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Gleichstellung

15 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft - der politische Kampf geht weiter

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) war 2001 ein Meilenstein der Emanzipationsgeschichte von Lesben und Schwulen. Heute empfinden viele die eingetragene Lebenspartnerschaft als Ehe zweiter Klasse und fordern - eingebettet in ein breites gesellschaftspolitisches Bündnis - die Öffnung der „Ehe für alle“. So findet im Deutschen Bundestag am 18. Februar 2016 eine 45minütige Debatte zu den Oppositionsanträgen auf das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts bzw. die Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare statt.

Am 11. Februar 2016 organisierte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zusammen mit dem TAGESSPIEGEL die Veranstaltung “15 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ein Meilenstein der Emanzipationsbewegung der Homosexuellen? - Resümee und Ausblick”.

Nein heißt Nein

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 1 - 66. Jahrgang,  16. Januar 2016)

Mechthild Rawert über Gewalt, Sexismus und Rassismus

Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung – in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.

Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention.

Mehr Schutz für geflüchtete Frauen und Mädchen

Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren. Dabei stehen vor allem Fragen der Unterbringung und Kostenübernahme im Fokus, über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird wenig diskutiert. Schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie Frauen und Mädchen brauchen jedoch besondere Unterstützung. Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und mitunter auch in Unterkünften in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) organisierte am 14. Januar 2016 die Veranstaltung "Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen - Rechte wahren" gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, in Berlin.

Gegen Gewalt gegen Frauen - gegen Sexismus und gegen Rassismus

Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung - in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.

Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention. Wie groß die bestehenden rechtlichen Defizite im Sexualstrafrecht sind, führt das neue Gutachten aus dem Januar 2016 von Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke, Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg, aus. 

Wir brauchen mehr Schutz für Frauen und Mädchen in Not!

Im Jahr 2014 befanden sich 59,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Millionen Menschen leben in Flüchtlingslagern, Hunderttausende haben sich auf den gefährlichen Weg nach Europa gemacht. Auch unter diesen schwierigen Bedingungen werden Frauen und Mädchen schwanger und Kinder geboren. Die dringend erforderliche gesundheitliche Versorgung während Schwangerschaft und Geburt, aber auch der Schutz vor ungewollten Schwangerschaften, vor sexuell übertragbaren Krankheiten sowie vor sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen ist in humanitären Krisensituationen erheblich schwerer  bzw. gar nicht zu gewährleisten.

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