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Fr., 9. Dezember 2016

Juliane Gleitze, Praktikantin im Wahlkreisbüro von Mechthild Rawert: 

Mit über 300 Teilnehmer*innen war die Betriebs- und Personalrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion am 30. November wieder sehr gut besucht. Angesichts des äußerst aktuellen Themas “Alterssicherung - sicher und gerecht gestalten” und den profunden Gesprächspartner*innen Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, nicht verwunderlich. Intensiv zur Diskussion genutzt wurden auch die vielen Werkstattgespräche.

Di., 6. Dezember 2016

 Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag gegeben, einen Innovationsfonds einzurichten. Dieser fördert neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Für die Jahre 2016 bis 2019 stehen jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 25 Prozent für die Versorgungsforschung aufgewendet werden sollen. Die Finanzierung erfolgt hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und durch die Krankenkassen.

Ich bedanke mich bei allen Berliner Antragsteller*innen und gratuliere allen zu Vorhaben, die schon zur Auswahl im Förderjahr 2016 gehören. Sie tragen dazu bei, dass die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland verbessert wird. Die sektorenübergreifende Versorgung im Interesse der Patient*innen und Pflegebedürftigen zu verbessern, lohnt jeden Einsatz.

Di., 6. Dezember 2016

 Die europäische Zulassung der so genannten Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP, auf Deutsch: Vor-Risiko-Vorsorge) mit Tenofovir/Emtricitabin (Truvada®) ist am 22. August 2016 unter Auflagen erfolgt. Selbstverständlich müssen vor einer Zulassung in Deutschland auf nationaler Ebene erst Schulungs- und Informationsmaterialien für ÄrztInnen und KlientInnen entwickelt werden – die dafür zuständige deutsche Zulassungsbehörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM). Außerdem müsse die Erstattungsmöglichkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung verlässlich geklärt werden. So die Erwartung von HIV/Aids-Organisationen. Doch es kommt anders: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der sonst für die Erstattungsfähigkeit aller Medikamente zuständig ist, erklärt sich für PrEP nicht zuständig. HIV/Aids Organisationen sind mehr als enttäuscht und haben sich an mich als zuständige Berichterstatterin für HIV/Aids in der SPD-Bundestagsfraktion gewandt.

Di., 6. Dezember 2016

 Auf der Grundlage der Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens und der Ministererlaubnis durch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) konnte ver.di für den Berlin/Brandenburger Teil des Unternehmens Kaiser‘s-Tengelmann (KT) nun die erforderlichen Tarifverträge aushandeln. Vom Neuabschluss der Tarifverträge profitieren in Berlin und Brandenburg 5.668 Beschäftigte bei KT, der Kaiser‘s Berlin GmbH, der Verwaltung und der Logistik-Tochter K-Log. Auch die 552 Beschäftigten von Kaiser‘s-Berlin und die ca. 1.500 Aushilfen kommen nach Übergang zu REWE bzw. Edeka in den Genuss des Tarifvertrags. REWE und Edeka übernehmen 60 bzw. 61 der 121 Filialen - 118 davon in Berlin.

Di., 6. Dezember 2016

 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben im Bundeshaushalt 2017 erneut hohe Einzeletats erhalten. Dabei haben die Parlamentarier*innen des Deutschen Bundestages unter anderem Wert auf die Ausgestaltung des Schwerpunkts „Migration und Integration“ gesetzt.

Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt

Das BMAS setzt den Schwerpunkt in 2017 auf eine möglichst schnelle Integration von Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das soll durch gezielte Maßnahmen verwirklicht werden. Dafür gibt es eine Erhöhung der Leistungen von etwa 300 Millionen Euro zur Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die gezielte und nachhaltige Integration der zumeist hoch motivierten Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt soll mit Hilfe einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung erfolgen. Dafür werden Mittel in Höhe von 410 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Di., 6. Dezember 2016

 Der Einzelplan 15 - Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit - umfasst im Jahr 2017 einen Etat von 15 Milliarden Euro. Das haben wir Parlamentarier*innen am 25. November 2016 mit dem Haushaltsgesetz 2017 im Deutschen Bundestag beschlossen. Insgesamt stehen dem Bund im kommenden Jahr 329,1 Mrd. Euro zur Verfügung, das sind 12,2 Mrd. Euro mehr als in diesem Jahr.

Nationale Gesundheitspolitik

Ein Schwerpunkt des kommenden Haushaltes liegt bei den „Beratungs- und Hilfsangeboten“. Hierzu gehört auch die vorläufige Sicherstellung der Finanzierung für die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen mit 4,5 Millionen Euro. Um 3 Millionen Euro werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema „Migration und Integration“ erhöht. Damit sollen wichtige Projekte im Umgang mit traumatisierten Geflüchteten sowie mit Drogenkonsumenten mit Migrationshintergrund realisiert werden. Für Aufklärungsmaßnahmen im Kampf gegen den Drogen- und Suchtmittelmissbrauch werden 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Viele dieser Maßnahmen verstehen wir Gesundheitspolitiker*innen als Teil unserer Politik der Gesundheitsförderung und Prävention.

Fr., 2. Dezember 2016

Flüchtlingspolitik, Klimaschutz, Vertiefung der kulturellen Beziehungen – um diese und weitere Themen ging es beim Besuch maltesischer Parlamentarier vom 20-24. November 2016 in Berlin. Dort trafen sie ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag, die Mitglieder der Deutsch-Maltesischen Parlamentariergruppe. Auf dem Programm standen außerdem Gespräche in den Fachausschüssen für Inneres, Verteidigung, Gesundheit, europäische Angelegenheiten, mit Vertretern von Ministerien sowie mit Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

In der Notunterkunft im ehemaligen Flughafen Tempelhof erhielten die Besucher Einblick in die Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen in Berlin. Im Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung sowie im Institute for Advanced Sustainability Studies informierten sich die Gäste von der Mittelmeerinsel über den aktuellen Forschungsstand der Klimawissenschaft und neueste Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit.

Do., 1. Dezember 2016

In meiner Rede zum Pflegestärkungsgesetz III habe ich deutlich gemacht: "Das Pflegestärkungsgesetz ist für uns der Abschluss einer wirklich sehr erfolgreichen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir wollen die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, denn Pflege gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Der Zugang zu individuell bedarfsgerechter Pflege ist Teil sozialer Gerechtigkeit. Deshalb engagieren wir uns auch so stark in diesem Politik- und Lebensfeld."

In meiner Redezeit konnte ich leider nicht auf alle Punkte eingehen - mein Redemanuskript können Sie hier herunterladen.

Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) Drucksachen 18/9518, 18/9959, 18/10102 Nr. 19 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/10510

Do., 1. Dezember 2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz machen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Im Deutschen Bundestag fand heute die abschließende 2. und 3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Auch hier gilt das Strucksche Gesetz: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist". Nach zahlreichen Gesprächen und Beratungen mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft und in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen verabschiedeten die ParlamentarierInnen heute im Plenum das Gesetz.

Wie intensiv diese Gespräche und Beratungen gewesen sind, zeigen die über siebzig Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG, Drucksache 18/9522).

Di., 29. November 2016

 Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.

Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.