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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Rede zum Pflegestärkungsgesetz III

In meiner Rede zum Pflegestärkungsgesetz III habe ich deutlich gemacht: "Das Pflegestärkungsgesetz ist für uns der Abschluss einer wirklich sehr erfolgreichen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir wollen die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, denn Pflege gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Der Zugang zu individuell bedarfsgerechter Pflege ist Teil sozialer Gerechtigkeit. Deshalb engagieren wir uns auch so stark in diesem Politik- und Lebensfeld."

In meiner Redezeit konnte ich leider nicht auf alle Punkte eingehen - mein Redemanuskript können Sie hier herunterladen.

Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) Drucksachen 18/9518, 18/9959, 18/10102 Nr. 19 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/10510

Wir schaffen eine inklusivere Gesellschaft

Mit dem Bundesteilhabegesetz machen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Im Deutschen Bundestag fand heute die abschließende 2. und 3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Auch hier gilt das Strucksche Gesetz: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist". Nach zahlreichen Gesprächen und Beratungen mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft und in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen verabschiedeten die ParlamentarierInnen heute im Plenum das Gesetz.

Wie intensiv diese Gespräche und Beratungen gewesen sind, zeigen die über siebzig Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG, Drucksache 18/9522).

Bundesteilhabegesetz bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

 Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.

Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.

„Mehr Demokratie leben“

Ein Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik

Die Radikalisierung von Minderheiten in unserer Gesellschaft steigt und eben diese Radikalisierung geht auch zunehmend mit Gewalt einher. So lautet zumindest ein Befund der Studie „Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die am 21.11. 2016 veröffentlicht wurde.

Auf der Sitzung der „AG Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion am 25. November wurde die Studie vorgestellt und die Ergebnisse diskutiert.

Laut Ralf Melzer, dem Herausgeber der Studie, ist einer der wichtigsten Befunde der Studie jedoch nicht die Radikalisierung von Minderheiten, sondern die zunehmende Spaltung der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Die Abwertung gegen Asylsuchende steigt an, viele fühlen sich durch Zuwanderung gestört und wollen keine kulturelle Vielfalt und auch der israelbezogene Antisemitismus steigt. Die Menschen neigen mehr und mehr zur Polarisierung in ihrem Meinungsbild und ihrem Antwortverhalten, entweder einer Sache wird zugestimmt, oder sie wird ganz klar abgelehnt. Feststellen lassen sich solche Polarisierungen beispielsweise in der aktuellen Diskussion über die Aufnahme von Geflüchteten. Hier gibt es gute Neuigkeiten, denn anders als häufig unterstellt, äußerte sich die Mehrheit der Bevölkerung wohlwollend oder in der Tendenz positiv zur Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland. Zudem meint der überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland, dass die Demokratie etwas Gutes und in Deutschland auch funktionstüchtig ist. Und doch sehen über die Hälfte der in der Studie befragten Menschen den Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland in Gefahr.

Kampf gegen den Islamischen Staat wird fortgesetzt

 Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition beantragt. Auf Grund der anhaltenden Bedrohung durch den IS hat das Parlament das Mandat der Bundeswehr mittels namentlicher Abstimmung verlängert. Auch ich habe dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staats- und Regierungschefs vom NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016“ (Drs. 18/9960) zugestimmt. Mir ist bewusst, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht allein mit militärischen Mitteln erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für einen breiten zivilen Ansatz ein, mit dem eine Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt werden soll. Noch halte ich die Verlängerung des Anti-ISIS-Mandates aber für notwendig, um überhaupt eine umfassende politische Lösung für Syrien und eine dauerhafte Stabilisierung des Irak zu ermöglichen.

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