Liebe Genossinnen und Genossen,
am 29. Mai hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich - ich selber habe mit Nein gestimmt - die Grundgesetzänderungen zur Föderalismusreform II und das dazugehörige Begleitgesetz beschlossen. Ich war und bin nicht davon überzeugt, dass wir mit dieser Grundgesetzänderung die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern tatsächlich in einem produktiven Sinne modernisieren.
Vielmehr befürchte ich, dass die gesamtstaatliche finanz- und wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt und der deutsche Föderalismus letztlich damit kraft Verfassung Schaden nehmen wird. Nichtsdestotrotz: Ich stehe zur Verantwortung einer aktiven und nachhaltigen Haushaltskonsolidierung auf Bundes- und Länderebene. Die andauernde Krise zeigt aber auch, dass der Staat, dass staatliche Ebenen in der Lage sein müssen, auch antizyklisch eingreifen zu können - wie wir es mit den Konjunkturpaketen gerade auch tun. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft transparenten Regeln des Haushaltens nachkommen und dass ob der neuen Verfassungslage findige FinanzerInnen Wege finden, um Schattenhaushalte zu installieren. Auch dieses ist für mich untragbar.