Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag gegeben, einen Innovationsfonds einzurichten. Dieser fördert neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Für die Jahre 2016 bis 2019 stehen jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 25 Prozent für die Versorgungsforschung aufgewendet werden sollen. Die Finanzierung erfolgt hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und durch die Krankenkassen.
Ich bedanke mich bei allen Berliner Antragsteller*innen und gratuliere allen zu Vorhaben, die schon zur Auswahl im Förderjahr 2016 gehören. Sie tragen dazu bei, dass die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland verbessert wird. Die sektorenübergreifende Versorgung im Interesse der Patient*innen und Pflegebedürftigen zu verbessern, lohnt jeden Einsatz.