Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556).
Ich stimme dem obigen Gesetzentwurf aus unten aufgeführten Gründen nicht zu.
Die SPD-Bundestagsfraktion will den Schutz der in der legalen Prostitution arbeitenden Frauen, Männer, Transmenschen in Deutschland verbessern. Dabei ist die Einschätzung über ihre Lage schwierig, da statistische Daten über eine Anzahl ebenso fehlen, wie Erhebungen über die Art ihrer Beschäftigung (u.a. in einem Prostitutionsbetrieb mit welcher Rechtstellung innerhalb des Betriebs, auf der Straße, etc.; nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt tätig; etc.). Fachberatungsstellen schätzen, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Sexarbeitenden ausländischer Herkunft, zumeist aus Osteuropa, sind. Diese Ausgangslage erschwert ein Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen, welches ihren unterschiedlichen - auch aufenthaltsrechtlichen - Lebenslagen gerecht wird.
Lange wurde in der Koalition um die Ausgestaltung des Gesetzes gestritten. Unbestritten war relativ schnell, die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in den Prostitutionsbetrieben festzulegen und eine Erlaubnispflicht zum Betreiben von Prostitutionsstätten zu formulieren, sowie Kontrollrechte mit Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Dies stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden und beendet menschenunwürdige Geschäftsmodelle.
Aus der CDU/CSU-Fraktion kamen aber auch Forderungen wie Erhöhung des Mindestalters oberhalb der Volljährigkeitsgrenze und verpflichtende gesundheitliche Untersuchungen. Ich begrüße, dass sich diese Forderungen nicht durchgesetzt haben.