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Mehr gefährliche Produkte in 2008 – Beim Verbraucherschutz nicht locker lassen!

Die Zahl der in der EU vom Markt genommenen gefährlichen Produkte ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr von 1605 auf 1866 und damit um 16 % gestiegen. Dies berichtete die Europäische Kommission in ihrem Ende April 09 vorgestellten Bericht über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX). Die meisten Warnmeldungen betrafen Spielzeug, Elektroartikel und Kraftfahrzeuge. Die erhöhte Zahl der Meldungen ist vor allem auf bessere Kontrollen und eine höhere Sensibilität bei den Verbrauchern zurückzuführen.

Mechthild Rawert: Verbraucherrechte und Verbraucherschutz mit der SPD

SPD setzt verbesserten Anlegerschutz durch

Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Banken künftig telefonische Beratungen protokollieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusenden. Diese haben dann eine Woche Zeit, um von einem am Telefon geschlossenen Kauf- oder Verkaufvertrag etwa von Wertpapieren zurückzutreten. Drei Tage zuvor hatte die Union noch einmal Nachverhandlungen gefordert, um die im Gesetz vorgesehenen Regeln zugunsten der Banken zu lockern. Dies konnte in letzter Minute verhindert werden. Ich freue mich, dass dieses Gesetz eine deutlich sozialdemokratische Handschrift hat und eine gute Balance zwischen AnlegerInnenschutz einerseits und Praktikabilität andererseits schafft.

Verbesserte Verbraucherrechte und Verbraucherschutz mit der SPD

SPD setzt verbesserten Anlegerschutz durch

Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Banken künftig telefonische Beratungen protokollieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusenden. Diese haben dann eine Woche Zeit, um von einem am Telefon geschlossenen Kauf- oder Verkaufvertrag etwa von Wertpapieren zurückzutreten. Drei Tage zuvor hatte die Union noch einmal Nachverhandlungen gefordert, um die im Gesetz vorgesehenen Regeln zugunsten der Banken zu lockern. Dies konnte in letzter Minute verhindert werden. Ich freue mich, dass dieses Gesetz eine deutlich sozialdemokratische Handschrift hat und eine gute Balance zwischen AnlegerInnenschutz einerseits und Praktikabilität andererseits schafft.

Aufbruchs-Forderungen auf der „Deutsch-Türkischen Woche 2009“

„Ich stehe für weitere Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht und habe dieses durch mein Nein zum Zuwanderungsgesetz im Deutschen Bundestag auch deutlich gemacht. Ich bin eine Gegnerin des Optionszwanges“, erläuterte Mechthild Rawert (SPD), Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Mitglied der Arbeitsgruppe „Migration und Integration“ der SPD- Bundestagsfraktion, am 12. Juni im Rahmen der „German-Turkisch Week 2009“.
Unter reger Teilnahme vieler junger gut ausgebildeter Menschen diskutierten VertreterInnen von Parteien, zivilgesellschaftlicher Organisationen und aus dem privaten Sektor die politische Agenda der Parteien im Wahljahr 2009.
Seitens der SPD wurde auf Veränderungen im Staatsbürgerschaftsrecht, auf die vielfältigen Ansätze zur Integration durch Bildung und für gelebte Vielfalt verwiesen.

Rawert: Bundestag verabschiedet Patientenverfügungsgesetz und AMG- Novelle


Der Bundestag hat am 18. Juni in seiner längsten Sitzung in dieser Legislaturperiode umfangreiche Gesetzesänderungen mit erheblicher Relevanz für das Gesundheitswesen beschlossen. Anlässlich der Abstimmungen erklärt Mechthild Rawert:


Patientenverfügungsgesetz

Ich freue mich, dass es uns mit der Verabschiedung des „Stünker- Entwurf“gelungen ist, für die Patientinnen und Patienten, die Ärztinnen und Ärzte und die betroffenen Angehörigen endlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit diesem Abstimmungsergebnis sehe ich nun die größtmögliche Klarheit für die Umsetzung des selbstbestimmten PatientInnenwillens verwirklicht.
Kernpunkt dieses Gesetzes zur Patientenverfügung ist unbeschränkte Reichweiten- begrenzung (Bindungswirkung der Verfügung). Das bedeutet, dass die in einer PatientInnenverfügung getroffenen Entscheidungen über Verweigerung oder Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen auch dann gelten, wenn die Patientin/der Patient sich nicht mehr selbst äußern kann.
Auch der sogenannte „dialogische Prozess“, das Zusammenwirken zwischen Arzt und Betreuer ist explizit im Gesetzentwurf integriert. Aufgenommen wurde weiter die Formulierung, dass niemand zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden kann und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden kann.

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