In meiner Rede zur gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten habe ich betont, dass der Zugang zur medizinischen Versorgung ein Menschenrecht ist. Und ich habe für die flächendeckende Durchsetzung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete geworben und meine KollegInnen von der CDU/CSU darauf hingewiesen, dass im Wahlprogramm der CDU Berlin die Einführung der Gesundheitskarte ausdrücklich belobigt wurde.
Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende diskriminierungsfrei sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Luise Amtsberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verbessern (Drucksachen 18/7413, 18/6067, 18/9933).