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Mo., 22. September 2014
Wer glaubt, in Deutschland sei die Gleichstellung der Geschlechter bereits bestens geregelt, irrt. Noch ist der Weg zu einem wirklich gleichgestelltem Leben in Vielfalt in den meisten Lebensbereichen weit. Mädchen und Frauen haben aber das Recht auf Selbstbestimmung über ihr eigenes Leben, haben das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Die Mädchen und Frauen selbst! Niemand sonst!

Fakt ist: Es besteht gesetzlicher Änderungsbedarf in Deutschland, damit zumeist Frauen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und auch ihr Recht auf Schutz vor - seelischer und körperlicher - Gewalt auch wirklich erhalten.

Sexualität ist ein existentielles Grundbedürfnis des Menschen und ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Für jeden Menschen ist Sexualität mit ganz unterschiedlichen Hoffnungen, Erwartungen und Erfahrungen verbunden, darüber hinaus ist sie eingebettet in ein komplexes Netz aus Normen und Wertvorstellungen auf gesellschaftlicher Ebene, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der eigen- und partnerverantwortliche, gesundheitsgerechte Umgang mit Sexualität ist das Ziel. Sexuelle Selbstbestimmung schließt unter anderem die sexuelle Identität, die freie Wahl der SexualpartnerInnen, die Form der sexuellen Beziehungen als auch das Recht auf Familienplanung ein. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gehört zu den vom Grundgesetz (eigentlich) geschützten Persönlichkeitsrechten.
Istanbul-Konvention: Sexuelle Rechte der Frauen gesetzlich stärken
Wer glaubt, in Deutschland sei die Gleichstellung der Geschlechter bereits bestens geregelt, irrt. Noch ist der Weg zu einem wirklich gleichgestelltem Leben in Vielfalt in den meisten Lebensbereichen weit. Mädchen und Frauen haben aber das Recht auf Selbstbestimmung über ihr eigenes Leben, haben das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Die Mädchen und Frauen selbst! Niemand sonst! Fakt ist: Es besteht gesetzlicher Änderungsbedarf in Deutschland, damit - zumeist - Frauen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und auch ihr Recht auf Schutz vor - seelischer und körperlicher - Gewalt auch wirklich erhalten.
Sexualität ist ein existentielles Grundbedürfnis des Menschen und ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Für jeden Menschen ist Sexualität mit ganz unterschiedlichen Hoffnungen, Erwartungen und Erfahrungen verbunden; sie ist darüber hinaus eingebettet in ein komplexes Netz aus Normen und Wertvorstellungen auf gesellschaftlicher Ebene - so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der eigen- und partnerverantwortliche, gesundheitsgerechte Umgang mit Sexualität ist das Ziel. Sexuelle Selbstbestimmung schließt unter anderem die sexuelle Identität, die freie Wahl der SexualpartnerInnen, die Form der sexuellen Beziehungen als auch das Recht auf Familienplanung ein. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gehört zu den vom Grundgesetz (eigentlich) geschützten Persönlichkeitsrechten.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht rechtlich absichern
Seit dem 01. August ist die sogenannte Istanbul-Konvention LINK   http://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2014-08-07/verh_tung_und_bek_mpfun...     in Kraft. Bevor eine Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Vertrages erfolgen kann, muss die Bundesrepublik Deutschland noch wichtige „gesetzgeberische Hausaufgaben“ machen. Derzeit prüft die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend LINK    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88304.html                welche gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgen müssen. 
Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht im Sexualstrafrecht
Mit dem vom Bundeskabinett am 17. September beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts von Justizminister Heiko Maas (SPD) LINK   http://www.spd.de/aktuelles/123606/20140917_sexualstrafrecht_verschaerfe...              werden zahlreiche Gesetzeslücken, vor allem im Hinblick auf Kinderpornographie und Missbrauch, geschlossen. So sieht der Gesetzentwurf höhere Strafen unter anderem für die Beschaffung von Kinderpornografie und die Verbreitung bloßstellender Bilder vor. 
Allerdings fehlt die dringend notwendige Reform des §177 StGB bisher völlig. Ich setze meine Veränderungs-Hoffnung auf folgenden Passus im Gesetzentwurf: "Ob und gegebenenfalls inwieweit aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt, ist noch Gegenstand der Prüfung."  Außerdem hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister/innen der Länder (GMFK) am 27. August beschlossen, sich bei der Bundesregierung für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention einzusetzen. So heißt es im GMFK-Beschluss: „Im Hinblick auf Artikel 36 (Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung) des Übereinkommens sind bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und die Tatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere §177 StGB so zu reformieren, dass alle Formen nicht einverständlicher sexueller Handlungen effektiv verfolgt und unter Strafe gestellt werden.“
Reform des § 177 StGB zwingend geboten
Noch immer stehen nicht alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen in Deutschland unter Strafe. § 177 StGB erfasst nicht jede Form der Vergewaltigung, gewährleistet keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Nach derzeitigem Stand und entsprechender Auslegung durch den Bundesgerichtshof setzt der Straftatbestand § 177 StGB voraus, dass eine Person eine andere Person zu sexuellen Handlungen „nötigt“. „Nur“ das NEIN des Opfers reicht derzeit noch nicht aus. Der Täter, die Täterin muss nicht nur den Willen der betroffenen Person missachten, sondern zusätzlich auch noch Gewalt anwenden oder die/den Betroffenen mit Gewalt drohen und/oder eine sogenannte schutzlose Lage ausnutzen. Folge dieser realitätsfremden Situation ist, dass Strafverfolgungsbehörden ein Teil der Vergewaltigungen auch nicht effektiv verfolgen, sie somit nicht in tatsächlicher Anzahl vor Gericht kommen. Skandalöse Folge ist auch: Frauen zeigen sexuelle Gewalt immer noch zu selten an. Das ist keinesfalls länger hinnehmbar!.
Was wenn die Täter bei der Tat keine körperliche Gewalt anwenden oder nicht mit körperlicher Gewalt drohen? Gerade in langjährigen Beziehungen verzichten Opfer auf Gegenwehr, weil sie aufgrund einer Abwägung zu der Einschätzung kommen, dass die Tat mit Gegenwehr nicht zu verhindern ist, aber länger dauern oder sie mehr gequält werden. Nicht unter den Tatbestand der Vergewaltigung fällt auch, wenn eine TäterIn das Opfer mit der Drohung von sozialen oder rechtlichen Nachteilen zu sexuellen Handlungen zwingt: beispielsweise mit der Drohung, kompromittierende Fotos ins Internet zu stellen oder einer Frau ohne Aufenthaltspapiere mit der möglichen  Abschiebung zu drohen. Nach geltendem Strafrecht liegt auch dann keine Vergewaltigung vor, wenn Betroffene die Tat über sich ergehen lassen, weil sie sich schutzlos fühlen. Nicht jedes Vergewaltigungsopfer ist unter allen Umständen so risikobereit, körperliche Gegenwehr auf jeden Fall zu leisten. Von vielen PolizistInnen wird davon auch aufgrund der Gefahr für das Leben abgeraten.
Eine Reform des § 177 StGB ist also zwingend geboten. Das hat auch mein Besuch bei LARA, Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen    LINK       http://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2014-08-07/verh_tung_und_bek_mpfun...                     , in Schöneberg anlässlich des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention gezeigt. Ich danke meiner Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, dass auf der diesjährigen Bundesfrauenkonferenz  LINK  http://www.asf.de/spd-webapp/servlet/elementblob/16661406/content   Änderungen des § 177 StGB massiv eingefordert werden. 
Weiteren Änderungsbedarf sieht die Istanbul-Konvention unter anderem im Opferentschädigungsgesetz und bei der Rücknahme der aufenthaltsrechtlichen Vorbehalte.
Fr., 19. September 2014
Planspiel Zukunftsdialog 2014 – drei Tage live aus Berlin berichten. Die SPD-Bundestagsfraktion ist wieder auf der Suche nach Nachwuchsjournalistinnen und –journalisten für das diesjährige Planspiel Zukunftsdialog.

Bereits zum dritten Mal führt die SPD-Bundestagsfraktion in diesem Herbst das Planspiel Zukunftsdialog durch. An drei Tagen lernen 100 Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren die Arbeit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hautnah kennen. Die Jugendlichen schlüpfen in die Rolle ihrer Wahlkreisabgeordneten und erarbeiten spielerisch eigene Anträge zu wichtigen politischen Themen. Für eine realistische Abbildung der Arbeit der Abgeordneten wird auch in diesem Jahr eine eigene Planspiel-Redaktion mit Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten ins Leben gerufen.
Do., 18. September 2014

So wie die Politik geraten auch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) häufig ins Visier der Medien. Doch geschieht dieses immer zu Recht? Das war nur eine der Fragen des Dialogs zwischen MDK-VertreterInnen und mir als Mitglied des Gesundheitsausschusses. Über die Weiterentwicklung des MDK diskutierten am 17. September 2014 Vertreterinnen und Vertreter der Ersatzkassen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung mit mir als Gesundheitspolitik-Vertreterin in der Berliner vdek-Verbandszentrale.

Einige Medien stürzen sich nur zu gerne auf vermeintliche oder tatsächliche Einzelfallskandale. Jedem Vorwurf muss selbstverständlich nachgegangen werden. Häufig treten dabei die tatsächlichen Aufgaben des MDK in den Hintergrund. Wie überall gilt auch hier: Noch besser geht immer.

Do., 18. September 2014

Mein Name ist Kristin Dortans und ich hospitierte für vier Tage (8. bis 12. September) bei der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten für Tempelhof-Schöneberg, Mechthild Rawert.

Während meiner Hospitation nahm ich unter anderem an einer Plenarsitzung auf der Zuschauertribüne teil. Die Reaktionen der einzelnen RednerInnen verschiedener Parteien sowie die Inhalte der Reden verdeutlichten mir das Zusammenarbeiten der Fraktionen im Bundestag. Deutlich zu erkennen war, dass die Opposition und die Fraktionen der Großen Koalition zwar unterschiedliche Meinungen vertraten, im Detail jedoch einzelne Punkte vorhanden waren, in denen sich gegenseitig Recht gegeben wurde. Hier wurde die Bereitschaft zur Kompromissfindung erkennbar.

Mi., 17. September 2014

Seit 2009 stellen Freiwillige aus den unterschiedlichsten Berufen und Regionen unentgeltlich ihre Energie und Freizeit zur Verfügung für „WIKI loves parliaments“. Eine ganze Woche waren rund 40 WikipedianerInnen im Deutschen Bundestag für ihr Parlamentsprojekt. Ziel dieses Projektes war es, frei zugängliches Bild- und Videomaterial von allen Parlamentsabgeordneten zu erstellen, die zugehörigen Artikel zu aktualisieren und dabei die Idee des freien Wissens in den politischen Raum zu tragen. 

Die Mission von Wikipedia und der Wikimedia-Schwesternprojekte lautet nach eigenen Aussagen: „Das Wissen der Menschheit für jeden frei zugänglich“ machen. Und zwar nicht von einer hauptamtlichen Redaktion, sondern von Tausenden von Freiwilligen. Jede NutzerIn kann bei Wikipedia auf den „bearbeiten“-Button drücken und die Inhalte der Artikel korrigieren, Fotos hochladen oder Literatur ergänzen. Die Wikipedia ist also niemals fertig. Sie wird ständig verbessert und aktualisiert.

Mi., 17. September 2014

In Malta werden dieses Jahr gleich drei runde Jubiläen gefeiert: vor 50 Jahren im Jahr 1964 erlangte Malta seine Unabhängigkeit. Zuvor war es britische Kolonie. Vor 40 Jahren wurde es eine Republik. Und vor 10 Jahren trat Malta der Europäischen Union bei. Hervorragende Gründe allen drei runden Jubiläen im Rahmen eines Empfanges in der Universität der Künste zu feiern. 

Als Vorsitzende der Deutsch-Maltesischen ParlamentarierInnengruppe war es mir eine Freude, der Einladung von S.E. Dr. Albert Friggieri, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Maltas, nachzukommen. Für diese Funktion habe ich mitgenommen: Malta feiert 2015 den 50. Jahrestag der Aufnahme maltesisch-deutscher bilateraler diplomatischer Beziehungen. Deutschland und Malta blicken auf 50 Jahre enge Zusammenarbeit und Freundschaft zurück. Außerdem: 2018 wird die Hauptstadt Valletta zur Kulturhauptstadt Europas.

Di., 16. September 2014
Dank der zahlreichen ParlamentarierInnengruppen des Deutschen Bundestages sind wir Abgeordneten in der Lage, bilaterale Kontakte und einen kontinuierlichen Dialog zu ParlamentarierInnen anderer nationaler Parlamente zu pflegen. Dafür bin ich dankbar.

Die Mitglieder der Deutsch-Spanischen ParlamentarierInnengruppe hatten am 10. September 2014 die Gelegenheit, den Botschafter des Königreichs Spanien, S.E. Herrn Juan Pablo Garcia-Berdoy Cerezo, im Rahmen eines Mittagsessens zu treffen. Gegenstand des Treffens waren aktuelle Fragen zur politischen und wirtschaftlichen Lage in Spanien.
Mo., 15. September 2014
Chancengleichheit steht zu Recht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Bildungspolitik. Immer noch bestimmt in Deutschland zu sehr die soziale Herkunft über die Bildungschancen und nicht Leistung und Talent der jungen Menschen. Wir SozialdemokratInnen regieren, um diese soziale Selektivität Stück für Stück zu überwinden und mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu schaffen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht wie kein anderes Instrument für dieses Ziel. Seit seiner Erfindung unter Bundeskanzler Willy Brandt 1971 steht es für die staatliche Garantie, dass der Bildungserfolg junger Menschen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Weit über 4 Millionen Menschen haben seitdem vom BAföG profitiert. Davon sagen rund 80 Prozent, dass sie sich ohne BAföG kein Studium hätten leisten können.
BAföG-Reform: Mehr Chancengerechtigkeit - Gut für die ganze Gesellschaft
Chancengleichheit steht zu Recht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Bildungspolitik. Immer noch bestimmt in Deutschland zu sehr die soziale Herkunft über die Bildungschancen und nicht Leistung und Talent der jungen Menschen. Wir SozialdemokratInnen regieren, um diese soziale Selektivität Stück für Stück zu überwinden und mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu schaffen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steht wie kein anderes Instrument für dieses Ziel. Seit seiner Erfindung unter Bundeskanzler Willy Brandt 1971 steht es für die staatliche Garantie, dass der Bildungserfolg junger Menschen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Weit über 4 Millionen Menschen haben seitdem vom BAföG profitiert. Davon sagen rund 80 Prozent, dass sie sich ohne BAföG kein Studium hätten leisten können.
Immer dann, wenn die SPD in Regierungsverantwortung ist, geht es dem BAföG gut
Die BAföG-Reform tritt zum Wintersemester 2016/17 in Kraft. Wir stärken damit die Chancengerechtigkeit. Innerhalb der Koalition konnten wir uns endlich auf folgende Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG verständigen:
1. Das BAföG wird deutlich erhöht und ausgeweitet: 
Zum Wintersemester 2016/17 werden wir die Fördersätze und Freibeträge um je sieben Prozent anheben. Dadurch werden die Förderbeträge und Einkommensgrenzen deutlich stärker angehoben als es die Preis- und Lohnentwicklung verlangen würde. Wir werden jährlich rund 825 Millionen Euro mehr ins BAföG investieren. Rund 110.000 junge Menschen erhalten damit zusätzlich einen BAföG-Anspruch. Außerdem wollen wir den Vermögensfreibetrag von Auszubildenden von 5.200 Euro auf 7.500 Euro ausweiten. Das ist ein starkes Signal für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. 
2. Das BAföG wird dank der Leistungsverbesserungen beim Wohn- und Kinderzuschlag familienfreundlicher: 
Um Mietsteigerungen insbesondere an Hochschulstandorten etwas aufzufangen, heben wir den Wohnzuschlag von 224 Euro auf 250 Euro an. Der Kinderzuschlag wird einheitlich auf 130 Euro angehoben und nicht mehr nach der Kinderanzahl gestaffelt. Monatliche Einnahmen aus sogenannten „Mini-Jobs“ werden bis zur Höhe von 450 Euro nicht vom BAföG abgezogen.
3. Das BAföG wird stärker: 
Die Förderlücke beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird geschlossen. Künftig wird beispielsweise die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses und nicht wie vorher der letzte Prüfungstermin das Förderende bestimmen. Die Förderung für den Master setzt bereits ein, auch wenn nur eine vorläufige Zulassung erteilt wurde. Wir werden überflüssige Leistungsnachweise reduzieren.
4. Das BAföG wird moderner:
Ab dem 1. August 2016 soll die Online-Antragstellung die Regel sein. So wird das BAföG flächendeckend ins Digitale Zeitalter geführt und bürokratische Antragshürden reduziert.
5. Das BAföG wird internationaler: 
Der Zugang zum BAföG für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln und für Geduldete wird früher als heute - also nicht erst nach vier Jahren Voraufenthalt - möglich. Die Auslandsmobilität deutscher Studierender und nichtdeutscher Auszubildender in Deutschland wird durch die Umsetzung von EuGH-Entscheidungen gestärkt.
Der Bund trägt die BAföG-Finanzierung demnächst alleine
Gemäß der Verabredung zwischen Bund und Ländern trägt der Bund die Finanzierung des BAföG demnächst alleine. Jährlich werden wir durch diese Reform rund 825 Millionen Euro mehr für das BAföG aufwenden, allein 500 Millionen Euro im Bundeshaushalt und weitere 325 Millionen Euro über KfW-Darlehen. 2017 wenden wir 4,1 Milliarden Euro mehr für BAföG auf - damit das dreieinhalbfache der Summe von 1998 (1,2 Milliarden Euro).
Diese BAföG-Reform ist Teil eines Verhandlungspakets zur Umsetzung des 6- und 3-Mrd.-Euro-Pakets. Mit diesem Paket geben wir dem Hochschulsystem und den Studierenden Planungssicherheit. Die Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich durch eine Grundgesetzänderung, die Entlastung der Länder durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund zum 1. Januar 2015 und die Novellierung des BAföG hängen politisch zusammen. Alle drei Vorhaben sollen bis zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein.
Mo., 8. September 2014

Schon einige Monate vor meinem Abschluss stand für mich fest, dass ich nicht sofort ein Studium beginnen möchte sondern zunächst lieber ein FSJ Politik absolviere. Das FSJ Politik  wurde mir im Jahr zuvor durch einen Freund vorgestellt, und ich habe mich auf Anhieb für ein solches Jahr begeistert. Meine Trägerorganisation heißt ijgd und organisiert internationale Freiwilligen Dienste auf der ganzen Welt  sowie auch das Freiwillige Soziale Jahr mit verschiedenen Themenschwerpunkten wie Ökologie, Denkmalpflege oder Politik.
Im Politikleistungskurs haben wir oft Konflikte durchleuchtet oder gelernt, wie ein Gesetz entsteht. Durch die Mitarbeit im Büro von Mechthild Rawert hoffe ich, mehr praktische Einblicke zu erhalten. Mechthild Rawert ist unter anderem Mitglied des Gesundheitsausschuss und beschäftigt sich außerdem mit den Themen Rechtsextremismus, Migration, Gender/ Queer und Gleichstellung. Mir gefällt die Vielfalt an Politikfeldern und Themen, und ich freue mich auf die Auseinandersetzung mit diesen.
Über das PraktikantInnen-Programm der SPD-Bundestagsfraktion kann ich an Gesprächen und Diskussionen mit ExpertInnen zu verschiedenen Themen wie beispielsweise deutsche Außenpolitik oder Europa teilnehmen. Ich plane, an vielen unterschiedlichen Veranstaltungen des PraktikantInnen-Programms teilzunehmen, um auch für mich herauszufinden, welche Politikfelder mich besonders interessieren.
Ansonsten freue ich mich darauf, Mechthild bei Außenterminen zu begleiten und den Alltag einer Bundestagsabgeordneten kennen zu lernen. Mein erster Eindruck aus dem Büro von Mechthild Rawert ist, dass eine Abgeordnete einen sehr vollen Terminkalender hat und diese viel Vor- und Nacharbeit der MitarbeiterInnen benötigt.

Mein Name ist Sophie Zimmermann, ich bin 18 Jahre alt und habe dieses Jahr mein Abitur am Lilienthal-Gymnasium Berlin in Steglitz-Zehlendorf gemacht. Meine Leistungskurse waren Englisch und Politikwissenschaften. In der Schulgemeinschaft habe ich mich als Mitglied der SchülerInnenvertretung engagiert und war Chefredakteurin der Schülerzeitung.

Schon einige Monate vor meinem Abschluss stand für mich fest, dass ich nicht sofort ein Studium beginnen möchte sondern zunächst lieber ein FSJ Politik absolviere. Das FSJ Politik  wurde mir im Jahr zuvor durch einen Freund vorgestellt, und ich habe mich auf Anhieb für ein solches Jahr begeistert. Meine Trägerorganisation heißt ijgd und organisiert internationale Freiwilligen Dienste auf der ganzen Welt  sowie auch das Freiwillige Soziale Jahr mit verschiedenen Themenschwerpunkten wie Ökologie, Denkmalpflege oder Politik.

Mo., 8. September 2014

Mein Name ist Kristin Dortans und ich habe vom 8. bis zum 11. September 2014 eine Hospitation bei der Abgeordneten Mechthild Rawert.

Ermöglicht wurde mir dies durch meine PW-Leistungskurslehrerin. Diese versendete direkt an Mechthild Rawert die Anfrage, ob es möglich sei, einer Schülerin ihres PW-Leistungskurses eine Hospitation bei ihr zu organisieren. Die Hospitation solle mir als Auszeichnung für die beste Abiturklausur im Fach Politische Wissenschaften ermöglicht werden. Sowohl über den  Kontakt meiner Leistungskurslehrerin, als auch durch direkten Kontakt von mir zum Büro von Mechthild Rawert, konnte so ein passender Zeitraum für die Hospitation gefunden werden.