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Gleichstellung

Postkartenaktion: „Lohngerechtigkeitsgesetz - jetzt!“. Machen Sie bitte mit!

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben die Postkartenaktion „Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!“ initiiert. Damit fordern auch die Gewerkschaften das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit ein. Damit fordern auch die Gewerkschaften, dass der von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegte und derzeit im Bundeskanzlerinnenamt schmorenden Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen endlich freigegeben und im Bundeskabinett verabschiedet wird. Wir SozialdemokratInnen wollen mit dem parlamentarischen Verfahren unbedingt beginnen.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Aktion „Lohngerechtigkeitsgesetz - jetzt!“

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über das Prostitutionsschutzgesetz

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556).

Ich stimme dem obigen Gesetzentwurf aus unten aufgeführten Gründen nicht zu.

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Schutz der in der legalen Prostitution arbeitenden Frauen, Männer, Transmenschen in Deutschland verbessern. Dabei ist die Einschätzung über ihre Lage schwierig, da statistische Daten über eine Anzahl ebenso fehlen, wie Erhebungen über die Art ihrer Beschäftigung (u.a. in einem Prostitutionsbetrieb mit welcher Rechtstellung innerhalb des Betriebs, auf der Straße, etc.; nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt tätig; etc.). Fachberatungsstellen schätzen, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Sexarbeitenden ausländischer Herkunft, zumeist aus Osteuropa, sind. Diese Ausgangslage erschwert ein Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen, welches ihren unterschiedlichen - auch aufenthaltsrechtlichen - Lebenslagen gerecht wird.

Lange wurde in der Koalition um die Ausgestaltung des Gesetzes gestritten. Unbestritten war relativ schnell, die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in den Prostitutionsbetrieben festzulegen und eine Erlaubnispflicht zum Betreiben von Prostitutionsstätten zu formulieren, sowie Kontrollrechte mit Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Dies stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden und beendet menschenunwürdige Geschäftsmodelle.

Aus der CDU/CSU-Fraktion kamen aber auch Forderungen wie Erhöhung des Mindestalters oberhalb der Volljährigkeitsgrenze und verpflichtende gesundheitliche Untersuchungen. Ich begrüße, dass sich diese Forderungen nicht durchgesetzt haben.

Gemeinsam geschafft: Nein heißt Nein!

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (Drucksache 18/8210).

Als Mitglied für Deutschland im parlamentarischen Netzwerk „Gewaltfreies Leben für Frauen” und als Mitglied im Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist mir die Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention, ein gewichtiges Anliegen. Die Istanbul-Konvention schafft als völkerrechtlicher Vertrag in Europa verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gewalt gegen Frauen soll umfassend verhütet, bekämpft und bestraft werden. Dieses Übereinkommen stellt somit einen Meilenstein in der Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen dar.

Wir SozialdemokratInnen kämpfen für Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern

Alle Jahre wieder begehen wir den Equal Pay Day und zwar nicht nur in Deutschland. Europaweit wird auf das Thema Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen an Aktionstagen aufmerksam gemacht. Und es kommen immer mehr Länder dazu. Immer öfter findet das Thema Einzug in öffentliche Debatten. In den USA ist Equal Pay ernstes Wahlkampfthema geworden, das in der ersten Reihe diskutiert wird und dadurch viel Aufmerksamkeit erfährt. Das Jobportal Glassdoor konnte die Popularität des Themas nutzen und lud zu einem Roundtable ein - an dem auch Hillary Clinton teilnahm. Das Thema ist mitten in der Gesellschaft angekommen.

Sexualstrafrechtsreform: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sichern - die Rechte der Opfer stärken

Die zahlreichen Medienkommentare über die parlamentarische Debatte zur Reform des Sexualstrafrechts im Deutschen Bundestag haben eines sehr deutlich gemacht: Die Gesellschaft weiß genau, dass die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung bestraft gehört und diese Bestrafung nicht vom wehrhaften Verhalten des Opfers abhängig gemacht werden darf. MedienmacherInnen als auch auf der Straße befragte Menschen zeigten sich höchst erstaunt, wie viele Täter bei der augenblicklichen Rechtslage ungeschoren davonkommen, obwohl sie gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Unsere Gesellschaft ist reif für ein Sexualstrafrecht mit Nein-heißt-Nein-Lösung.

Schon vor der 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 28. April 2016 haben SPD- und CDU/CSU-Koalitionäre Expertinnen aus dem Bereich Sexualstrafrecht, Frauenverbände und -Beratungsstellen, Vertreterinnen weiterer Verbände und der Länder sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, am 27. April zu einem Hearing eingeladen. Die Botschaft der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen lautet: Der vorgelegte Gesetzentwurf aus dem Hause Maas ist ein guter erster Schritt, die schon geplanten Verschärfungen sind ein guter zweiter Schritt - aber all das reicht nicht! Ein neues Gesetz zur Strafrechtsreform muss von Anfang an den Anforderungen der Istanbul-Konvention entsprechen.
Die Lösung heißt: Nein heißt Nein!

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