Liebe Genossin, lieber Genosse,
in meinem Mitgliederbrief vom 9. Juli 2012 habe ich dir die Gründe meiner Zustim-mung zum Europäischen Fiskalpakt und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 29. Juni 2012 im Deutschen Bundestag dargelegt. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig entschieden: Der ESM-Vertrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Er wird Anfang 2013 in Kraft treten.
Das Urteil enthält drei zentrale Botschaften:
Erstens: Die Haftungsgrenze Deutschlands liegt bei 190 Milliarden Euro. Nur durch eine „erneute konstitutive Entscheidung“ der ParlamentarierInnen im Deutschen Bundestag kann diese Grenze verändert werden. Alleinentscheidungen des deutschen Vertreters im ESM-Gouverneursrat gibt es nicht mehr.
Zweitens: Niemand - weder die Bundesregierung noch die ESM-MitarbeiterInnen - darf sich auf eine „berufliche Schweigepflicht“ oder „Vertraulichkeit“ zurückziehen. Den gewählten VolksvertreterInnen muss umfangreich Auskunft erteilt werden. Damit ist „die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages“ gesichert.
Drittens: Herzstück gestalterischer Politik ist und bleibt das Parlament. Der Deutsche Bundestag entscheidet, verantwortet und legitimiert - niemand sonst. Der Merkelschen Europapolitik der Hinterzimmer wurde eine klare Absage erteilt. Mehr Europa darf nicht zu weniger Demokratie führen!