„Jeder Mensch muss die Chance haben mitbestimmen zu können, was ihn bestimmt. Dabei ist die Berechtigung zu wählen in einer Demokratie das fundamentalste Recht.“ betonte Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zu den Erkenntnissen der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“. Leider bleibt dieses Recht in Deutschland aber 84.550 Menschen mit Behinderungen verwehrt.
Bundesministerin Andrea Nahles fordert, dass ein Wahlrechtssauschluss zukünftig nur nach bundesweit strengen und einheitlichen Maßnahmen im Einzelfall möglich sein darf - und ich unterstütze diese Forderung sehr. Auch ich möchte ein inklusives Wahlrecht, möchte, dass - unabhängig von einer Behinderung ja oder nein - alle Menschen, die in der Lage sind, an der Wahl teilzunehmen, auch wählen dürfen. Barrierefreiheit ist auch beim Wahlrecht zu schaffen. Wählen ist ein BürgerInnenrecht.