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Mo., 16. November 2020

Die Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher Megatrend. Die zunehmenden Technisierungs- und Digitalisierungsprozesse betreffen auch die Lebenswelten älterer Menschen. Die Digitalisierung verändert in großer Geschwindigkeit für alle Generationen die Art zu leben grundlegend. „Die Frage lautet nicht, ob wir zu einer digitalen Gesellschaft werden, sondern vielmehr wie es uns gelingt, den Wandel so zu gestalten, dass die Digitalisierung ihre Versprechen für ein besseres Leben und eine lebendige Demokratie einlöst“, so die von der Bundesregierung im August 2018 einberufene interdisziplinäre und paritätisch besetzte Sachverständigenkommission für den Achten Altenbericht. Der Auftrag lautete, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Senior*innenpolitik unter den Bedingungen der Digitalisierung zu erarbeiten.
Die Corona-Pandemie hat in der Entstehungsphase des Achten Altenberichts noch keine Rolle gespielt. Es gilt aber auch hier: Durch die Pandemie ist wie unter einem Brennglas noch mal deutlicher geworden, wie drängend das Thema und die damit verbundenen Herausforderungen (z.B. die Möglichkeit von Videoanrufen, Internet als Informationsquelle) ist. Wir wissen, dass der digitale und der demografische Wandel zeitgleich stattfindet. Angesichts des ansteigenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung gilt es JETZT die Chancen für mehr Teilhabe, Lebensqualität und Sicherheit für alle Bürger*innen, insbesondere die Älteren, zu sichern.
Nachhaltige digitale Senior*innenpolitik sichern 
Der Deutsche Bundestag debattierte in Erster Lesung am 6.11.2020 den Achten Altersbericht (Stellungnahme der Bundesregierung und Sachverständigenbericht) 
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/216/1921650.pdf
mit dem Schwerpunktthema „Ältere Menschen und Digitalisierung“. Schon im Vorfeld des Auftakts der parlamentarischen Beratung gab es u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mehrere öffentliche Videokonferenzen 
https://www.achter-altersbericht.de/
zu den identifizierten drängendsten Herausforderungen, so unter anderem auch eine Online-Diskussion zum 8. Altersbericht mit Familienministerin Franziska Giffey.
Mit der Digitalisierung den Alltag selbstbestimmt gestalten
Mit entsprechenden Maßnahmen sollen alle Menschen mit Hilfe von Digitalisierung ihren Alltag selbstbestimmt gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In folgenden Lebensbereichen und Handlungsfeldern kann die Digitalisierung nach Meinung der Sachverständigenkommission die Lebenssituation und die Lebensqualität für ältere Menschen spürbar verbessern:
Wohnen (sicher und selbstbestimmt leben), 
Mobilität (Selbständigkeit weitestgehend erhalten), 
soziale Integration (Miteinander - aber anders), 
Gesundheit (neue Wege der Versorgung), 
Pflege (unterstützen, nicht ersetzen) sowie 
Quartier- und Sozialraum (verbinden und vernetzen). 
Es stellen sich Fragen nach dem tatsächlichen Mehrwert unterschiedlicher technischer und digitaler Anwendungen für ältere Menschen und nach den Voraussetzungen und Barrieren des Einsatzes unterschiedlicher Technologien. Ebenso ist es von großer Bedeutung, ethische und rechtliche Grenzen für den Einsatz von Technologien auszuleuchten, gerade wenn es um besonders sensible Einsatzbereiche von Technik und Digitalisierung geht, etwa in der pflegerischen und in der gesundheitlichen Versorgung. Auch Aspekte des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung spielen eine zentrale Rolle.
Eine senior*innengerechte digitale Infrastruktur schaffen
Damit ältere Menschen an der Digitalisierung teilhaben können, müssen entsprechende Rahmenbedingungen erfüllt sein. So muss u.a.
die notwendige Infrastruktur bereitgestellt werden, d.h. der Zugriff auf eine ausreichende Internet- und WLAN-Verbindung ist zu gewährleisteten (bis heute haben wir in Deutschland allerdings keinen flächendeckenden Internetzugang);
der Internetzugang muss in allen Wohnformen älterer Menschen möglich sein;
der Internetzugang im öffentlichen Raum soll kostenfrei zur Verfügung stehen;
eine aus Steuermitteln gespeiste Möglichkeit für den Erwerb der technischen Ausstattung bereitgestellt werden, damit entsprechende Endgeräte (Laptop, Tablet, Smartphone usw.) auch von finanziell Einkommensschwächeren beschafft werden können;
es Möglichkeiten der Kompetenzvermittlung für die Anwendung der digitalen Technik und deren Nutzung geben. 
Es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass Senior*innen durchaus begeistert werden können, sich die virtuelle Welt für sich und ihren Alltag zu erobern. Der Digitale Engel 
https://www.digitaler-engel.org/
in Trägerschaft von Deutschland sicher im Netz e.V. beispielsweise erklärt älteren Menschen praxisnah, persönlich und vor Ort, wie die täglichen Abläufe und Gewohnheiten durch digitale Anwendungen bereichert und erleichtert werden können. Zu diesem Zweck fährt der Digitale Engel mit einem Infomobil durch die ländlichen Regionen Deutschlands und fährt dabei rund 400 Orte an. 
In Deutschland gibt es bereits ca. 540 Mehrgenerationenhäuser, die von der Bundesregierung gefördert werden. Das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander 
https://www.bafza.de/engagement-und-aktionen/mehrgenerationenhaeuser/bundesprogramm-mehrgenerationenhaus-miteinander-fuereinander-2021-2028/
des BMFSFJ zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland läuft von 2021 bis 2028 und bietet zahlreiche Möglichkeiten auf die Bedarfe und Interessen der Senior*innen vor Ort einzugehen.
Viele Verbände und Vereine wie beispielsweise auch die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
https://www.bagso.de/die-bagso/
sind bestrebt, Senior*innen für die virtuelle Welt zu befähigen. Die dazugehörige Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ 
https://www.bagso.de/projekte/servicestelle-digitalisierung-und-bildung-fuer-aeltere-menschen/
unterstützt mit ihrer Internetseite www.wissensdurstig.de den Wunsch vieler älterer Menschen zu lernen und sich mit digitalen Medien auseinanderzusetzen. In ihrer Stellungnahme zum Achten Altersbericht fordert die BAGSO - analog zum „DigitalPakt Schule“ - einen „Digitalpakt Alter“
https://www.bagso.de/spezial/aktuelles/detailansicht/seniorenorganisationen-fordern-digitalpakt-alter/
.
Neue Altersbilder braucht das Land 
Anknüpfend an den Sechsten Altersbericht sensibilisiert der Achte Altersbericht auch für differenzierte Altersbilder. Es gilt zu verhindern, dass die Debatten über das Verhältnis älterer Menschen zu Digitalisierung und Technik aber auch zur Entwicklung zahlreicher altersbezogener Technologien und Produkte durch vorurteilsreiche Brillen erfolgen. So weist der Bericht ausdrücklich darauf hin: Die Akzeptanz der digitalen Technik bei älteren Menschen ist sehr unterschiedlich. „Ältere Menschen“ sind keine homogene Gruppe. Geschlecht, Bildungsstand, finanzielle Situation, soziale Herkunft, kulturelle Prägung schaffen die unterschiedlichsten Lebenssituationen. Viele ältere Menschen praktizieren gern internetgestützte Kommunikation, während andere es ablehnen, digitale Technik zu nutzen und andere sie gern nutzen würden, sich aber die Geräte oder einen Internetzugang nicht leisten können. Gerade finanzielle Not schließe in der Gruppe der älteren Menschen einen deutlich höheren Anteil von der Teilhabe an den Möglichkeiten digitaler Technologien aus als in anderen Altersgruppen. Das ist ein gesellschaftspolitischer Skandal.
Um hier zu Veränderungen zu kommen, braucht es nach Meinung der Sachverständigenkommission aktiver Akteuer*innen auf drei Ebenen:
auf der individuellen Ebene (Akzeptanz), 
auf der Ebene der Institutionen und Organisationen (Ausstattung und Kompetenzvermittlung) und 
auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene (Datenschutz, Finanzierung, Sozialversicherung).
Die konstruktive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ist für die Realisierung eines „Digitalpakt Alter“ unumgänglich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die durch materielle Ressourcen, Bildung, Kompetenzen, Erfahrungen, Einstellungen oder auch geografische Lage des Lebensmittelpunkts unterschiedlichen Lebenslagen älterer Menschen nicht zu Benachteiligungen bzw. Privilegierungen führen.
Der Mensch steht im Mittelpunkt der Digitalisierung – wenn wir es denn wollen
Ob analog, ob virtuell: Es steht der Mensch im Mittelpunkt.
Eine achtseitige Kurzfassung des Achten Altersberichtes kann hier
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/achter-altersbericht--kurzfassung-/158672
heruntergeladen werden.
 
Das Internet bietet eine Fülle an interessanten Informationen und Unterhaltungsmöglichkeiten und immer mehr Senior*innen nutzen sie. Für alle Internetneulinge hat das BMFSFJ die Broschüre: „Nie zu alt fürs Internet!“ 
https://www.silver-tipps.de/nie-zu-alt-fuers-internet/
herausgebracht. Darin sind viele wichtige Informationen zu finden, die für und mit Senior*innen erstellturden.

Die Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher Megatrend. Die zunehmenden Technisierungs- und Digitalisierungsprozesse betreffen auch die Lebenswelten älterer Menschen. Die Digitalisierung verändert in großer Geschwindigkeit für alle Generationen die Art zu leben grundlegend. „Die Frage lautet nicht, ob wir zu einer digitalen Gesellschaft werden, sondern vielmehr wie es uns gelingt, den Wandel so zu gestalten, dass die Digitalisierung ihre Versprechen für ein besseres Leben und eine lebendige Demokratie einlöst“, so die von der Bundesregierung im August 2018 einberufene interdisziplinäre und paritätisch besetzte Sachverständigenkommission für den Achten Altenbericht. Der Auftrag lautete, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Senior*innenpolitik unter den Bedingungen der Digitalisierung zu erarbeiten.

Mi., 11. November 2020

Das Thema Mieten schlägt Wellen und erregt die Gemüter, unabhängig davon, ob es sich um bezahlbaren Wohnraum oder bezahlbare Gewerbeflächen handelt. Kein Wunder also, dass auch die Reden im Plenum zu „Gewerbemieten in der Corona-Krise“ in unterschiedlichen Erregungszuständen stattfanden. Ich habe mich aufgeregt, vor allem durch meinen direkten Vorredner.

Meine vorbereitete Rede 
Wird als gesonderte Anlage beiliegend zugeschickt
wurde spontan verändert – und dann reicht nie die Zeit. Meine tatsächlich gehaltene Rede finden Sie
hier
der Link zum Video
.
Wichtig zu wissen ist:
Die SPD ist die Partei der Mieter*innen, der Mieter*innen von Wohnraum genauso wie von Gewerbeflächen. Wir stehen für ein soziales Mietrecht und wollen für bezahlbaren Wohnraum und für bezahlbare Gewerbeflächen sorgen.
Gut, dass der Tempelhof-Schöneberger CDU-Kollege Jan-Marco Luczak mit seinem Vorstoß, keine Einschränkungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, nicht erfolgreich war – er wurde von der eigenen Fraktion wieder eingefangen.
Wir werden soziale Kriterien des Mietrechts auf das Gewerbemietrecht übertragen. Wir brauchen hier vernünftige Regelungen für Gewerbetreibende aber auch für die Träger der sozialen Infrastruktur. Kleine Gewerbetreibende wier Start Ups, wie Einzelhändler*innen, etc. müssen in den Ballungsgebieten, in den Berliner Kiezen bleiben können ebenso wie soziale Beratungsprojekte, Kitas und Jugendclubs, Frauen- und LGBTIQ*-Projekte oder Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch sie sind Akteure auf dem zunehmend teurer gewordenen Gewerbemieten-Markt. Ich will diesen Verdrängungseffekt nicht, denn er wirkt sich negativ auf unser kulturelles und soziales Leben aus!
Wir wollen in unseren Innenstädten ein lebendiges und solidarisches Zusammenleben und keine Ödnis. Wir müssen gemeinsam gesellschaftliche Bündnisse für bezahlbare Gewerbemieten schaffen, in denen wir Einrichtungen sozialer Träger, inhabergeführten Einzelhandel und die soziale und kulturelle Infrastruktur an einen Tisch bringen. Nur so können wir gemeinsame Lösungen finden.

Meine vorbereitete Rede (im Anhang beigefügtwurde spontan verändert – und dann reicht nie die Zeit. Meine tatsächlich am 6. November 2020 gehaltene Rede im Plenum finden Sie hier.

Mo., 9. November 2020
Der aktuelle Lockdown-light betrifft die Bürger*innen erneut alle gemeinsam und dennoch sehr verschieden. Angesichts steigender Infektionszahlen stehe ich grundsätzlich hinter den getroffenen Entscheidungen für den Monat November. Wissenschaftler*innen können exponentielles Wachstum mittlerweile gut berechnen. Klar ist, dass nur eindämmende Maßnahmen verhindern, dass die Kapazitäten der Krankenhäuser an ihre Grenzen stoßen und bei Überlastung Intensivbetten, Beatmungsgeräte und ausreichend geschultes Personal fehlen. Prioritär ist für mich die soziale Teilhabe und der Gesundheitsschutz für alle. Leider kennen wir nur 25 Prozent der Infektionswege – 75 Prozent also nicht. Eine Konsequenz der auch von mir unterstützten Entscheidung, die Kitas und Schulen aufzuhalten, ist der „Lockdown-light“ für andere Bereiche, vielfach Treffpunkte von Menschen in ihrer Freizeit. Die Entscheidung fiel nicht leicht, zumal viele sich penibel an die aktuellen Hygienevorgaben gehalten haben.
Es gibt nur noch ein Leben mit dem COVID-!9-Virus
Nicht erst dieser „Lockdown-light“ wird in unserer Gesellschaft kontrovers und polarisierend diskutiert. Für die weltweite Corona-Pandemie gibt es keine Blaupause, wir alle sind Teil des lernenden Systems zur Bekämpfung der Pandemie. Ich bin zwar keine Wahrsagerin, aber der festen Überzeugung, dass es ein Zurück in Coronafreie Zeiten nicht geben wird sondern nur ein Leben mit dem COVID-!9-Virus. Wie die „Dauer-Organisation“ aussehen soll, ist auch eine mich sehr bewegende Frage – daher auch mein starkes Engagement zum Ausbau der Parlamentsbeteiligung.
Parlamentsbeteiligung ausbauen
In den vergangenen Monaten haben wir Parlamentarier*innen des Deutschen Bundestages rund 27 Gesetze mit Corona-Bezug beschlossen und uns mehr als 70 Mal im Plenum mit dieser komplexen Materie befasst. Fakt ist: Wie brauchen eine stärkere demokratische parlamentarische Legitimation der weitreichenden und ggf. auch lang andauernden Eingriffe in Grundrechte wie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Versammlungsverbote, Kontakt- und Abstandsgebote, Betriebsschließungen, Erfassung von Kontaktdaten, etc. auf Bundes- und Länderebene. Wir brauchen klare, rechtssichere und gerichtfeste Kriterien. 
Wir Sozialdemokrat*innen haben am 3. 11. das Positionspapier „Rechtssicher durch die Corona-Krise“ https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_rechtssicher_corona-krise_20201103.pdf 
verabschiedet - noch sträubt sich die Union, aber ich bin guten Mutes. Die SPD-Fraktion will auch einen klaren Rechtsrahmen für Maßnahmen des § 28 Infektionsschutzgesetz 
https://www.vorwaerts.de/artikel/infektionsschutzgesetz-spd-corona-massnahmen-rechtssicher-macht
Beim häufig nicht gerichtsfesten Bundesland-Flickenteppich darf es nicht bleiben. Wir brauchen bundesweit gültige und mit Begründungen versehene Rechtsverordnungen, die wiederum der Zustimmung des Bundestags bedürfen. Wir plädieren auch für die Befristungen der einzelnen Corona-Schutzmaßnahmen. So ist die Bundesregierung gehalten, regelmäßig über Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Verordnungen zu informieren. Und wir wollen ein Gremium schaffen, in dem Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat regelmäßig die Corona-Maßnahmen gemeinsam bewerten. 
Wirtschaftliche Hilfen
Aus den zahlreichen Informationstreffen mit Akteur*innen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft weiß ich, wie schwer die bisherigen und auch die aktuellen Maßnahmen für viele sind.  
Auf der Grundlage eines umfangreichen Konjunkturprogramms sind die Überbrückungshilfen I und II im Milliardenumfang auf den Weg gebracht worden. Es gab/gibt Hilfen für unterschiedliche Branchen, für unterschiedliche Arbeits- und Lebenssituationen – u.a. Selbständige oder Arbeitnehmer*innen, Familien, Träger der sozialen Infrastruktur, etc.. Fakt ist aber auch, dass etliche Mittel nicht passgerecht sind und bei einigen Förderprogrammen der Mittelabfluss äußerst schleppend ist.
Als deutlich wurde, dass es zu einem „Lockdown-light“ kommt, hat Finanzsenator Olaf Scholz (SPD) sofort 10 Milliarden Euro als Überbrückungshilfe III - die sogenannte Novemberhilfe - in Aussicht gestellt. Sichergestellt werden sollte, dass der Staat – und damit wir als solidarische und empathische steuerzahlende Bürger*innen – all denjenigen hilft, die vom Lockdown-light besonders hart betroffen sind. An den Modalitäten der Auszahlung ist hart gearbeitet worden, zumal die Bundeshilfen mit den Bundesländern aber auch der Europäischen Kommission abzusprechen waren. Bevor es zur Beantragung und Auszahlung kommen kann, mussten auch noch die notwendigen Programmierungen für die Antragsplattform erfolgen. 
Auf der Website des Bundesfinanzministerium 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
sind am 5. und 6. November zahlreiche Informationen veröffentlicht worden. Zu finden sind auch „Fragen und Antworten - Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe“ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

. Bitte stöbern Sie intensiv auf dieser Website herum. 

Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern abbauen
Ich mache mir Sorgen, dass die Corona-Krise zu einer Re-Traditionalisierung der Geschlechterverhältnisse beiträgt. Ich unterstütze die Forderungen des Deutschen Frauenrates 
https://www.frauenrat.de/
und vieler anderer gesellschaftlicher Organisationen nach tiefgreifenden wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Veränderungen. Frauen und Männer brauchen und wollen gleiche Verwirklichungschancen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Kämpfen wir gemeinsam für den Abbau des Equal Care Gaps, den Gender Pay Gaps, des Gender Pension Gaps, um nur einige der ungerechten Benachteiligungen von Frauen zu fokussieren.

Mechthild im Bundestag

Der aktuelle Lockdown-light betrifft die Bürger*innen erneut alle gemeinsam und dennoch sehr verschieden. Angesichts steigender Infektionszahlen stehe ich grundsätzlich hinter den getroffenen Entscheidungen für den Monat November. Wissenschaftler*innen können exponentielles Wachstum mittlerweile gut berechnen. Klar ist, dass nur eindämmende Maßnahmen verhindern, dass die Kapazitäten der Krankenhäuser an ihre Grenzen stoßen und bei Überlastung Intensivbetten, Beatmungsgeräte und ausreichend geschultes Personal fehlen. Prioritär ist für mich die soziale Teilhabe und der Gesundheitsschutz für alle. Leider kennen wir nur 25 Prozent der Infektionswege – 75 Prozent also nicht. Eine Konsequenz der auch von mir unterstützten Entscheidung, die Kitas und Schulen aufzuhalten, ist der „Lockdown-light“ für andere Bereiche, vielfach Treffpunkte von Menschen in ihrer Freizeit. Die Entscheidung fiel nicht leicht, zumal viele sich penibel an die aktuellen Hygienevorgaben gehalten haben.

Fr., 6. November 2020

Mein Appell: Politik und Gesellschaft müssen sich stärker um die häusliche Pflege mit ihren sehr vielschichtigen offenen Baustellen kümmern. Als politisch zu gestaltende Aufgabe muss auch die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ begriffen werden, die heute vielfach in Schwarz- bzw. Grauarbeit geleistet wird.  Die SPD will gute Arbeit überall – also auch in Privathaushalten. Auch hierbei gilt: Für die unbezahlte Sorgearbeit sind nicht nur Frauen zuständig. Der Equal Care Gap ist durch ein modernes „“Erwerbs- und Sorgearbeits-Modell“ für jede erwachsene Person zu schließen. Wir dürfen die Ungleichbehandlung migrantischer Arbeitnehmerinnen in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ nicht länger hinnehmen.

Di., 3. November 2020

 

SPD-Fraktion: Mehr Mitbestimmung und mehr Teilhabe - 100 Jahre Betriebsverfassung und Schwerbehindertenrecht
Seit Jahren führt die SPD-Bundestagsfraktion regelmäßig Veranstaltungen zum Themenbereich Mitbestimmung und Teilhabe durch, an der immer zahlreiche Vertreter*innen von Betriebs- und Personalräten sowie von Schwerbehindertenvertretungen teilnehmen. Die Corona-Pandemie erforderte es, die diesjährige Veranstaltung
https://www.spdfraktion.de/mitbestimmung
am 2.11.2020 als Hybrid-Veranstaltung durchzuführen. Sehr begrüßt wurde das von der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedete Positionspapier „Mehr Mitbestimmung und mehr Teilhabe – 100 Jahre Betriebsverfassung und Schwerbehindertenrecht“ 
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_mitbestimmung-teilhabe_20201027.pdf
.

Seit Jahren führt die SPD-Bundestagsfraktion regelmäßig Veranstaltungen zum Themenbereich Mitbestimmung und Teilhabe durch, an der immer zahlreiche Vertreter*innen von Betriebs- und Personalräten sowie von Schwerbehindertenvertretungen teilnehmen. Die Corona-Pandemie erforderte es, die diesjährige Veranstaltung am 2.11.2020 als Hybrid-Veranstaltung durchzuführen. Sehr begrüßt wurde das von der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedete Positionspapier „Mehr Mitbestimmung und mehr Teilhabe – 100 Jahre Betriebsverfassung und Schwerbehindertenrecht".

Mo., 2. November 2020

 

Menschenrechte sind nicht westlich und nicht östlich, sie sind nicht nördlich oder südlich. Menschenrechte sind universelle Werte und Rechte und gelten für jeden Menschen auf dieser Erde überall. Menschenrechte sind Frauenrechte, sind Rechte für die LGBTIQ*-Community, sind Rechte für Menschen mit Behinderungen und gelten für ethnische und religiöse Minderheiten.
Auch wenn ich in dieser 19. Legislatur nicht mehr Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) in Straßburg bin, ist für mich klar: Ich will weiterhin mit Parlamentarier*innen anderer nationaler Parlamente im Dialog sein und mich auf parlamentarischer Ebene für die weltweite Durchsetzung grundlegender Menschen- und Bürger*innenrechte einsetzen. Zu unserer Arbeit gehört immer auch Offenheit und Neugierde für andere Kulturen.

Menschenrechte sind nicht westlich und nicht östlich, sie sind nicht nördlich oder südlich. Menschenrechte sind universelle Werte und Rechte und gelten für jeden Menschen auf dieser Erde überall. Menschenrechte sind Frauenrechte, sind Rechte für die LGBTIQ*-Community, sind Rechte für Menschen mit Behinderungen und gelten für ethnische und religiöse Minderheiten.
Auch wenn ich in dieser 19. Legislatur nicht mehr Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) in Straßburg bin, ist für mich klar: Ich will weiterhin mit Parlamentarier*innen anderer nationaler Parlamente im Dialog sein und mich auf parlamentarischer Ebene für die weltweite Durchsetzung grundlegender Menschen- und Bürger*innenrechte einsetzen. Zu unserer Arbeit gehört immer auch Offenheit und Neugierde für andere Kulturen.

Do., 29. Oktober 2020

 

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen. 
Welche Verantwortung trage ich als Parlamentarierin für technologischen Fortschritt auch bei der Gesetzgebung – eine Frage, die auch ich mir stelle. Und das nicht nur im europäischen Kontext. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz haben wir uns ebenfalls am 27.10.2020 mit Mitgliedern des Sachverständigenrates über verbraucher*innengerechte Regulierungsmechanismen von Plattformfunktionalitäten ausgetauscht.
Nicht nur das Thema des Treffens „Better Law Making from a digital perspective“ stand ganz im Fokus der digitalen Zeitenwende. Auch die Rahmenbedingungen der Veranstaltung waren dementsprechend gestaltet: die Konferenz wurde hauptsächlich via interaktivem Online-Tool durchgeführt, bei der die Redner*innen jeweils hinzugeschaltet wurden bei gleichzeitiger Verdolmetschung auf unterschiedlichen Sprachen. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, die Veranstaltung live zu streamen. Nur wenige EU-Parlamentarier*innen befanden sich physisch vor Ort.
Hrvoje Grubisic, Secretary of the European Judicial Network in Civil and Commercial Matters, betonte in seinen Eröffnungsworten die Notwendigkeit der Einführung einer EU-Digitalplattform. Dort sollte der aktuelle Stand der Digitalisierung der einzelnen Mitgliedstaaten im Rechtsbereich zusammengetragen werden, um Potentiale für ein E-Justice-System zu identifizieren. Eine durchaus sinnvolle Idee für effizientere Zusammenarbeit, gerade in Zeiten, in denen der direkte Austausch häufig nicht möglich bzw. nicht geboten ist. 
Abgeordnete des dänischen, estnischen sowie französischen Parlaments berichteten über ihre nationalen Erfahrungen. Dabei war interessant, wie die Erfahrungen und Berichte divergierten bzw. sich auch zu unseren Erfahrungen als deutsche Parlamentarier*innen unterscheiden. Die estnische Verwaltung beispielsweise arbeitet bereits jetzt weitestgehend papierlos – davon sind wir hierzulande noch weit entfernt, was den nicht digitalaffinen Bürger*innen noch entgegenkommt, die sich aber gleichzeitig häufig über lange Bearbeitungszeiten beschweren. Roter Faden aller Berichte war die Gleichzeitigkeit der Forderung nach einer digital einsatzbereiten Gesetzgebung und der Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen. 
Für mich war es eine anregende Veranstaltung, von der ich die Frage mitnehme: Wie können wir den gewandelten Anforderungen im 21. Jahrhundert auch auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung gerecht werden?  Und auch: Was lehrt uns die COVID-19-Pandemie hinsichtlich Digitalisierung aber auch der notwendigen Teilhabe aller Bürger*innen?

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen.

Mo., 26. Oktober 2020

 

Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrat für Verbraucherfragen 
LINK    https://www.svr-verbraucherfragen.de/
am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch. Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) berät das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Verbraucher*innenfragen. Außerdem veröffentlicht er Policy Briefs, in dieser Wahlperiode verstärkt zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Verbraucher*innen hat der SVRV ad hoc die Policy Briefs zum Wohnungsmarkt“ (Mai 2020) sowie zur Wirksamkeit der Corona-Warn-App (Juni 2020) vorgelegt. Grundsätzliches Ziel des SVRV ist die evidenzbasierte, wissenschaftliche Beratung für relevante Themengebiete. Originäre Themenschwerpunkte sind derzeit Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wir haben viel über bereits abgeschlossene bzw. über zukünftige SVRV-Projekte gesprochen, so zum Beispiel über Verbraucher*innenrechte in einer zunehmend digitalisierten Welt und über notwendige Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und Nachhaltigkeit. Gespannt bin ich schon jetzt auf ein Sondergutachten im März 2022, in dem wichtige, verbraucher*innenpolitische Fragen der sozialen Ungleichheit aufgegriffen werden. Auch hierbei wirkt die Corona-Pandemie wie ein Brennglas. Unbestreitbar ist es, dass Verbraucher*innen auf zukünftige globale Veränderungen und gesellschaftlich relevante Probleme mittels empirischer Untersuchungen und wissenschaftlicher Forschung gut vorbereitet werden müssen. Nur so können sie als mündige Verbraucher*innen agieren.
Meine Anliegen im Verbraucher*innenschutz
Es ist mir gelungen, meinen Rats-Gesprächspartner*innen auch eigene Herzensthemen nahe zu bringen. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Verbraucher*innenrechte in der ambulanten #Pflege. Dazu gehören aber auch die stärkere Einbeziehung und Sichtbarmachung einer Forschung, die #Gleichstellung, #Barrierefreiheit & #Inklusion sowie die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Migrationsbiographien stärker in den Blick nimmt. Es gilt bei der Stärkung von Verbraucher*innenrechten als auch -schutz darum, dass die Vielfalt der vorhandenen bzw. versperrten Zugänge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen jeweils deutlich herausgearbeitet wird.  
Ich finde, in den SVRV sind die Haushaltswissenschaften, die sich mit der Ökonomie, der Organisation und den Strukturen von Privathaushalten sowie Groß- und Anstaltshaushalten befassen stärker zu integrieren. Um diese Aspekte tatsächlich stärker im Rahmen der Strukturen und Prozesse des Rates umsetzen zu können, werde ich mich um einen weiterhin stätigen Austausch bemühen verbunden mit einem Einsatz für mehr wirtschaftliche und 
Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrat für Verbraucherfragen 
LINK    https://www.svr-verbraucherfragen.de/
am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch. Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) berät das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Verbraucher*innenfragen. Außerdem veröffentlicht er Policy Briefs, in dieser Wahlperiode verstärkt zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Verbraucher*innen hat der SVRV ad hoc die Policy Briefs zum Wohnungsmarkt“ (Mai 2020) sowie zur Wirksamkeit der Corona-Warn-App (Juni 2020) vorgelegt. Grundsätzliches Ziel des SVRV ist die evidenzbasierte, wissenschaftliche Beratung für relevante Themengebiete. Originäre Themenschwerpunkte sind derzeit Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wir haben viel über bereits abgeschlossene bzw. über zukünftige SVRV-Projekte gesprochen, so zum Beispiel über Verbraucher*innenrechte in einer zunehmend digitalisierten Welt und über notwendige Maßnahmen in Bezug auf Klimawandel und Nachhaltigkeit. Gespannt bin ich schon jetzt auf ein Sondergutachten im März 2022, in dem wichtige, verbraucher*innenpolitische Fragen der sozialen Ungleichheit aufgegriffen werden. Auch hierbei wirkt die Corona-Pandemie wie ein Brennglas. Unbestreitbar ist es, dass Verbraucher*innen auf zukünftige globale Veränderungen und gesellschaftlich relevante Probleme mittels empirischer Untersuchungen und wissenschaftlicher Forschung gut vorbereitet werden müssen. Nur so können sie als mündige Verbraucher*innen agieren.
Meine Anliegen im Verbraucher*innenschutz
Es ist mir gelungen, meinen Rats-Gesprächspartner*innen auch eigene Herzensthemen nahe zu bringen. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Verbraucher*innenrechte in der ambulanten #Pflege. Dazu gehören aber auch die stärkere Einbeziehung und Sichtbarmachung einer Forschung, die #Gleichstellung, #Barrierefreiheit & #Inklusion sowie die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Migrationsbiographien stärker in den Blick nimmt. Es gilt bei der Stärkung von Verbraucher*innenrechten als auch -schutz darum, dass die Vielfalt der vorhandenen bzw. versperrten Zugänge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen jeweils deutlich herausgearbeitet wird.  
Ich finde, in den SVRV sind die Haushaltswissenschaften, die sich mit der Ökonomie, der Organisation und den Strukturen von Privathaushalten sowie Groß- und Anstaltshaushalten befassen stärker zu integrieren. Um diese Aspekte tatsächlich stärker im Rahmen der Strukturen und Prozesse des Rates umsetzen zu können, werde ich mich um einen weiterhin stätigen Austausch bemühen verbunden mit einem Einsatz für mehr wirtschaftliche und personelle Ressourcen.  
 personelle Ressourcen.  

Eine Premiere war das digitale Treffen mit Vertreter*innen des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen am 15. Oktober 2020. Ich danke Herrn Prof. Dr. Peter Kenning, Vorsitzender, Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Stellv. Vorsitzende, und Frau Barbara Leier, Leiterin der Geschäftsstelle, sehr für dieses Gespräch.
Es machte mir noch einmal eindringlich deutlich, wie wichtig eine aktive und umfassende Verbraucher*innenpolitik ist.

Mo., 26. Oktober 2020

 

Zwischen Deutschland und Ruanda besteht ein enges und pragmatisches Verhältnis. Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Ruanda ist ein zentraler Bestandteil des bilateralen Verhältnisses
Link https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ruanda-node/bilateral/212032
. Mich verbindet mit Ruanda eine Reise im Jahr 2011, die ich als damaliges Mitglied des fraktionsübergreifenden Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung 
Link https://www.dsw.org/parlamentarischer-beirat/
unternommen habe. Politischer Schwerpunkt dieser Reise waren die „vulnerable girls“, war die gesundheitliche Versorgung, die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Rechte für Mädchen und Frauen, die Stärkung sexueller Aufklärung und Familienplanung.
10. „Victoire Day“ in Ruanda
Daran erinnerte sich auch Dr. Jean Paul Rwasamanzi, der mich am 14. Oktober im Deutschen Bundestag besuchte. Für ihn ist der 14. Oktober seit 2010 kein normales Datum. 2010 wurde an diesem Tag die Oppositionspolitikerin und nicht zur Wahl zugelassene Präsidentschaftskandidatin  Victoire Ingabire Umuhoza 
Link    https://www.youtube.com/watch?v=MI3lgDVbZdQ
verhaftet. Erst acht Jahre später kam sie gemeinsam mit über 2.000 politischen Häftlingen wieder frei. Für die demokratischen Oppositionsgruppen in Ruanda ist der 14. Oktober ein bedeutungsvoller Tag. Der Menschenrechtsaktivist und Genosse der SPD Brunnenviertel (17. Abteilung) setzt sich seit vielen Jahren als Mitglied der „Initiative Ruanda in Deutschland“ für die Aufarbeitung der schrecklichen Verbrechen an der ruandischen Zivilbevölkerung und für den Demokratisierungsprozess in seinem früheren Heimatland ein.
Demokratisierungsprozess und Menschenrechtslage in Ruanda
Jean-Paul Rwasamanzi äußerte mit großer Sorge, dass sich die Menschenrechtslage - insbesondere die Situation für Frauen - in letzter Zeit verschlechtert habe. Wieder stark zugenommen hätten die Repressionen gegenüber demokratischen Oppositionskräften. Victoire Ingabire Umuhoza sei seit ihrer Haftentlassung unter Hausarrest gestellt und politisch isoliert. Wir sind uns einig, dass sowohl Deutschland als auch weitere EU-Partner mit diplomatischem Einfluss den demokratischen Aussöhnungsprozess stärken muss.
Was tun?
Zwar habe ich mich seit längerem nicht mehr mit der speziellen Situation in Ruanda beschäftigt, aber ich erinnere mich gut an die großen Herausforderungen, vor denen das Land immer noch in Folge des 1994 erfolgten Genozids seitens der Hutu-Mehrheit an der Tutsi-Minderheit stand. 
Um mich verstärkt auch wieder in diese Fragen einzuarbeiten, habe ich meine Mitgliedschaft in der Parlamentariergruppe Östliches Afrika 
Link https://www.bundestag.de/europa_internationales/parlamentariergruppen#
beantragt. Es freut mich sehr, dass zeitgleich eine Anfrage seitens des Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung gekommen ist, ob ich erneut Beiratsmitglied werden wolle. Selbstverständlich will ich, zumal ich die Arbeit der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung
Link  https://www.dsw.org/wer-wir-sind/
, die die Sekretariatsfunktion für den Beirat übernommen haben, sehr schätze.

Zwischen Deutschland und Ruanda besteht ein enges und pragmatisches Verhältnis. Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Ruanda ist ein zentraler Bestandteil des bilateralen Verhältnisses.
Mich ganz persönlich verbindet mit Ruanda eine Reise im Jahr 2011, die ich als damaliges Mitglied des fraktionsübergreifenden Parlamentarischen Beirates für Bevölkerung und Entwicklung unternommen habe. Politischer Schwerpunkt dieser Reise waren die „vulnerable girls“, waren die gesundheitliche Versorgung, die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Rechte für Mädchen und Frauen sowie die Stärkung sexueller Aufklärung und Familienplanung.

Mo., 19. Oktober 2020

 

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veranstaltete am 13. Oktober unter dem Motto „Geschichten die zählen“ ihr 4. Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“. Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch im Sport sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das durch die Strukturen des organisierten Sports begünstigt wird. Es braucht mehr Prävention, braucht mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen.
Mir ist das Thema wichtig: Sexueller Kindesmissbrauch ist im Breiten- und Leistungssport noch immer stark tabuisiert und wird gesellschaftlich längst noch nicht ausreichend thematisiert. Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport erzählten ihre emotional stark aufwühlenden Erlebnisse und verweisen auf dramatische Versäumnisse der Vereine aber auch der Politik. 

Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs" veranstaltete am 13. Oktober 2020, unter dem Motto: „Geschichten die zählen“, ihr 4. Öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“. Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch im Sport sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das durch die Strukturen des organisierten Sports begünstigt wird. Es braucht mehr Prävention, braucht mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen.

Mir ist das Thema wichtig: Sexueller Kindesmissbrauch ist im Breiten- und Leistungssport noch immer stark tabuisiert und wird gesellschaftlich längst noch nicht ausreichend thematisiert. Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport erzählten ihre emotional stark aufwühlenden Erlebnisse und verweisen auf dramatische Versäumnisse der Vereine aber auch der Politik.