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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Großimam al-Tayyeb: Der Islam ist eine friedliche Religion

Es war ein ungewöhnlicher Besuch im Großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes: Auf Einladung von Prof. Dr. Norbert Lammert, Bundestagspräsident, sprach Prof. Dr. Ahmad Mohammad al-Tayyeb am 15. März 2016 zu Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Religionsgemeinschaften und Botschaften. Der Großimam der ägyptischen Kairoer al-Azhar-Universität ist einer der höchsten Autoritäten des sunnitischen Islam. Das Angebot zur Nachfrage im Anschluss an seine Rede zum „Friedenspotenzial des Islams“ wurde von den Abgeordneten intensiv wahrgenommen.

Scheich Ahmad Mohammad al-Tayeb hatte selbst darum gebeten, während seines Deutschlandaufenthalts vor den deutschen Abgeordneten sprechen zu dürfen. Er wolle persönlich eine globale Friedensbotschaft überbringen und um Gerechtigkeit für den Islam bitten. Der Islam sei eine Religion der Toleranz  und der Barmherzigkeit. Er habe nichts zu tun mit der muslimischen Minderheit, die Terror im Namen Allahs verbreiten.

Aufruf: „Aufstehen gegen Rassismus“

Jeder Tag ist ein internationaler Tag gegen Rassismus - Stehen wir gemeinsam gegen Rassismus auf!

Unterstützen auch Sie den Aufruf „Aufstehen gegen Rassismus“! Teilen Sie ihn auf Facebook, Twitter und anderen soziale Netzwerken. Setzen Sie öffentlich sichtbar ein Zeichen gegen Rassismus und Faschismus setzen. Gemeinsam sind wir stark und viele.

Fast täglich greifen Rassisten und Rassistinnen Flüchtlingsheime an, islamfeindliche Übergriffe nehmen zu. Erschreckend viele Menschen nehmen an fremdenfeindlichen und rassistischen Demonstrationen teil. Pegida hetzt gegen Geflüchtete und Muslime und Musliminnen.

Währenddessen wird die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zunehmend zum Sammelbecken für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. An vielen Orten ist die AfD Zentrum der extremen Rechten geworden. Abgeordnete der AfD verbreiten Nazi-Parolen und hetzen gegen Andersdenkende.

Equal Pay Day: Lohnungleichheit ist Unrecht

Leider ist das Begehen des Equal Pay Day, dem internationalen Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, auch im Jahr 2016 immer noch notwendig:

  • laut den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen 21,6 % weniger als Männer - für gleiche oder gleichwertige Arbeit 
  • laut aktuellen Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg erhielten Frauen (Berlin: 16,74 EUR; Brandenburg: 14,24 EUR) im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich 2015 in Berlin rund 11 Prozent und in Brandenburg rund 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (Berlin: 18,76 EUR; Brandenburg: 15,20 EUR).

Nicht erstaunlich also, dass viele viele Frauen und Männer, jung und alt, dem Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Frauenrates und des Sozialverband Deutschlands zur gemeinsamen Kundgebung unter dem Motto „Recht auf Mehr!“ am 18. März auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor folgten.

Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz die inklusive Gesellschaft vorantreiben

Es müssen noch gewaltige Anstrengungen unternommen werden, damit Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Die Bundesregierung möchte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksamer verhindern und plant deshalb eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Das 2002 in Kraft gesetzte Gesetz ist zwar grundsätzlich geeignet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung zu gewährleisten, aber es gibt in der Praxis dennoch Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung und Probleme bei der Rechtsanwendung  unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Novellierung des Gesetzes notwendig.

Rede zur Änderung des Sexualstrafrechts - die Istanbul-Konvention muss umgesetzt werden

In meiner Rede zur Änderung des Sexualstrafrechts machte ich deutlich: Wir müssen die Istanbul-Konvention endlich umsetzen. Die Opfer von sexualisierter Gewalt sind Frauen, Männer, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen - am häufigsten betroffen sind Frauen. Wir brauchen die "Nein heißt Nein"-Regel der Istanbul-Konvention. Jede gegen den eigenen Willen und ohne das eigene Einverständnis durchgeführte sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Katja Keul, Ulle Schauws, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung Drucksachen 18/5384, 18/7748.

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