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Mo., 1. September 2014

Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert

zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU/SPD zur Regierungserklärung „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“ gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 01.09.2014

Die heutige Entscheidung stellt mich vor ein unauflösbares Dilemma. Auf der einen Seite steht der Grundsatz, auf präventive Friedensarbeit und Diplomatie zu setzen und keine Waffen in Krisengebiete zu liefern. Andererseits können wir dem Morden nicht tatenlos zusehen.

Mo., 11. August 2014
Jamal Ali Gaal will und kann für ein Jahr in den USA leben. Er hat sich im vergangen Jahr für ein Stipendium im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP) beim Deutschen Bundestag beworben. Kurz vor Abflug erreichte mich noch folgendes Schreiben:

Hallo Frau Rawert,
in genau 14 Tagen fliege ich in die USA. Ich kann es gar nicht erwarten, dass es losgeht.
Mo., 11. August 2014
Der Bundestag öffnet bereits zum elften Mal interessierten Bürgerinnen und Bürgern alle Türen im Reichstagsgebäude, im Paul-Löbe-Haus und im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Sie können am Sonntag, 7. September 2014, von 9 bis 20 Uhr einen Einblick in den Parlamentsalltag nehmen. In diesem Jahr ist es ein ganz besonderes Datum: Am 7. September 1949 trat der Deutsche Bundestag zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Der Deutsche Bundestag wird also 65, eine gute Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, ihrem Parlament einen Besuch abzustatten.

Fr., 8. August 2014
Pflegebedürftig zu sein, heißt nicht, alt zu sein und alt zu sein, heißt nicht, pflegebedürftig zu sein. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, der Vielfalt unterschiedlicher Bedarfe und Bedürfnisse in der Pflege gerecht zu werden. Ein Anliegen, welches ich auch im Zuge der Reform der Sozialen Pflegeversicherung (erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz) immer wieder vertrete. Über die Einladung und die Gelegenheit, mit dem Bundesvorstand der AG 60 plus am 29. Juli über dieses und weitere Themen im Bereich Pflege zu sprechen, habe ich mich sehr gefreut. 
Do., 7. August 2014
Als Vorsitzende der Deutsch-Maltesischen ParlamentarierInnengruppe war es mir eine Freude, den Botschafter von Malta, S.E. Dr. Albert Friggieri, in der Botschaft in der Klingelhöfer Straße 7 zu besuchen. Es war ein informatives und atmosphärisch gutes Gespräch. Kennengelernt habe ich auch Kinnie, das aus 18 Kräutern bestehende Nationalgetränk Maltas. Vor rund 30 Jahren habe ich mehrere Wochen auf der zweitgrößten Insel des Archipels der Republik Malta, auf der Insel Gozo verbracht. Es war eine wunderschöne Zeit.

„Nicht erst seit dem Beitritt Maltas zur Europäischen Union im Jahr 2004 haben sich die bereits über Jahrzehnte vor allem in der Wirtschaft und im Tourismus gewachsenen freundschaftlichen Kontakte zwischen Deutschland und Malta weiter intensiviert“, konstatiert S.E. Dr. Albert Friggieri.

Do., 7. August 2014

Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig  –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.

Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).

Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen – wie geht es weiter?
Dem „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ gratuliere ich ganz herzlich zum 20-jährigen Jubiläum und danke für das unermüdliche Engagement. Das Nationale Netzwerk feierte am 3. Juli 2014 das Jubiläum mit einer erfolgreichen Veranstaltung zum Thema „Selbstbestimmung und Gesundheit von Frauen“. Das Streben und die Forderung von Frauen nach mehr Selbstbestimmung ist aktuell und wichtig  –auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit – ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
Die Selbstbestimmtheit von Frauen im Gesundheitsbereich betrifft mehrere Aspekte, die auf dieser Veranstaltung diskutiert wurden. Sie hat zu tun mit reproduktiver Gesundheit, mit der Aufklärung von Mädchen und Frauen über die Risiken von Schönheitsoperationen, mit dem freien Zugang zu Informationen für Frauen, mit dem Abbau von Barrieren zu gynäkologischen Arztpraxen oder mehr Selbstbestimmung von Frauen bei der Verhütung nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital).
1992 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Fristenlösung mit Beratungspflicht verabschiedet und damit im wiedervereinigten Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen, die den Rechtskonflikt zwischen der Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper und dem Lebensschutz des Embryos zwar nicht auflösen kann, schwangeren Frauen jedoch die Entscheidung überantwortet. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 wurde die Regelung gekippt und der Deutsche Bundestag hat 1995 das „Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz“ verabschiedet, das heute noch gilt. Nach den damaligen gesellschaftlichen Debatten und im Verlauf der Jahre hat sich die bestehende Regelung tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert.
Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD über die Rezeptfreiheit der „Pille danach“. Dabei handelt es sich um eine Verhütungsmethode, bei der nach dem Geschlechtsverkehr (postkoital) eine Pille eingenommen wird, die das Entstehen einer ungewollten Schwangerschaft verhindert. In den meisten Ländern der EU ist die Pille rezeptfrei erhältlich. Studien bestätigen, dass die „Pille danach“ nebenwirkungsarm ist und keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Eine bestehende Schwangerschaft wird durch die Pille nicht gefährdet. Die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wäre ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung. 
Di., 29. Juli 2014
In den meisten europäischen Ländern und weltweit in mindestens 80 Ländern können Frauen und Mädchen in einer Notfallsituation  die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten. So können sie frühzeitig und unkompliziert die „Pille danach“ einnehmen und damit das Risiko von Verzögerungen durch Arztbesuche vermeiden. 
Den AblehnerInnen der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und einer Beratung durch die ApothekerInnen gehen immer mehr die sachlichen Gründe aus. Immer stärker wird der Eindruck, dass es in einem hohen Maße um Ideologie und Pekuniäres handelt.
 
den meisten europäischen Ländern und weltweit in mindestens 80 Ländern können Frauen und Mädchen in einer Notfallsituation  die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten. So können sie frühzeitig und unkompliziert die „Pille danach“ einnehmen und damit das Risiko von Verzögerungen durch Arztbesuche vermeiden. 
Den AblehnerInnen der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und einer Beratung durch die ApothekerInnen gehen immer mehr die sachlichen Gründe aus. Immer stärker wird der Eindruck, dass es in einem hohen Maße um Ideologie und Pekuniäres handelt.  
Das Thema bewegt den Deutschen Bundestag, seitdem ich 2012 zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten“ LINK http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711039.pdf gestellt habe. Am 2. Juli 2014 hat der Gesundheitsausschuss erneut eine öffentliche Anhörung LINK http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw27_pa_gesundheit/283296 zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ durchgeführt. 
Gewicht der Frauen entscheidend für die Wirkung der „Pille danach“?
In der Anhörung wurde seitens des Vertreters des Berufsverband der Frauenärzte darauf verwiesen, dass die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ “gefährlich“ sei. Dr. Christian Albring argumentierte unter anderem mit dem Gewicht der Frauen. „Gefährlich ist Levonorgestrel auch, weil es nicht für alle Frauen verfügbar oder anwendbar ist. Es gibt Berichte aus der Wissenschat und diese sagen sehr eindeutig - die European Medicines Agency (EMA) in London überprüft das gerade -, dass die Wirksamkeit von Levonorgestrel ab einem Gewicht von 75 Kilogramm nicht mehr gegeben ist. Und das betrifft in Deutschland 34 Prozent, also ein Drittel aller Frauen zwischen 18 und 45 Jahren.“
Die Mitglieder und Vertreter des Berufsverbandes der Frauenärzte können beruhigt sein - ihr Argument gegen die Rezeptfreiheit der Pille danach wurde endgültig widerlegt. 
Auf die Wirksamkeit der Pille danach für alle Frauen und ihre Ungefährlichkeit für die Gesundheit der Frauen haben in der Anhörung viele Expertinnen, u.a.  Prof. Daphne Hahn, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbandes, oder auch Dr. Julia Bartley, Charité Centrum für Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin, sachkundig begründet. Dr. Christoph Baumgärtel von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erklärte, „dass die Freistellung in Österreich eine Erfolgsgeschichte ist. Die Befürchtungen, die wir hatten, haben sich nicht bewahrheitet. Es ist weder ein sorgloserer Umgang mit der Pille danach zu verzeichnen, noch traten besorgniserregende Nebenwirkungen auf.“. 
“Pille danach” ist ein geeignetes Notfallkontrazeptiva für alle Frauen - unabhängig vom Gewicht!
Das Prüfverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur ist mittlerweile abgeschlossen. Die EMA macht deutlich: Der Wirkstoff Levonorgestrel ist unabhängig vom Körpergewicht als Notfallkontrazeptiva geeignet. Ein höheres Körpergewicht oder ein höherer Body-Mass-Index (BMI) führt zu keiner verringerten Wirksamkeit der in Europa zugelassenen „Pille danach“-Präparate. 
Der Humanarzneimittelausschuss der EMA bestätigt somit die BefürworterInnen der Rezeptfreigabe der „Pille danach“: Die „Pille danach“ kann von Frauen unabhängig von ihrem Gewicht oder BMI angewendet werden. Frühere Informationen, wonach Levonorgestrel-haltige Notfallverhütungen ab 75 kg Körpergewicht schlechter und ab 80 kg Körpergewicht nicht mehr wirksam gewesen wären, sind nicht mehr gültig. Entsprechende Informationen sind zu ändern. 
Diese Neubewertung kann sowohl auf der Website LINK    http://www.basg.gv.at/news-center/news/sicherheitsinformationen-details/article/neubewertung-in-hinblick-auf-hoeheres-koerpergewicht-oder-bmi-abgeschlossen/ des österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen,  AGES Medizinmarktaufsicht, als auch auf der Website              LINK       http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/R...   des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einer selbständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, nachgelesen werden. Das BfArM ist für Arzneimittel- und damit für die PatientInnensicherheit in Deutschland in Deutschland zuständig und befürwortet die Freigabe der „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis. Das hatte Walter Schwerdtfeger, BfArM-Präsident, im Gesundheitsausschuss LINK  https://www.bundestag.de/presse/hib/2014_03/02/262740 des Bundestages im März dieses Jahres sehr deutlich gemacht. Es gibt keine medizinischen Argumente, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprechen. 
Jetzt ist das Gesundheitsministerium am Zug
Für Frauen und Mädchen bedeutet Levonorgestrel mehr Freiheit, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Mögliche Risiken oder Nachteile sind gut untersucht und gering. Die Vorteile überwiegen ganz klar. Deswegen setze ich mich weiterhin für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ und eine Beratungspflicht durch die ApothekerInnen ein.
Es bleibt abzuwarten, ob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Verordnung erlässt. 
Das Thema bewegt den Deutschen Bundestag, seitdem ich 2012 zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva – Pille danach – gewährleisten“ gestellt habe. Am 2. Juli 2014 hat der Gesundheitsausschuss erneut eine öffentliche Anhörung zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ durchgeführt.
Di., 29. Juli 2014
Regelmäßig am Montag um 20.15 Uhr und am Dienstag um 14:15 Uhr wird auf tv.berlin die Sendung "Aus dem Bundestag - Den Politik-Talk mit Peter Brinkmann" gesendet.

Am 21. Juli war Mechthild Rawert (SPD), Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, zu Gast bei Peter Brinkmann.
Regelmäßig am Montag um 20.15 Uhr und am Dienstag um 14:15 Uhr wird auf tv.berlin die Sendung "Aus dem Bundestag - Den Politik-Talk mit Peter Brinkmann" gesendet. Am 21. Juli war Mechthild Rawert (SPD), Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg, zu Gast bei Peter Brinkmann. Gesprochen wurde über den Mindestlohn, die Pflegeversicherung, die Große Koalition, Flüchtlingspoltik, Strompreise, die für den Herbst geplanten Gesetze zur Mietpreisbremse, zur elektronischen Gesundheitskarte, zur besseren gesundheitlichen Versorgung, etc. 
Berlin ist die Stadt der Politik. Die Stadt der Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, auch als Bürgerin und Bürger, einen genauen Überblick über politische Entwicklungen zu haben. Moderator Peter Brinkmann diskutiert in der Sendung „Aus dem Bundestag“ jeweils mit Mitgliedern des Bundestages über den aktuellen Stand der Dinge.
http://www.tvb.de/magazine/aus-dem-bundestag

Gesprochen wurde über den Mindestlohn, die Pflegeversicherung, die Große Koalition, Flüchtlingspoltik, Strompreise, die für den Herbst geplanten Gesetze zur Mietpreisbremse, zur elektronischen Gesundheitskarte, zur besseren gesundheitlichen Versorgung, etc.

Berlin ist die Stadt der Politik. Die Stadt der Entscheidungen. Umso wichtiger ist es, auch als Bürgerin und Bürger, einen genauen Überblick über politische Entwicklungen zu haben. Moderator Peter Brinkmann diskutiert in der Sendung „Aus dem Bundestag“ jeweils mit Mitgliedern des Bundestages über den aktuellen Stand der Dinge.
Mo., 28. Juli 2014

Unsere demokratischen Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass ein an Profit orientierter Lobbyismus sich nicht durchsetzt. Die vorhandenen Interessen der am Gemeinwohl orientierten NGO´s und die der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht verdrängt. Als Abgeordnete habe ich Verantwortung dafür, dass kein „Machtungleichgewicht“ in der Interessensvertretung auftritt, so mein Votum in der Abendschau des 24. Juli. 

Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festgehalten, dass wir beim Deutschen Bundestag ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage einrichten, sowie eine „legislative Fußspur“ einführen wollen, mit der signifikante Beiträge externer BeraterInnen bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes deutlich werden. Außerdem sollte ein jährlicher Bericht Transparenz über Umfang und Art der Tätigkeit von externen Beschäftigten in der Bundesverwaltung geben.

Wir wollten weiterhin einen Verhaltenskodex entsprechend des Vorbildes der Europäischen Kommission für Mitglieder der Bundesregierung nach deren Ausscheiden, damit kein Zweifel ihrer Integrität und Unabhängigkeit aufkommt.

Unsere demokratischen Institutionen haben dafür Sorge zu tragen, dass ein an Profit orientierter Lobbyismus sich nicht durchsetzt. Die vorhandenen Interessen der am Gemeinwohl orientierten NGO´s und die der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht verdrängt. Als Abgeordnete habe ich Verantwortung dafür, dass kein „Machtungleichgewicht“ in der Interessensvertretung auftritt, so mein Votum in der Abendschau des rbb LINK  http://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20140724_1930/lobby.html#top   am 24. Juli. 
Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festgehalten, dass wir beim Deutschen Bundestag ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage einrichten sowie eine „legislativen Fußspur“ einführen wollen, mit der signifikante Beiträge externer BeraterInnen bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes deutlich werden. Außerdem sollte ein jährlicher Bericht Transparenz über Umfang und Art der Tätigkeit von externen Beschäftigten in der Bundesverwaltung geben. Wir wollten weiterhin einen Verhaltenskodex entsprechend des Vorbildes der Europäischen Kommission für Mitglieder der Bundesregierung nach deren Ausscheiden, damit kein Zweifel ihrer Integrität und Unabhängigkeit aufkommt.
In den Verhandlungen zum aktuellen Koalitionsvertrag konnten wir SozialdemokratInnen Folgendes durchsetzen: „Wir erhöhen die Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Verwaltung. Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und politische Beamtinnen und Beamte eine angemessene Regelung an. Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln.“.
Die Erweiterung des Straftatbestandes Abgeordnetenbestechung       LINK http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800476.pdf                     wurde im Februar dieses Jahres vom Deutschen Bundestag bereits gesetzlich neu geregelt: So wird unter anderem durch den neuen Paragraf 108 e des Strafgesetzbuchs auch die „Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten“ erfasst. Abgeordnete können mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Mit der Neuregelung wird auch der Weg frei, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. 
Die Diskussion der anderen die Demokratie stärkenden, die Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger fördernden Maßnahmen wird nach der Sommerpause weitergeführt.
Fr., 25. Juli 2014

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Hiermit möchte ich alle Medienschaffenden dazu ermuntern, sich für den Medienpreis Politik 2015 zu bewerben. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.