Hauptmenü

Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Bundesteilhabegesetz: „Wir schaffen Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen“

Teilhabe ist wichtig. Für jede und jeden, egal ob mit oder ohne Behinderung(en). Alle Menschen sollen überall mitmachen und mitwirken können. Um diesem Ziel näher zu kommen, arbeitet die Politik aktuell an einem neuen Gesetz, dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Zusammen mit diesem Gesetz soll ab dem 1. Januar 2017 auch eine neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) in Kraft treten. Diese regelt die neuen Vertretungsrechte von Menschen mit Behinderungen, regelt die Stärkung und Ausweitung ihrer Mitbestimmungsrechte.

Über einzelne Punkte des Gesetzentwurfes zum Bundesteilhabegesetz wird derzeit viel und hitzig diskutiert. Leider gehen in der gesellschaftlichen Debatte einige der unstrittigen Erfolge des BTHG unter. Zu den Erfolgen gehören die Ausweitung der Vertretungs- und Mitbestimmungsrechte. Diese sind für eine inklusive Gesellschaft aber auch von höchster Bedeutung. So werden neu eingeführt bzw. ausgebaut:

Das Bundesteilhabegesetz: Die parlamentarische Beratung startet im September

 Am 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft treten - und auch ich möchte aktiv dazu beitragen, dass der parlamentarische Beratungs- und Entscheidungsprozess transparent ist. Ich werde auch dafür kämpfen, dass wir im letzten Quartal 2016 ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschließen. Dabei bin ich mir völlig bewusst, dass das Strucksche Gesetz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Auch beim BTHG gilt. Ich will den ersten Schritt für ein Bundesteilhabegesetz aber auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode gemacht wissen.

Ich werde Sie in den kommenden Monaten viele Informationen dazu auf meiner Website und bei Facebook finden. Dazu nutze ich bereits von Dritten aufbereitete Materialien, berichte aber auch über eigene Veranstaltungen oder die Dritter.

Postkartenaktion: „Lohngerechtigkeitsgesetz - jetzt!“. Machen Sie bitte mit!

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben die Postkartenaktion „Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt!“ initiiert. Damit fordern auch die Gewerkschaften das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit ein. Damit fordern auch die Gewerkschaften, dass der von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegte und derzeit im Bundeskanzlerinnenamt schmorenden Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen endlich freigegeben und im Bundeskabinett verabschiedet wird. Wir SozialdemokratInnen wollen mit dem parlamentarischen Verfahren unbedingt beginnen.

Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Aktion „Lohngerechtigkeitsgesetz - jetzt!“

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über das Prostitutionsschutzgesetz

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556).

Ich stimme dem obigen Gesetzentwurf aus unten aufgeführten Gründen nicht zu.

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Schutz der in der legalen Prostitution arbeitenden Frauen, Männer, Transmenschen in Deutschland verbessern. Dabei ist die Einschätzung über ihre Lage schwierig, da statistische Daten über eine Anzahl ebenso fehlen, wie Erhebungen über die Art ihrer Beschäftigung (u.a. in einem Prostitutionsbetrieb mit welcher Rechtstellung innerhalb des Betriebs, auf der Straße, etc.; nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt tätig; etc.). Fachberatungsstellen schätzen, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Sexarbeitenden ausländischer Herkunft, zumeist aus Osteuropa, sind. Diese Ausgangslage erschwert ein Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen, welches ihren unterschiedlichen - auch aufenthaltsrechtlichen - Lebenslagen gerecht wird.

Lange wurde in der Koalition um die Ausgestaltung des Gesetzes gestritten. Unbestritten war relativ schnell, die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in den Prostitutionsbetrieben festzulegen und eine Erlaubnispflicht zum Betreiben von Prostitutionsstätten zu formulieren, sowie Kontrollrechte mit Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Dies stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden und beendet menschenunwürdige Geschäftsmodelle.

Aus der CDU/CSU-Fraktion kamen aber auch Forderungen wie Erhöhung des Mindestalters oberhalb der Volljährigkeitsgrenze und verpflichtende gesundheitliche Untersuchungen. Ich begrüße, dass sich diese Forderungen nicht durchgesetzt haben.

Gemeinsam geschafft: Nein heißt Nein!

Persönliche Erklärung der Abgeordneten MECHTHILD RAWERT zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (Drucksache 18/8210).

Als Mitglied für Deutschland im parlamentarischen Netzwerk „Gewaltfreies Leben für Frauen” und als Mitglied im Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist mir die Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention, ein gewichtiges Anliegen. Die Istanbul-Konvention schafft als völkerrechtlicher Vertrag in Europa verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gewalt gegen Frauen soll umfassend verhütet, bekämpft und bestraft werden. Dieses Übereinkommen stellt somit einen Meilenstein in der Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen dar.

Inhalt abgleichen