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Di., 29. November 2016

Ein Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik

Die Radikalisierung von Minderheiten in unserer Gesellschaft steigt und eben diese Radikalisierung geht auch zunehmend mit Gewalt einher. So lautet zumindest ein Befund der Studie „Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die am 21.11. 2016 veröffentlicht wurde.

Auf der Sitzung der „AG Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion am 25. November wurde die Studie vorgestellt und die Ergebnisse diskutiert.

Laut Ralf Melzer, dem Herausgeber der Studie, ist einer der wichtigsten Befunde der Studie jedoch nicht die Radikalisierung von Minderheiten, sondern die zunehmende Spaltung der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Die Abwertung gegen Asylsuchende steigt an, viele fühlen sich durch Zuwanderung gestört und wollen keine kulturelle Vielfalt und auch der israelbezogene Antisemitismus steigt. Die Menschen neigen mehr und mehr zur Polarisierung in ihrem Meinungsbild und ihrem Antwortverhalten, entweder einer Sache wird zugestimmt, oder sie wird ganz klar abgelehnt. Feststellen lassen sich solche Polarisierungen beispielsweise in der aktuellen Diskussion über die Aufnahme von Geflüchteten. Hier gibt es gute Neuigkeiten, denn anders als häufig unterstellt, äußerte sich die Mehrheit der Bevölkerung wohlwollend oder in der Tendenz positiv zur Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland. Zudem meint der überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland, dass die Demokratie etwas Gutes und in Deutschland auch funktionstüchtig ist. Und doch sehen über die Hälfte der in der Studie befragten Menschen den Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland in Gefahr.

Di., 22. November 2016

 Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition beantragt. Auf Grund der anhaltenden Bedrohung durch den IS hat das Parlament das Mandat der Bundeswehr mittels namentlicher Abstimmung verlängert. Auch ich habe dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staats- und Regierungschefs vom NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016“ (Drs. 18/9960) zugestimmt. Mir ist bewusst, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht allein mit militärischen Mitteln erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für einen breiten zivilen Ansatz ein, mit dem eine Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt werden soll. Noch halte ich die Verlängerung des Anti-ISIS-Mandates aber für notwendig, um überhaupt eine umfassende politische Lösung für Syrien und eine dauerhafte Stabilisierung des Irak zu ermöglichen.

Di., 22. November 2016

Unser vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren. Das wollen wir durch die weitere Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, die Qualifizierung junger Menschen ohne Berufsausbildung sowie durch Aus- und Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen und Erwerbsloser erreichen. Darüber hinaus wollen wir die hier lebenden Zugewanderten besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Wir wollen uns um die AbsolventInnen deutscher Auslandsschulen bemühen und um qualifizierte Personen, die in Deutschland einen Hochschulabschluss gemacht haben.

Doch alle diese Bemühungen werden nicht ausreichen, um genügend neue Fachkräfte zu mobilisieren. Deutschland ist langfristig auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.

Mo., 21. November 2016

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 23 - 66. Jahrgang 12. November 2016)

 Unsere gesamte Gesellschaft muss einen Perspektivwechsel vollziehen: Menschen mit Behinderung wollen nicht mehr aus der Fürsorgeperspektive behandelt werden, sondern selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft umfassend teilhaben.

Das ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Lebenssituation von rund 16,8 Mio. Menschen mit (drohenden) Behinderungen und rund 7,5 Mio. Menschen mit Schwerbehinderungen sollen verbessert werden. Wir wollen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft setzen.

Do., 17. November 2016

Das Thema „Flucht und Vertreibung“ rückte die zentrale Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 2016 besonders ins Bewusstsein. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hatte Veranstaltung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages organisiert, die an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Nationen erinnerte. Es wurde deutlich, wie eng Krieg, Flucht und Vertreibung miteinander zusammenhängen. In seiner Gedenkrede erinnerte der dänische Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen daran, dass am Ende des Zweiten Weltkriegs viele deutsche Flüchtlinge und Vertriebene Schutz in Dänemark suchten. Das Totengedenken sprach Bundespräsident Joachim Gauck. Zusammen mit Gudrun Blankenburg (SPD), Autorin und Stadtführerin, habe ich an der Veranstaltung am 13. November 2016 teilgenommen.

Di., 15. November 2016

Mit dem europaweit einzigartigen Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ schützt der Deutsche Bundestag MenschenrechtsverteidigerInnen. Mit dem gemeinsamen Antrag "Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigern" von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (15/2078) hat sich der Bundestag im Jahr 2003 fraktionsübergreifend verpflichtet, sich aktiv am Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu beteiligen. Das Programm ist offen für alle Abgeordnete und soll Schutz bieten für bedrohte PolitikerInnen - weltweit. Es ist angesiedelt beim Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte des Bundestags. Mittlerweile gilt es nicht allein für verfolgte KollegInnen in anderen Staaten, sondern auch für MenschenrechtlerInnen, JournalistInnen und AktivistInnen.

Di., 15. November 2016

Zur Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung in Deutschland ist eine flächendeckende, innovative, sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung ein Muss. Vor allem chronische Krankheiten und Multimorbidität im Alter sind wesentliche Herausforderungen in der Entwicklung von Arzneimitteln. Am 10. November 2016 haben wir in 1. Lesung das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) (Drs. 18/8034) beraten.

Mo., 14. November 2016

Dank zahlreicher neuer Regelungen wird die Arzneimittelsicherheit erheblich verbessert. So werden Vorkehrungen getroffen gegen Arzneimittelfälschungen, was beispielsweise in der Onkologie (Krebsmedizin) von großer Bedeutung ist. Zudem wird dafür gesorgt, dass künftig ausreichend Medikamente und Impfstoffe verfügbar sind. Mit dem am 11. November 2016 in geänderter Fassung verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Drs. 18/8034Drs. 18/10280) sind eine Reihe von Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) und die Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-Verordnung) vorgenommen worden. Für den Gesetzentwurf votierten in namentlicher Abstimmung 357 von 542 Abgeordneten – ich stimmte mit ja. 164 ParlamentarierInnen stimmten mit Nein, 21 enthielten sich.

Fr., 11. November 2016

 Seit dem 10. November 2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Zwei neue Tatbestände im Strafrecht gelten nun. Erstens: Eine sexuelle Belästigung ist unabhängig vom Umfeld strafbar – bisher konnte sie nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz erfolgte. Zweitens: Bestraft wird in Zukunft auch, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

Fr., 11. November 2016

 Erklärung zur Abstimmung gem. §31 GOBT der Abgeordneten Mechthild Rawert zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) am 10. November 2016.

Atomenergienutzung ist mit hohen Kosten verbunden, die nicht im Strompreis abgebildet werden, sich hingegen in nicht versicherten und der Dimension nach nicht versicherbaren Risiken sowie bisher weltweit nicht geklärten Endlagermöglichkeiten wiederfinden. Gesetzliche Versicherungshöchstbeträge bedeuten im Fall eines Gaus während der Betriebsphase ökonomische Lasten unermesslichen Ausmaßes für die Allgemeinheit.