Form von Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung. Staaten können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie dieser Gewalt nicht angemessen begegnen.
Es führt eine Reihe neuer Straftatbestände ein, wie zum Beispiel weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Nachstellung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Dies bedeutet, dass Staaten wichtige Straftatbestände in ihr Strafrecht einführen müssen, die es vorher nicht in dieser Form gab.
Es fordert die Einbindung aller zuständigen öffentlichen Behörden und Hilfseinrichtungen, damit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt mit Hilfe eines integrativen Ansatzes bekämpft werden können.
Um eine effektive Umsetzung der Bestimmungen der Konvention zu gewährleisten, gibt es einen spezifischen Monitoring-Mechanismus („GREVIO”).
Ratifizierung der Istanbul Konvention noch diese Legislaturperiode 
Deutschland hat die Konvention bereits im Mai 2011 unterzeichnet, eine Ratifizierung steht allerdings noch aus. Nach deutschem Recht kann ein internationales Abkommen erst dann ratifiziert werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen im nationalen Recht dafür geschaffen worden sind. Aufgrund unseres Föderalismusprinzips müssen auch Rechtsnormen der Länder und Kommunen in die Überprüfung der Rechtsnormen einbezogen werden. Ziel ist es vor allem auch, bereits erkannte Versorgungslücken einzelner Zielgruppen (zum Beispiel für Frauen mit Behinderung) abzubauen.
Um den Umsetzungsstand der Istanbul Konvention zu erfahren, habe ich das federführende Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend befragt. Die Antwort: „Die Bundesregierung (Federführung BMFSFJ) beabsichtigt, das Übereinkommen in der aktuellen Legislaturperiode zu ratifizieren. Für eine Ratifizierung ist nach deutschem Recht erforderlich, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie die Istanbul-Konvention bereits vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Zurzeit wird geprüft, ob gesetzlicher Umsetzungsbedarf auf Bundesebene besteht, insbesondere ob der Straftatbestand der Vergewaltigung (§ 177 StGB) im Hinblick auf Artikel 36 der Istanbul-Konvention gesetzlich angepasst werden muss.“.
Handlungsbedarf aus Sicht der Expertinnen vor Ort
Die Fachberaterinnen von LARA verwiesen sofort auf die hohe Dunkelziffer bei Vergewaltigungsfällen. Zu viele Vergewaltigungen würden aus Scham nicht angezeigt oder weil die betroffenen Frauen die Tortur eines Prozesses nicht durchmachen wollen.
Eine vordringliche Forderung lautet daher: Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnen müssen für das spezifische Leid der vergewaltigten Frauen sensibilisiert werden. Die Befragung der Opfer sollte - anders als heute üblich - keinerlei Fragen zulassen, die außerhalb des Tathergangs liegt. Fragen nach Art der getragenen Kleidung, der Anzahl von Sexualpartner etc. dienen nicht der Aufklärung der Tat, sondern führen zur Demütigung der betroffenen Frau.
In dem Zusammenhang verwies LARA auch noch einmal auf die Notwendigkeit der Reformierung des Vergewaltigungsparagrafen (§177 StGB). Verurteilungen von Vergewaltigern gibt es derzeit nur, wenn sich das Opfer gegen den Vergewaltiger zur Wehr gesetzt hat. Erstarrt das Opfer zum Beispiel aus Angst oder vor Schreck, bleibt eine Verurteilung aus.
LARA wies zudem daraufhin, dass behinderte Frauen, besonders wenn sie in Einrichtungen leben, einer erhöhten Gefahr des Übergriffs und der Vergewaltigung ausgesetzt sind. Bei Frauen mit geistiger Behinderung fehlt oftmals die Abgrenzungsfähigkeit. Dies vergrößert die Gefahr, Opfer zu werden. Hier müssen mehr und bessere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Im Fall von Zwangsprostitution von Ausländerinnen, die in Deutschland leben, hat LARA eine klare Forderung: Änderung des Ausländerrechtes! Den betroffenen Frauen soll ein gesicherter eigenständiger Aufenthaltstitel zuerkannt werden. Nur so werden die Frauen bereit sein, ihre Peiniger anzuzeigen. Vorbild ist das „italienische Modell“  LINK   http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/_DIMR_Ste...       , das seit vielen Jahren erfolgreich ist. 
Nach "italienischem Modell" werden Opferzeuginnen ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis bei Gefährdung im Heimatland auch nach Prozessende zugestanden. Ebenso muss im Heimatland verbliebenen Kindern Nachzugsrecht gewährt werden, um auch sie vor möglichen Racheakten durch Angehörige des Täterkreises zu schützen.
Konkrete Forderungen gibt es auch in Sachen K.O.-Tropfen. Wöchentlich kommen Frauen mit dem Verdacht, vorsätzlich mit K.O.-Tropfen betäubt und vergewaltigt worden zu sein, in die Beratungsstelle. Daher die klare Forderung: Der freie Verkauf der Drogen per Internet muss unterbunden  werden.
Wichtig ist hier auch die Präventionsarbeit. Frauen und Mädchen müssen wissen, dass sie niemals Getränke offen und unbeobachtet stehen lassen dürfen, niemals aus fremden Gläsern oder Flaschen trinken sollten und sich Hilfe organisieren müssen, wenn sie sich plötzlich „komisch“ fühlen.
Wichtig ist aber auch die „Beweissicherung“: Um den Verdacht der Verabreichung psychotroper Subtanzen medizinisch überprüfen zu können, muss innerhalb der nächsten 12 Stunden nach Verabreichung eine Blutuntersuchung vorgenommen werden. Gut zu wissen: Bei Verdacht sofort den Urin sammeln und im Kühlschrank aufbewahren. Dieser kann bis zu 48 Stunden auf in Frage kommende Stoffe untersucht werden (auch wenn dies möglicherweise bei einem späteren Gerichtsverfahren nicht anerkannt wird). Noch besser ist es, sofort LARA aufzusuchen.
Forderungen an die Gesundheitspolitik
Bei der gesundheitlichen Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt gilt es Lücken zu schließen. So gibt es zu wenige Traumatherapie Plätze. Zwar werden den Berliner Kliniken von LARA gute Zeugnisse ausgestellt, es mangelt jedoch an Möglichkeiten der Akutversorgung. Hier bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Gefordert wird zudem ein Rechtsanspruch auf eine psycho-soziale Prozessbegleitung, um den psychischen Belastungen, die mit einem Strafprozess einhergehen, frühzeitig begegnen zu können.
Ein Problem ist weiterhin die Kostenübernahme der HIV-Präventionsmaßnahmen. Derzeit müssen die Medikamente, die zur Vermeidung einer Infektion mit HI-Viren verschrieben werden, von den Frauen selbst finanziert werden, sofern diese keine Strafanzeige erstattet haben. 
Gefordert wird auch die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung durch eine RechtsmedizinerIn. Oftmals brauchen Frauen Zeit, um sich für die Anzeigenerstattung zu entscheiden. Da Sexualstraftaten meist jedoch ohne Zeugen stattfinden, ist die Spurensicherung für die Beweisführung unerlässlich und muss zügig nach der Tat erfolgen. In Berlin kann diese Spurensicherung erfolgen, wenn eine Straftat angezeigt wurde.

Nie wieder! - Ausstellung „Töten aus Überzeugung“

Jan HamburaDie Ausstellung „Töten aus Überzeugung“ in der Schöneberger Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde zeigt in aufrüttelnder Weise einige der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde in Deutschland und Europa. Sie erinnert an die Ermordung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen als Teil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Veranstalter sind die Pinel Gesellschaft und das Rogate-Kloster St. Michael zu Berlin. Schirmherrin der fünfwöchigen Ausstellung ist die Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pfarrerin Barbara Eschen.

„Warum sollte ich jemand anderes sein wollen?
Der Gottesdienst zur Eröffnung der Ausstellung "Töten aus Überzeugung" am 20. Juli war bewegend. Ich danke für die Predigt von Pfarrerin Barbara Eschen und die Worte von Prof. Barbara John, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. Barbara Eschen bezog sich häufig auf die Frage im Buchtitel des Autors Fredi Saal: „Warum sollte ich jemand anderes sein wollen?: Erfahrungen eines Behinderten“. Fredi Saal wurde mit einer schweren Körperbehinderung geboren, fälschlicherweise in einem sehr restriktiven und autoritären Heim für geistig behinderte Kinder untergebracht. Vieles musste er sich selber später autodidaktisch beibringen.
Barbara John verwies darauf, dass es auch heute nötig ist, Zivilcourage gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Fremdenfeindlichkeit zu zeigen. „Jeder ist anders als ich, und das fängt mit Ihnen an.“
Ausstellung „Töten aus Überzeugung“
Die von Michael Gollnow initiierte, von Robert Parzer historisch aufbereitete und von der Pinel Gesellschaft veranstaltete Ausstellung „Töten aus Überzeugung“ gibt einen tiefen Eindruck zu dem dahinter stehenden Leid ohne die Grausamkeiten selber darzustellen. In Fotographien, Dokumenten und in nachgebildeten Szenen (Schaukästen) werden die Methoden und Verbrechen der Nationalsozialisten gegen Menschen mit Behinderung deutlich. 
Die konkrete Darstellungsform in den Schaukästen nimmt Bezug auf eine Gedenk- und Erinnerungskultur der Gefühle. Die Initiatoren der Wanderausstellung wollen einen Eindruck des persönlichen Leids der Betroffenen vermitteln, ohne die erlittenen Grausamkeiten selber darzustellen. Mit dieser Form findet eine Anknüpfung an den grundlegenden Gedanken von Theodor Adorno statt, nämlich, Auschwitz in sein Inneres vorzulassen und somit die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht zu verdrängen. In Zusammenarbeit mit der Initiative eines virtuellen Mahnmals in der Tiergartenstr. 4 ist diese besondere Form der Erinnerungskultur Ziel der Ausstellung.
Alle Texte der Schautafeln sind in englischer, polnischer und deutscher Sprache verfasst. 
Die Zwölf-Apostel-Kirche, An der Apostelkirche 1 (Kurfürstenstraße), 10783 Schöneberg ist extra mittwochs und Donnerstags von 10-12 Uhr, Samstags von 11-15 Uhr sowie vor und nach den Gottesdiensten dafür geöffnet. Kommt bis zum 31. August vorbei. 
Erreichbar ist die Zwölf-Apostel-Kirche mit öffentlichen Verkehrsmitteln und über die U-Bahnhöfe: Kurfürstenstraße (U1) Nollendorfplatz (U1, U2, U3, U4). Oder per Bus: Kurfürstenstraße (M85, M48), Nollendorfplatz (M19, 187) und Gedenkstätte Dt. Widerstand (M29). PKW-Stellplätze sind vorhanden vor dem Gemeindezentrum und in der Genthiner Straß

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: Wissen schafft Akzeptanz

 

Wer glaubt Tätigkeitsberichte sind uninteressant wird durch den Tätigkeitsbericht der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für das Geschäftsjahr 2013 LINK  http://mh-stiftung.de/wp-content/uploads/BMH_Tatigkeitsbericht_20131.pdf eines Besseren belehrt. Geradezu das Gegenteil ist der Fall. Als von der SPD-Bundestagsfraktion in das Kuratorium entsendete Mitglied freut mich dieses sehr. 
Nach dem Durchschmökern des Tätigkeitsberichtes freue ich mich umso mehr auf das 2. Charity-Dinner am 4. September 2014. Hierzu lädt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in das Hotel GRAND HYATT Berlin ein. Sie sind interessiert? Nähere Informationen sind auf der Website der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu finden. In diesem Jahr sammelt die Stiftung Spenden für ihr Bildungsprojekt “Fußball für Vielfalt - Fußball gegen Homophobie” und für das Zeitzeugenprojekt “Archiv der anderen Erinnerungen“.
Von guten und erfolgreichen Tätigkeiten muss berichtet werden
Berührt hat mich die Darstellung der anlässlich des 80. Jahrestages der Plünderung und Zerschlagung des von Dr. Magnus Hirschfeld gegründeten Instituts für Sexualwissenschaft durchgeführten Veranstaltung „Ausgelöscht - 80. Jahrestag der Zerschlagung des Instituts für Sexualwissenschaft“. Mit einer würdevollen Gedenkveranstaltung in der Neuen Synagoge Berlin Centrum Judaicum wurde am 5. Mai 2013 an dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte, das 1933 die Zerstörung der ersten deutschen Emanzipationsbewegung der Homosexuellen durch die Nationalsozialisten einleitete, erinnert. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld förderte hierzu auch eine internationale Fachtagung sexualwissenschaftlicher Archive am 6. Mai 2013 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das erstellte umfangreiche Online-Dossier  LINK   http://www.mh-stiftung.de/80jahre/ bietet Hintergrundinformationen, Interviews und Fotos zu den historischen Ereignissen sowie zur Biografie Hirschfelds. 
Wissen schafft Akzeptanz  - so das Motto des 1. LSBTI*-Bildungsworkshops der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Hintergrund des Mottos war der berühmte Hirschfeld-Leitsatz „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“. Anhand der dargestellten Inhalte des am 8. Juni 2013 im Berliner Museum für Kommunikation durchgeführten Workshops war dieser Tag für die teilnehmenden WissenschaftlerInnen, BildungspraktikerInnen, Wirtschaftsleute und PolitikerInnen mit Sicherheit ein Gewinn. 
Gleiches kann mit Fug und Recht vom ersten Wissenschaftskongress der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld „Gleich-Geschlechtliche Erfahrungswelten“ vom 28. bis 30. November 2013 in Berlin im dbb forum behauptet werden. Präsentiert wurde ein breites Spektrum wissenschaftlicher Projekte zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (LSBTI*). Auch hier gefällt mir der Ansatz, die Kongressarbeit ausführlich zu begleiten und mit Website und Weblog, LINK   www.hirschfeld-kongress.de/blog.html  im Nachhinein eine bleibende Informationsquelle zu schaffen. Das Rumstöbern hier ist auch nachträglich spannend:  Mit Interesse habe ich so vom Wissenschafts-Poster von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin und vom Verein TransInterQueer erfahren. Es geht darin um den Alltag von trans- und intergeschlechtlichen sowie genderqueeren Jugendlichen, die in den großen deutschen Jugendstudien weitgehend unbeachtet bleiben. Das Forschungsteam fragt sich, wie sich das heteronormative Schema der Zweigeschlechtlichkeit auf das Leben von 12- bis 27-jährigen Jugendlichen auswirkt. Aus dem Projekt entstehen auch Informationsmaterialien für Fachkräfte in Schule und Jugendarbeit.
Deutlich wird, dass sich die Bildungsprojekte der Stiftung gut entwickeln. So fand anlässlich des 1. Deutschen Diversity-Tages im Juni der 1. LSBTI*-Bildungsworkshop statt. 
Die Initiative „Fußball für Vielfalt“ erreichte im Juli mit der Unterzeichnung der „Berliner Erklärung“ gegen Homophobie im Sport eine breite Öffentlichkeit, die die Stiftung bundesweit bekannt machte. „Fußball für Vielfalt - Fußball gegen Homophobie“ ist eine Bildungs- und Forschungsinitiative der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit vielen Kooperationspartnern, u.a. dem Projekt „Fußballfans gegen Homophobie“ sowie dem Verein „Queer Football Fanclubs e. V.“ (QFF) als Dachorganisation aller LSBTI*-Fußballfanclubs in Deutschland. Ziel des Projekts „Fußball für Vielfalt“ ist es, homophobe Tendenzen im Sport zu identifizieren und gezielt dagegen aktiv zu werden.
Finanziell gefördert wurden zudem Bildungsprojekte wie u.a. das Lernportal LINK www.queerhistory.de der Freien Universität Berlin und das Vernetzungsprojekt „Vielfalt macht Schule“, das dem bundesweiten Austausch von Schulaufklärungsprojekten dient.
Besonderen Erfolg wünsche ich dem Archiv der anderen Erinnerungen. In diesem ZeitzeugInnen-Projekt der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld insbesondere zum § 175 entsteht - ein Videoarchiv mit aufgezeichneten Interviews zu den Lebensgeschichten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*). Es orientiert sich an der Arbeit bereits bestehender Videoarchive mit Zeitzeugen-Interviews zur NS-Zeit und dem Holocaust (z. B. der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas), nimmt aber die Zeit nach dem Nationalsozialismus in den Blick. Dabei geht es zunächst um die 1950er und 1960er Jahre.
Vieles andere Aufschlussreiches ist nachzulesen: über die Hirschfeld-Lectures, die Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, die Förderung von externen Projekten und vieles mehr. Ich lade Sie ein. Stöbern Sie - es lohnt sich.
Mechthild RawertWer glaubt Tätigkeitsberichte sind uninteressant wird durch den Tätigkeitsbericht der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für das Geschäftsjahr 2013 eines Besseren belehrt. Geradezu das Gegenteil ist der Fall. Als von der SPD-Bundestagsfraktion in das Kuratorium entsendete Mitglied freut mich dieses sehr. 
Nach dem Durchschmökern des Tätigkeitsberichtes freue ich mich umso mehr auf das 2. Charity-Dinner am 4. September 2014. Hierzu lädt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in das Hotel GRAND HYATT Berlin ein. Sie sind interessiert? Nähere Informationen sind auf der Website der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu finden. In diesem Jahr sammelt die Stiftung Spenden für ihr Bildungsprojekt “Fußball für Vielfalt - Fußball gegen Homophobie” und für das Zeitzeugenprojekt “Archiv der anderen Erinnerungen“.
   
Von guten und erfolgreichen Tätigkeiten muss berichtet werden
Berührt hat mich die Darstellung der anlässlich des 80. Jahrestages der Plünderung und Zerschlagung des von Dr. Magnus Hirschfeld gegründeten Instituts für Sexualwissenschaft durchgeführten Veranstaltung „Ausgelöscht - 80. Jahrestag der Zerschlagung des Instituts für Sexualwissenschaft“. Mit einer würdevollen Gedenkveranstaltung in der Neuen Synagoge Berlin Centrum Judaicum wurde am 5. Mai 2013 an dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte, das 1933 die Zerstörung der ersten deutschen Emanzipationsbewegung der Homosexuellen durch die Nationalsozialisten einleitete, erinnert. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld förderte hierzu auch eine internationale Fachtagung sexualwissenschaftlicher Archive am 6. Mai 2013 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das erstellte umfangreiche Online-Dossier  bietet Hintergrundinformationen, Interviews und Fotos zu den historischen Ereignissen sowie zur Biografie Hirschfelds. 
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