Liebe Genossinnen und Genossen,
dieser Monat ist geprägt von Jahrestagen: 90 Jahre Wahlrecht für Frauen, 70. Jahrestag der Reichspogromnacht und der 19. Tag des Mauerfalls. Und jedem dieser Ereignisse gebührt das angemessene Gedenken und Erinnern. Mich beeindruckt die Vielfalt der Erinnerungs- und Mahnveranstaltungen anlässlich der Pogromnacht sehr. Ich unterstütze die von Klaus Wowereit im Jüdischen Gemeindehaus am 09. November erneut vorgetragene Forderung nach einem Verbot der NPD nachdrücklich. Aus meiner Sicht gibt es grundsätzlich nur zwei Varianten: Entweder ist die NPD eine verfassungsfeindliche, gewaltfördernde und kriminelle Organisation, dann muss sie verboten werden. Wenn sie nicht verboten wird, dann muss die Demokratie sie aushalten - trotz aller Widerwärtigkeit. Versuche des niedersächsischen Innenministers, einen Weg via Entzug der Parteienfinanzierung darunter, dazwischen, darüber zu finden, halte ich nicht für tauglich. Gerade bei dieser grundlegenden Frage ist der Versuch des sich Durchwurstelns nicht der richtige. Größte Aufmerksamkeit erreichte das Gesetzgebungsverfahren zum sog. BKA-Gesetz, dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Ich habe diesem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt. Das nicht ausreichend umgesetzte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst, die Möglichkeit, dass unbeteiligte Dritte als „Kontaktpersonen“ eines Verdächtigten in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten können, sind allein schon gewichtige Gründe. Ich anerkenne aber, dass die SPD-Fraktion gegen massiven Widerstand der Union erfolgreich eine Evaluierung und Befristung durchgesetzt hat.