Aus vielen Krankenhäusern in Deutschland, so auch in Berlin, höre ich als Gesundheitspolitikerin zahlreiche Klagen über Personalmangel. Nun werden zur Stärkung der Pflege im Krankenhaus gesetzliche Personaluntergrenzen in den Bereichen eingezogen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist. Damit dieses zusätzliche Personal auch dauerhaft beschäftigt werden kann, wird ein Pflegezuschlag eingeführt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wurde zum Omnibusgesetz erklärt. Am 17. Mai 2017 fand dazu die entsprechende öffentliche Anhörung im Bundestag statt.
Für uns Sozialdemokrat*innen steht fest: Wir wollen mehr und gut bezahltes Pflegepersonal im Krankenhaus. Deshalb brauchen wir Personaluntergrenzen. Ziel der Anhörung mit den Expert*innen war, wie wir dafür sorgen können, dass die Vorgaben von den Krankenhäusern schnellstmöglich umgesetzt werden können. Wir wollen, dass die Vorgaben 2019 in Kraft treten. Ab diesem Jahr sollen die flächendeckend verbindlichen Untergrenzen für Pflegefachkräfte eingezogen sein. Diese dürfen nicht mehr unterschritten werden und sollen auch nicht mit Assistenz- oder Hilfskräften verrechnet werden dürfen. Die SPD ist sich darüber mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen einig. Wir wollen auch, dass die finanzielle Förderung für Pflegepersonal von 500 Millionen auf 880 Millionen Euro pro Jahr anwächst.